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   BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03   

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BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03 (https://dejure.org/2005,1989)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2005 - XII ZR 145/03 (https://dejure.org/2005,1989)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - XII ZR 145/03 (https://dejure.org/2005,1989)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit um Krankenvorsorgeunterhalt für geschiedene Frau - Ehemann kann die Genesung seiner "Ehemaligen" nicht beweisen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1450
  • MDR 2006, 95
  • FamRZ 2005, 1897
  • AnwBl 2006, 84
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 82/85

    Unterhaltsanspruch des arbeitsuchenden Ehegatten

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Wie der Senat schon wiederholt ausgeführt hat, dürfen aber die Anforderungen, die insoweit zu stellen sind, nicht überspannt werden, sondern müssen den Umständen des Falles entsprechen (Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 - IVb ZR 82/85 - FamRZ 1987, 144, 145).

    Danach hatte die Antragsgegnerin ohnehin keine reale Beschäftigungschance, was als weiteres objektives Merkmal für eine Zurechnung eigener Einkünfte stets erforderlich ist (Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 aaO 144 f.).

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Denn der Umfang der jeweils erforderlichen Substantiierung des Sachvortrags bestimmt sich aus dem Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag, wobei die Ergänzung und Aufgliederung des Sachvortrags bei hinreichendem Gegenvortrag immer zunächst Sache der darlegungs- und beweisbelasteten Partei ist (BGH Urteil vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97 - NJW 1999, 1859, 1860).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Da der Wert der Arbeitskraft in der von diesem Ehegatten später bezogenen Rente eine Entsprechung findet, ergibt sich, daß auch diese Rente bei der Bemessung der ehelichen Lebensverhältnisse zu berücksichtigen ist, und zwar auch dann, wenn diese Rente durch eine Erwerbstätigkeit vor oder nach der Ehe erworben worden ist (Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - XII ZR 292/99 - FamRZ 2002, 88, 91).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Zu Recht geht das Berufungsgericht zwar von einer Darlegungs- und Beweislast der Antragsgegnerin für ihre krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit aus (Senatsurteile vom 31. Januar 1990 - XII ZR 36/89 - FamRZ 1990, 496, 497 und vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791).
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Denn der Antragsgegnerin soll über das Unterhaltsrecht nicht teilweise wieder genommen werden, was ihr über den Versorgungsausgleich zuvor gewährt worden war (Senatsurteil vom 5. Februar 2003 - XII ZR 29/00 - FamRZ 2003, 848, 851 = BGHZ 153, 372, 382 f.).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.).
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 206/91

    Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bei Arbeitslosigkeit eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03
    Zu Recht geht das Berufungsgericht zwar von einer Darlegungs- und Beweislast der Antragsgegnerin für ihre krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit aus (Senatsurteile vom 31. Januar 1990 - XII ZR 36/89 - FamRZ 1990, 496, 497 und vom 27. Januar 1993 - XII ZR 206/91 - FamRZ 1993, 789, 791).
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2010 - 16 UF 65/10

    Umfang des Elternunterhalts

    Den Unterhaltsberechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit (BGH FamRZ 2005, 1897 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 32/12

    Sozialhilfe

    Dass der Leistungsempfänger eine Behandlung seiner psychischen Erkrankung leichtfertig und damit mutwillig abgelehnt hat, ist aber jedenfalls nicht offensichtlich; denn mutwilliges Verhalten im Sinne dieser Vorschrift ist jedenfalls dann nicht offensichtlich, wenn der Berechtigte zwar eine Therapie wegen fehlender Krankheitseinsicht verweigert, die hierin zum Ausdruck kommende Fehlhaltung - wie möglicherweise bei dem Leistungsempfänger - jedoch ihrerseits krankheitsbedingt und daher nicht vorwerfbar ist (vgl. BGH vom 06.07.2005 - XII ZR 145/03, FamRZ 2005, 1897).
  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18

    Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis

    Beweisbelastet für die nach dieser Vorschrift erforderliche krankheitsbedingte Beschränkung seiner Erwerbsfähigkeit ist der Unterhaltsberechtigte (BGH FamRZ 2005, 1897; BGH FamRZ 2001, 1291; Maurer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2017, Rn. 55 zu § 1572; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 78. Aufl. 2019, Rn. 20 zu § 1572, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.01.2022 - 6 UF 91/21

