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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - II-2 UF 149/03   

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https://dejure.org/2003,6984
OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - II-2 UF 149/03 (https://dejure.org/2003,6984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2003 - II-2 UF 149/03 (https://dejure.org/2003,6984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - II-2 UF 149/03 (https://dejure.org/2003,6984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit einer Regelung zum Unterhaltsausschluss in Bezug auf die Nichtigkeit des gesamten Vertrages aufgrund einer salvatorischen Klausel; Ausschluss des Versorgungsausgleichs und Vereinbarkeit der Gütertrennung hinsichtlich des Ehegattenunterhalts im ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1408 Abs. 2 § 1138 § 1139
    Wirksamkeit eines Unterhaltsverzichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Sie hat die Auffassung vertreten, die zwischen den Parteien getroffene notarielle Vereinbarung vom 20.02.1990 sei unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 (FamRZ 2001, 343) unwirksam, da sie nicht Ausdruck und Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft der Parteien sei, sondern einseitig belastende Regelungen zu ihrem Nachteil enthalte.

    Zwar hält bereits der zwischen den Parteien geschlossene notarielle Vertrag vom 20.02.1990 den vom Bundesverfassungsgericht aufstellten Grundsätzen zur Wirksamkeit eines Ehevertrages (FamRZ 2001, 343) insoweit nicht stand, als hierhin mit Ausnahme des Betreuungsunterhalts Unterhaltsansprüche jeglicher Art ausgeschlossen werden.

    Insbesondere scheidet bei der Beurteilung der Frage, ob eine einseitige Benachteiligung eines Vertragspartners vorliegt, die Eingehung der Ehe als korrespondierender Vorteil nach der ausdrücklichen Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus (FamRZ 2001, 343, 347; vgl. auch Palandt-Brudermüller, BGB, 61. Auflage, § 1408 Rdnr. 9).

    Ob eine solche Regelung über den Versorgungsausgleich generell einer Inhaltskontrolle durch die Gerichte unterliegt oder nur unter den besonderen, den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 (FamRZ 2001, 343) und vom 29.03.2001 (FamRZ 2001, 985) zugrunde liegenden Umständen, ist - soweit ersichtlich - nicht abschließend geklärt.

  • OLG München, 01.10.2002 - 4 UF 7/02

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Schon in diesen Regelungen liegt eine unangemessene Benachteiligung desjenigen Ehegatten, der aufgrund von Haushaltsführung und Kinderbetreuung an einer eigenen Erwerbstätigkeit und einem damit verbundenen Aufbau einer Invaliditäts- und Altersversorgung gehindert wird und zwar umso mehr dann, wenn -wie im vorliegenden Fall - jeder sachliche Grund dafür fehlt, dem Ehegatten, der durch Haushaltsführung und Kinderbetreuung seiner Verpflichtung, zum Familienunterhalt beizutragen, nachgekommen ist, im Falle der Scheidung einen an den ehelichen Lebensverhältnissen ausgerichteten Unterhalt durch Abbedingung von Aufstockungsunterhalt zu versagen (in diesem Sinne auch die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des OLG München, FamRZ 2003, 35, 36).

    Der Senat misst der Rechtssache nicht nur grundsätzliche Bedeutung zu, sondern die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist auch im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des Oberlandesgerichts München (FamRZ 2003, 35 f.) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.

  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Eine solche Klausel bedeutet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2003, 347) nicht den Ausschluss des § 139 BGB, sondern kehrt lediglich die Beweislast um.
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Dass ein solcher genereller Unterhaltsauschluss wegen Sittenwidrigkeit als nichtig anzusehen ist, entsprach bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1992, 1403; 1997, 873).
  • OLG Koblenz, 05.02.1996 - 13 UF 625/95

