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   OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03   

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https://dejure.org/2003,3079
OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03 (https://dejure.org/2003,3079)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2003 - 14 WF 72/03 (https://dejure.org/2003,3079)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 14 WF 72/03 (https://dejure.org/2003,3079)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenbeihilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes für eine Vaterschaftsanfechtungsklage; Aufhebung der Vergütungsfestsetzung für den beigeordneten Rechtsanwalt; Zulässigkeit der Entstehung von zusätzlichen Kosten

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3; ; BRAGO § 25; ; BRAGO § 123; ; BRAGO § 129 Abs. 4; ; BRAO § 48 Abs. 1 Ziffer 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 125; ZPO § 121
    Beiordnung eines anderen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 123
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 25.04.2001 - 26 WF 61/01

    Beiordnung eines neuen Anwalts bei PKH

    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03
    Ein solcher Ausschluss aber ist nach herrschender Meinung ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung des neu beigeordneten Anwalts nicht zulässig (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., § 121 Rz. 35; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 25; Gebauer-Schneider, BRAGO 2002, § 125 Rz. 13; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 125 BRAGO, Rz. 12; Gerold-Schmidt-v. Eiken-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 125 Rz. 4; Kalthoener-Büttner-Wrobel/Sachs, a.a.O., Rz. 538; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632; OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; KG, JurBüro 1982, 1694), denn der Vergütungsanspruch des neu beigeordneten Anwalts ergibt sich aus seiner eigenen Tätigkeit im Rechtsstreit und den dadurch erfüllten Gebührentatbeständen.

    Insoweit ist zwischen dem Verfahren auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes, das das Verhältnis der Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, zum Justizfiskus betrifft, und dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass das Verhältnis des Anwalts zum Justizfiskus betrifft, zu unterscheiden (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132).

  • OLG Zweibrücken, 25.11.1993 - 6 WF 102/93
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03
    Entsprechend hat er für seine in diesem Rahmen entfaltete Tätigkeit Anspruch auf Vergütung aus der Staatskasse (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1994, 749).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1993 - 3 WF 13/93
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03
    Eine entsprechende Einschränkung im Beiordnungsbeschluss ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren unbeachtlich (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O.; Musielak-Fischer, a.a.O.; Mü-Ko-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 121 Rz. 20; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 819).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.1996 - 16 WF 33/96
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03
    Ein solcher Ausschluss aber ist nach herrschender Meinung ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung des neu beigeordneten Anwalts nicht zulässig (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., § 121 Rz. 35; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 25; Gebauer-Schneider, BRAGO 2002, § 125 Rz. 13; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 125 BRAGO, Rz. 12; Gerold-Schmidt-v. Eiken-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 125 Rz. 4; Kalthoener-Büttner-Wrobel/Sachs, a.a.O., Rz. 538; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632; OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; KG, JurBüro 1982, 1694), denn der Vergütungsanspruch des neu beigeordneten Anwalts ergibt sich aus seiner eigenen Tätigkeit im Rechtsstreit und den dadurch erfüllten Gebührentatbeständen.
  • KG, 22.06.1982 - 1 WF 2863/82
    Auszug aus OLG Köln, 23.06.2003 - 14 WF 72/03
    Ein solcher Ausschluss aber ist nach herrschender Meinung ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung des neu beigeordneten Anwalts nicht zulässig (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O., § 121 Rz. 35; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 121 Rz. 25; Gebauer-Schneider, BRAGO 2002, § 125 Rz. 13; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 125 BRAGO, Rz. 12; Gerold-Schmidt-v. Eiken-Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 125 Rz. 4; Kalthoener-Büttner-Wrobel/Sachs, a.a.O., Rz. 538; OLG Köln, OLG-Report 2002, 132; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 632; OLG Hamm, FamRZ 1995, 748; KG, JurBüro 1982, 1694), denn der Vergütungsanspruch des neu beigeordneten Anwalts ergibt sich aus seiner eigenen Tätigkeit im Rechtsstreit und den dadurch erfüllten Gebührentatbeständen.
  • OLG Hamm, 20.10.2015 - 2 WF 146/15

    Anspruch des Beteiigten auf Wechsel des beigeordneten Rechtsanwalts wegen

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beschränkung der Bewilligung dergestalt, dass keine Mehrkosten entstehen, der - ausdrücklichen oder konkludenten - Zustimmung des neu beizuordnenden Rechtsanwalts bedarf (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 4 WF 130/10 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juni 2006 - 1 WF 157/06 - FamRZ 2006, 1551; OLG Köln, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 14 WF 72/03 - FamRZ 2004, 123; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1996 - 16 WF 33/96 - FamRZ 1998, 632; Reichling, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 17. Edition, Stand: 01.06.2015, § 121 ZPO Rn. 66; Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 78 Rn. 28; Wittenstein, in: Bahrenfuss, 2. Auflage 2013, FamFG, § 78 Rn. 18) und bei nicht erteilter Zustimmung das Amtsgericht allein die Wahl zwischen uneingeschränkter Beiordnung oder - falls der Anwaltswechsel seitens des Antragsgegners verschuldet worden wäre - Ablehnung der Beiordnung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2001 - 26 WF 61/01 - NJW-RR 2002, 133) gehabt hätte mit der Folge, dass der Antragsgegner letzterenfalls eine Änderung der Beiordnung nur mit der Maßgabe hätte verlangen können, dass der Staatskasse hierdurch keine höheren Kosten entstehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2011 - 4 PA 315/11 - NJW 2012, 698).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2006 - 7 WF 92/06

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe "zu den

    Dies dürfte auch durch die Anwendung von § 121 Abs. 3 ZPO nicht zu befürchten sein, da durch diese Vorschrift lediglich unnötige Reisekosten vermieden werden sollen (OLG Köln FamRZ 2004, 123).

    Die Beschwerde hat auch nicht deswegen Erfolg, weil das Gericht die Beschränkung des § 121 Abs. 3 ZPO ohne Einverständnis des beigeordneten Anwalts angeordnet hat (vgl. OLG Celle FamRZ 2000, 1387, OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106, OLG München MDR 2002, 1277; a. A. FamRZ 1993, 819; OLG Rostock FamRZ 2001, 510; OLG Köln FamRZ 2004, 123).

  • OLG Hamm, 26.06.2006 - 1 WF 157/06

    Prozesskostenhilfe: Keine Beschränkung des Gebührenerstattungsanpruchs des neuen

    Es entspricht aber der ganz h.M. in Rechtsprechung und Literatur (aus jüngerer Zeit etwa OLG Köln, FamRZ 2004, 123 f, ferner Zöller/Philippi, Rn 35 zu § 121 ZPO, je m.w.N.), daß nach einem Anwaltswechsel der neu gewählte Anwalt nicht ohne weiteres nur beschränkt auf die vom zunächst gewählten Rechtsanwalt noch nicht verdienten Kosten beigeordnet werden kann, wenn dies auch im Hinblick auf die von § 121 ZPO auch geschützten Interessen der Gemeinschaft wünschenswert und in der Praxis infolge eines zuvor erklärten Einverständnisses der Beteiligten auch die Regel ist.
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