Rechtsprechung
LG Essen, 13.05.2004 - 7 T 10/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1908; 1836, 1836a BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der aus der Landeskasse zu zahlenden Vergütung für die Tätigkeit einer Betreuerin; Mittellosigkeit der Betroffenen
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Stundensatz Informatikerin, vergütungssteigernde Berücksichtigung einer Hochschulausbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gladbeck, 22.10.2003 - 3 XVII G 128
- LG Essen, 22.10.2003 - 7 T 10/04
- LG Essen, 13.05.2004 - 7 T 10/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 134 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Auszug aus LG Essen, 13.05.2004 - 7 T 10/04
Besondere Kenntnisse liegen nur dann vor, wenn die Hochschulausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der betreuungsrelevanten Kenntnisse gerichtet ist, wie dies bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaft (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 22; aM bzgl. Betriebswissenschaft wohl BGH, FamRZ 2003, 1653) der Fall ist. - BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus LG Essen, 13.05.2004 - 7 T 10/04
Besondere Kenntnisse liegen nur dann vor, wenn die Hochschulausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der betreuungsrelevanten Kenntnisse gerichtet ist, wie dies bei den Studiengängen Rechtswissenschaft, Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie oder Betriebswirtschaft (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 22; aM bzgl. Betriebswissenschaft wohl BGH, FamRZ 2003, 1653) der Fall ist.
Rechtsprechung
LG München I, 13.02.2004 - 25 O 15565/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Wer ist bezugsberechtigt?
- IWW (Kurzinformation)
Lebensversicherung - Wer ist bezugsberechtigt?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Bei der Lebensversicherung kommt es nur auf den Bezugsberechtigten an!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tauziehen um Lebensversicherung - Witwe und Ex-Ehefrau eines verstorbenen Versicherungsnehmers wollen kassieren
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 134
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.04.2013 - IV ZR 38/12
Lebensversicherung: Scheitern der Übermittlung des Schenkungsantrags an die …
Ob auch der vom Versicherten mit Benennung eines Bezugsberechtigten konkludent erteilte Botenauftrag an den Versicherer zu einem echten Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§ 328 BGB; so Muscheler, WM 1994, 921, 923) oder aber zu einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte (vgl. dazu OLG Hamm NJW-RR 2009, 1409; LG München FamRZ 2005, 134, 135; Hasse VersR 2009, 41, 44;… Palandt/Grüneberg, BGB 72. Aufl. § 328 Rn. 13-20, 30a;… Schneider in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 159 Rn. 14) führt, aus dem eigene Schadensersatzansprüche des Begünstigten gegen den Versicherer im Falle der pflichtwidrigen Ausführung entstehen können (vgl. dazu Liessem, BB 1989, 862, 865), kann offen bleiben.