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   OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01   

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https://dejure.org/2002,2870
OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01 (https://dejure.org/2002,2870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.03.2002 - 2 UF 50/01 (https://dejure.org/2002,2870)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. März 2002 - 2 UF 50/01 (https://dejure.org/2002,2870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Alleininhaberschaft eines Ehegatten über ein unter seinem Namen errichteten Einzelkonto im Innenverhältnis zum anderen Ehegatten ; Voraussetzungen für die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Bruchteilsberechtigung des anderen Ehegatten; Kontoinhaberschaft bei ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 18

    § 1380 BGB
    Eröffnet ein Ehegatte unter seinem Namen ein Einzelgiro- bzw. Einzelwertpapierkonto bei einer Bank, so ist er nicht nur alleiniger Gläubiger der Guthabensforderung gegenüber der Bank im Außenverhältnis, sondern auch Innenverhältnis zum anderen Ehegatten

  • Judicialis

    BGB § 1380 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1380 Abs. 2
    Alleininhaberschaft eines Ehegatten über ein unter seinem Namen errichtetes Einzelkonto im Innenverhältnis zum anderen Ehegatten - Voraussetzungen für die Annahme einer stillschweigend vereinbarten Bruchteilsberechtigung des anderen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1676 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 361
  • FamRZ 2003, 607
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1966 - II ZR 275/63

    Ansparung von Mitteln zur Finanzierung einer Ehewohnung als Gesellschaftszweck -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01
    Nach dem seiner Entscheidung vom 07.04.1966 (FamRZ 1966, 442) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte die Ehefrau ihr gesamtes Einkommen auf ein Sparbuch einbezahlt, während der Ehemann mit seinem Einkommen für den Unterhalt der Familie aufkam.
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZR 321/95

    Rechtsstellung der Inhaber eines Oder-Depots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01
    Der Inhaber des Einzelkontos, wie auch der eines Einzeldepotkontos (nicht Oder-Depots, wie in dem vom BGH, FamRZ 1997, 607 entschiedenen Fall), für das die gleichen Grundsätze wie die für die Geldkonten gelten, ist nicht nur alleiniger Gläubiger einer Guthabensforderung gegenüber der Bank (also Berechtigter im Außenverhältnis), vielmehr steht ihm im Regelfall das Guthaben auch im Innenverhältnis der Ehegatten beim Scheitern der Ehe alleine zu (Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 2. Aufl., Rn. 555, 553, 512; Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl., Teil IX, Rn. 20; Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 2. Aufl., Kap. 3 Rn. 134).
  • BGH, 20.12.2000 - XII ZR 237/98

    Anrechnung von Zuwendungen zur Vermögensauseinandersetzung auf den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.03.2002 - 2 UF 50/01
    Der BGH hat mit Urteil vom 20.12.2000 (XII ZR 237/98) das Senatsurteil vom 30.07.1998 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, sowie im Umfang der Aufhebung den Rechtstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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