Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 16 WF 169/02   

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https://dejure.org/2003,6746
OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 16 WF 169/02 (https://dejure.org/2003,6746)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.06.2003 - 16 WF 169/02 (https://dejure.org/2003,6746)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juni 2003 - 16 WF 169/02 (https://dejure.org/2003,6746)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Pflegegeld für schwerbehindertes Kind auf Einkommen im Prozesskostenhilfeverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 1; ; SGB VIII § 39

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 1; SGB VIII § 39
    Pflegegeld als Einkommen i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 645
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 16 WF 169/02
    Werden zur Sicherstellung des Barbedarfes eines Pflegekindes öffentliche Leistungen erbracht, hier also ein "Grundbedarfssatz" von 538 EUR, sind diese, auch wenn auf sie, jedenfalls nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (FEVS 47, 433 = FamRZ 1997, 814; anderer Ansicht Coester, FamRZ 1991, 253, 256 Fußnote 25; Wiesner/Wiesner, SGB VIII, 2. Aufl., § 39 Rn. 16 a.E.) das Kind nicht selbst Anspruch hat, wegen ihrer eindeutigen Zweckbestimmung gleichwohl allenfalls entsprechend § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO in der Weise zu berücksichtigen, dass sie den dort festgelegten Unterhaltsfreibetrag vermindern, im Übrigen aber nicht als Einkommen der Pflegeperson anzusehen sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1995 - 24 A 4833/94

    Sozialhilferecht: Berücksichtigung des Erziehungsbeitrags bei Hilfe zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.06.2003 - 16 WF 169/02
    Diese Besonderheit dürfte das OVG Münster (FamRZ 1996, 900) übersehen, wenn es auch die der Pflegeperson zufließenden Kosten der Erziehung schon deswegen nicht im Sinne des § 77 Abs. 1 S. 1 BSHG als demselben Zweck wie die Sozialhilfe dienend ansehen will, weil der Erziehungsbeitrag "Bestandteil des Unterhaltsanspruches des Kindes bzw. des Jugendlichen" sei.
  • OLG Nürnberg, 24.03.2010 - 11 WF 329/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Anrechnung des Erziehungsbeitrags beim

    Nur dieser Erziehungsbeitrag ist als Einkommen zu werten, da er das durch die öffentliche Hand erbrachte Entgelt für den mit Betreuung und Erziehung verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand darstellt (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 645 für die "Kosten der Erziehung" gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 SGB VIII in der bis 30.9.2005 geltenden Fassung).
  • OLG Hamm, 28.11.2018 - 2 WF 109/18

    Verfahrenskostenhilfe; Pflegegeld

    Nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung (OLG Bremen, Beschluss vom 8.2.2013, Az. 4 WF 22/13, FamRZ 2013, 1755; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.3.2010, Az. 11 WF 329/10, FamRZ 2010, 1361; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.6.2009, Az. 9 WF 170/09, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.6.2003, Az. 16 WF 169/02, FamRZ 2004, 645) und Literatur (Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 115 ZPO Rn. 17; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, § 115 ZPO Rn. 18; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl. 2018, § 115 Rn. 4; Groß in Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Rn 21), ist dieser Anteil des Pflegegeldes bei der Bedürftigkeitsprüfung nach § 115 ZPO als Einkommen zu berücksichtigen.
  • OLG Bremen, 08.02.2013 - 4 WF 22/13

    Berücksichtigung des Erziehungskostenanteils des Pflegegeldes bei der Ermittlung

    Dies entspricht ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (Hans. OLG Bremen, FamRZ 1998, 759; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 645; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1361; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 32. Aufl., § 115 Rn. 3; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rn. 17).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2009 - 9 WF 170/09

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung von Pflegegeld für Pflegekinder im Rahmen

    Von diesen Einkünften ist der auf die Kosten der Erziehung entfallende Anteil des Pflegegeldes abzüglich des auf diesen Anteil entfallenden anzurechnenden Kindergeldes als Einkommen des Antragsgegners im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen (vgl. dazu OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 645; OLG Bremen FamRZ 1998, 759; erkennender Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2008, Az. 9 WF 286/08).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2006 - L 8 AS 4627/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld

    Denn diese Kosten entstehen, weil nicht die leiblichen Eltern des Minderjährigen diesen betreuen und erziehen und diese Aufgaben deshalb Dritten (Pflegeeltern, Heimerzieher) gegen Entgelt anvertraut werden muss (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 13.06.2003 FamRZ 2004, 645).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - 12 A 1731/13

    Stadt Wesseling muss Kosten für den Besuch einer Privatschule im Fall eines

    vgl. hierzu: OLG Bremen, Beschluss vom 8. Februar 2013 - 4 WF 22/13 -, FamRZ 2013, 1755, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 24. März 2010 - 11 WF 329/10 -, FamRZ 2010, 1361, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juni 2003 - 16 WF 169/02 -, FamRZ 2004, 645, juris.
  • LAG Düsseldorf, 06.02.2012 - 3 Ta 52/12

    Prozesskostenhilfe; Anordnung von Ratenzahlung nach VErbesserung der

    Es bedarf sodann der Prüfung, inwieweit der tatsächliche Aufwand im Rahmen des § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII - vermindert um häusliche Ersparnisse - als Abzugsposten zu berücksichtigen ist, sodass sich gegebenenfalls nur ein verbleibender Überschuss einkommenserhöhend auswirkt (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss v. 27.10.2008 - 3 Ta 579/08; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 645; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 115 Rz. 12; Kalthöhner/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 5. Aufl., Rz. 219; Zimmermann, PKH, 2. Aufl., Rz. 51).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 18 WF 161/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24259
OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 18 WF 161/02 (https://dejure.org/2003,24259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2003 - 18 WF 161/02 (https://dejure.org/2003,24259)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2003 - 18 WF 161/02 (https://dejure.org/2003,24259)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 645
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Sachsen, 19.10.2017 - 4 Ta 81/16