    Die einem Ehegatten anlässlich der Auflösung eine Arbeitsvertrages zugeflossene

    Der anerkannte Behinderungsgrad entbindet den Ehemann vorliegend keinesfalls von der Pflicht, seine Erwerbsunfähigkeit substantiiert darzulegen (BGH FamRZ 2005, 1897; Wendl/Bömelburg, a.a.O., § 4 Rz. 267), zumal weder eine konkrete Erkrankung, die einer weiteren Tätigkeit im erlernten Beruf entgegensteht, noch etwa eine zwischenzeitliche Verrentung wegen Erwerbsunfähigkeit behauptet werden.
  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15

    Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich

    Das bedurfte aber einer besonderen Beantragung und auch gerichtlichen Festsetzung, die im Übrigen auch der Höhe und der Zeit nach den Anspruch begrenzt werden konnte (vgl. dazu dass ein Ehegatte eines Beamten nach der Scheidung die Beihilfeberechtigung mit Rechtskraft der Ehescheidung verliert und dann gegebenenfalls nach § 1578 Abs. 2 BGB einen nachehelichen Unterhalt in Form des Krankenvorsorgeunterhalts zusätzlich gegenüber dem unterhaltsverpflichteten geschiedenen Ehepartner geltend machen kann und gegebenenfalls nach § 12 Abs. 1 VAG bzw. 178 e VVG [heute = § 199 VVG] gegenüber dem privaten Krankenversicherer einen Anspruch auf Gewährung eines günstigen privaten Krankenversicherungsbasistarifs hat, den er im Wege dieses nachehelichen Krankenvorsorgeunterhalts dann dem Ausgleichspflichtigen geschiedenen Ehepartner bestenfalls anlasten kann: OLG Oldenburg, U. v.26.11.2009 -14 UF114/09 -, juris unter Verweis auf BGH FamRZ 1983, 676 [677] sowie FamRZ 1989, 483 [485] sowie FamRZ 2005, 1897 [1898]; siehe ferner Roessink , Anmerkung zu OLG Oldenburg, juris und Conradis , Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung, 3. Aufl. 2014 über Juris zugänglich Rn. 96, 97, 108).
  • OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09

    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 7 UF 774/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Behandlung der krankheitsbedingten

    Eine förmliche Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit im Verwaltungswege wäre für diese Überzeugungsfindung nicht bindend, sondern allenfalls ein Indiz (wie z.B. die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; vgl. BGH, FamRZ 2005, 1897 ff, 1898; Prütting/Kleffmann, a.a.O., § 1572, Rdn. 12), weshalb die erforderliche Überzeugung auch durch die im vorliegenden Verfahren eingeholten Gutachten gebildet werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 24 U 3/05

    Anwaltsregress wegen verlorener Lohnansprüche bei streitiger Arbeitsfähigkeit

    aa) Es ist anerkannt, dass die Ablehnung eines für eine beweiserhebliche Tatsache angetretenen Beweises zulässig ist, wenn die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet sind, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann (BGH NJW-RR 2005, 1450 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2008 - 2 UF 197/07

    Keine Befristung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs einer seit 30 Jahren aus

    Das Renteneinkommen der Beklagten ist insgesamt, auch soweit es auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs beruht, als die ehelichen Lebensverhältnisse prägend bereits bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen (vgl. Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2002, 88; bestätigt FamRZ 2005, 1897 [1899]).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 11 UF 243/09

    Nachehelichenunterhalt; Zugewinnausgleich: Befristung des Unterhaltsanspruchs;

    Soweit die Antragsgegnerin eine weitergehende Erwerbsfähigkeit des Antragstellers behauptet, ist ihr Vortrag angesichts der bewilligten Rente unsubstantiiert (BGH FamRZ 2005, 1897).
  • LG Hagen, 14.10.2013 - 4 O 163/13

    Nachweis der Eigentümerstellung an einem beschädigten Pkw durch vorgelegte

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