    Wirksamkeit vermögensrechtlicher Vereinbarungen aus Anlaß der Scheidung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Es ist nämlich gerade Sinn der nach § 1408 BGB zugelassenen Regelung, im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit vom gesetzlichen Leitbild des Versorgungsausgleichs abweichende Vereinbarungen zuzulassen, welche bis zu einem entschädigungslosen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen können (OLG Brandburg FamRZ 2003, 1289, 1290; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1212).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Dass ein solcher genereller Unterhaltsauschluss wegen Sittenwidrigkeit als nichtig anzusehen ist, entsprach bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1992, 1403; 1997, 873).
  • BVerfG, 29.03.2001 - 1 BvR 1766/92

    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages durch die Gerichte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Ob eine solche Regelung über den Versorgungsausgleich generell einer Inhaltskontrolle durch die Gerichte unterliegt oder nur unter den besonderen, den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.2001 (FamRZ 2001, 343) und vom 29.03.2001 (FamRZ 2001, 985) zugrunde liegenden Umständen, ist - soweit ersichtlich - nicht abschließend geklärt.
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2002 - 5 UF 140/02

    schuldrechtlicher Versorgungsausgleich, Dynamisierung, prozentualer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Im Hinblick auf § 138 BGB ist nur dort eine Grenze zu ziehen, wo die Gefahr besteht, dass der Verzichtende als Folge seines Verzichts auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein wird (BGH FamRZ 1996, 1636; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1290).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2002 - 9 UF 115/02

    Voraussetzungen für den vereinbarungsgemäßen Ausschluss des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2003 - 2 UF 149/03
    Es ist nämlich gerade Sinn der nach § 1408 BGB zugelassenen Regelung, im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit vom gesetzlichen Leitbild des Versorgungsausgleichs abweichende Vereinbarungen zuzulassen, welche bis zu einem entschädigungslosen Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen können (OLG Brandburg FamRZ 2003, 1289, 1290; OLG Koblenz FamRZ 1996, 1212).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6486
OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02 (https://dejure.org/2002,6486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.12.2002 - 16 UF 186/02 (https://dejure.org/2002,6486)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 16 UF 186/02 (https://dejure.org/2002,6486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlung von Zugewinnausgleich; Minderung des Endvermögens bei Zugewinnausgleichsberechnung um Verbindlichkeiten aus einer Straftat

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02
    Die Lehre und Rechtsprechung wenden § 242 BGB immer nur dann an, wenn das Ergebnis ansonsten schlechterdings untragbar wäre und wo die Rechtsausübung zu mit Recht und Gerechtigkeit offensichtlich unvereinbaren Ergebnissen führt (BGHZ 48, 396, 398; BGH NJW 1987, 1069, 1070; BAG DB; 90, 740, 741).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 2 UF 129/84

    Ehescheidung; Anspruch auf Zugewinnausgleich; Absetzbarkeit eines Minussaldos als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02
    Sie enthält eine abschließende Regelung und ist daher zurückhaltend auszulegen (Soergel/Lange, BGB, 12. Aufl., Rn. 11, 22; Staudinger/Thiele, 13. Bearbeitung, Rn. 30, beide zu § 1375 BGB; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 167, 168).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02
    Die Lehre und Rechtsprechung wenden § 242 BGB immer nur dann an, wenn das Ergebnis ansonsten schlechterdings untragbar wäre und wo die Rechtsausübung zu mit Recht und Gerechtigkeit offensichtlich unvereinbaren Ergebnissen führt (BGHZ 48, 396, 398; BGH NJW 1987, 1069, 1070; BAG DB; 90, 740, 741).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 525/80

    Einbeziehung einer Kriegsopferrente in den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02
    Anzusetzen sind grundsätzlich alle am Stichtag bei den Ehegatten vorhandenen geldwerten rechtlich geschützten Positionen oder rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert (BGH, FamRZ 1980, 37, 39; 1981, 239; 1991, 411).
  • BGH, 10.10.1979 - IV ZR 79/78

    Bewertung einer Unternehmensbeteiligung bei der Berechnung des Endvermögens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 16 UF 186/02
    Anzusetzen sind grundsätzlich alle am Stichtag bei den Ehegatten vorhandenen geldwerten rechtlich geschützten Positionen oder rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert (BGH, FamRZ 1980, 37, 39; 1981, 239; 1991, 411).
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