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   OLG Schleswig, 29.12.2003 - 15 UF 198/02   

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https://dejure.org/2003,12828
OLG Schleswig, 29.12.2003 - 15 UF 198/02 (https://dejure.org/2003,12828)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.12.2003 - 15 UF 198/02 (https://dejure.org/2003,12828)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - 15 UF 198/02 (https://dejure.org/2003,12828)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterhalt durch einen nichtehelichen Elternteil; Bestimmung des zeitlichen Geltungsbereichs eines Unterhaltsanspruchs; Elternbezogene und kinderbezogene Gründe für die Annahme einer über das dritte Lebensjahr des Kindes hinausgehende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1615l Abs. 2 S. 3
    Voraussetzungen des Betreuungsunterhalts für die Mutter eines nichtehelichen Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 975
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2004, 975 veröffentlicht ist, hat der Klage auf Unterhalt - befristet bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres der gemeinsamen Tochter - teilweise stattgegeben.
  • KG, 16.09.2004 - 16 UF 6/04

    Vorlagefrage an das BVerfG: Verfassungsmäßigkeit der Befristung des

    Vor diesem Hintergrund sei die zeitliche Begrenzung auf grundsätzlich drei Jahre mit der Möglichkeit einer Verlängerung aus Billigkeitsgründen verfassungsgemäß (OLG Schleswig, FamRZ 2004, 975; OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 974; Wever/Schilling, FamRZ 2002, 581, 583; Maurer, FamRefK § 1516 l Rn. 20; Göppinger/Wax/Maurer, 8. Aufl., Rn. 1211).
  • OLG Hamm, 10.02.2006 - 10 WF 10/06

    PKH: Geltendmachung eines über drei Jahre nach der Geburt hinausgehenden

    Die Rechtsprechung stellt in Ausfüllung dieser Voraussetzungen darauf ab, ob ein fortdauernder Betreuungsbedarf aus beim Kind liegenden besonderen Umstände hergeleitet werden kann (kindbezogene Gründe: dazu OLG Düsseldorf FamRZ 2003, 184) oder ob Umstände in der Person eines Elternteils oder im Verhältnis der Eltern zueinander (elternbezogene Umstände: dazu OLG Schleswig FamRZ 2004, 975) eine Verlängerung des Anspruchs rechtfertigen können (Im Einzelnen Wever/Schilling FamRZ 2002, 581 ff.).
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