    Anrechnung von Verpflegungszuschüssen bei der Ermittlung des einzusetzenden

    Vielmehr können nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe vom 24.09.2003 - 18 WF 161/02 - und des LAG Hamm vom 08.09.2014 - 14 Ta 352/14 -, beide zitiert in Juris, denen sich auch die Beschwerdekammer anschließt, wenn ein Arbeitnehmer (hier: Kraftfahrer) von seinem Arbeitgeber eine monatliche Aufwandsentschädigung ("Spesen", "Fahrgeld", "Auslösungen") erhält, die entsprechend bezahlten Beträge pauschaliert auf ein Drittel des monatlichen Durchschnittsbetrages als Einkommen i. S. d. § 115 Abs. 1 ZPO angerechnet werden, denn insoweit kann eine Ersparnis häuslicher Kosten angenommen werden.

    a) Es ist streitig, ob bei der Berechnung des Einkommens Aufwandsentschädigungen wie Fahrtkostenerstattungen, Spesen oder Auslandszulagen als Einkommen anzusehen sind (vgl. LAG Hamm 07.02.2011 - 14 Ta 28/11 - n. v.; LAG Sachsen-Anhalt 07.09.2011 - 2 Ta 124/11 -, Juris; OLG Karlsruhe 24.09.2003 - 18 WF 161/02 -, FamRZ 2004, 645 ; a. A. LAG Köln 15.01.2009 - 5 Ta 534/08 -, Juris; LAG Schleswig-Holstein 15.11.2012 - 5 Ta 189/12 -).

    Soweit der Arbeitnehmer nicht einen höheren tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand belegt, beträgt der dafür anzusetzende Betrag ein Drittel des gewährten Aufwendungsersatzes (vgl. LAG Sachsen-Anhalt 07.09.2011 - 2 Ta 124/11 -, Juris; OLG Karlsruhe 24.09.2003 - 18 WF 161/02 -, FamRZ 2004, 645 ).

  • LAG Hamm, 08.09.2014 - 14 Ta 352/14

    Aufwandsentschädigung, Einkommen; pauschale Versteuerung; Prozesskostenhilfe;

    a) Es ist streitig, ob bei der Berechnung des Einkommens Aufwandsentschädigungen wie Fahrtkostenerstattungen, Spesen oder Auslandszulagen als Einkommen anzusehen sind (vgl. LAG Hamm, 7. Februar 2011, 14 Ta 28/11, n. v.; LAG Sachsen-Anhalt, 7. September 2011, 2 Ta 124/11, juris; OLG Karlsruhe, 24. September 2003, 18 WF 161/02, FamRZ 2004, 645; a. A. LAG Köln, 15. Januar 2009, 5 Ta 534/08, juris; LAG Schleswig-Holstein, 15. November 2012, 5 Ta 189/12).

    Soweit der Arbeitnehmer nicht einen höheren tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand belegt, beträgt der dafür anzusetzende Betrag ein Drittel des gewährten Aufwendungsersatzes (vgl. LAG Sachsen-Anhalt, 7. September 2011, 2 Ta 124/11, juris; OLG Karlsruhe, 24. September 2003, 18 WF 161/02, FamRZ 2004, 645).

  • LAG Hamm, 23.03.2018 - 5 Ta 135/17

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe

    Im Rahmen des Unterhaltsrechts wird dies befürwortet (siehe nur Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 3 WF 309/07 (PKH), 3 WF 309/07, juris - Anrechnung als Einkommen mit 1/3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. September 2003, 18 WF 161/02, juris - Anrechnung von 1/3) im Übrigen werden unterschiedliche Werte angenommen (LAG Hamm, Beschluss vom 08.09.2014, 14 Ta 352/14, juris, keine Anrechnung; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.11.2012, 5 Ta 189/12, Juris - keine Anrechnung; LAG Köln, Beschluss vom 09.02.2011, 5 Ta 397/10, juris - keine Anrechnung; LAG Hamm, Beschluss vom 06.06.2011, 4 Ta 771/10, n.v. - Einzelfallentscheidung jeweils zu PKH).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4373/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - tarifliche

    Ferner käme man auch dann nicht zu einem ungedeckten Bedarf, wenn dem Oberlandesgericht Karlsruhe (vgl. Beschluss vom 24. September 2003 - 18 WF 161/02 - FamRZ 2004, 645) zu folgen wäre, das die Ersparnis häuslicher Kosten auf ein Drittel der von einem Kraftfahrer bezogenen Spesen geschätzt hat.
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 2 UF 231/06

    Ansprüche einer in Russland lebenden geschiedenen Ehefrau auf nachehelichen

    Erhält ein Arbeitnehmer (hier: Fernfahrer) von seinem Arbeitgeber eine monatliche Aufwandsentschädigung ("Spesen", "Fahrgeld", "Auslösungen"), können die entsprechend bezahlten Beträge pauschaliert auf 1/3 des monatlichen Durchschnittsbetrages als Einkommen angerechnet werden, denn insoweit kann eine Ersparnis häuslicher Kosten angenommen werden (vgl. hierzu Nr. 1.4 der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland, Stand 01.07.2005. OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2001, 16 WF 506/01 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.09.2003, 18 WF 161/02).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.09.2011 - 2 Ta 124/11

    Prozesskostenhilfe - Einkommen des Antragstellers - vom Arbeitgeber gezahlte

    Dieses eine Drittel ist die pauschalierte häusliche Ersparnis des Arbeitnehmers, vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.09.2003 - 18 WF 161/02 -.
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