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   OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05   

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https://dejure.org/2006,2088
OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05 (https://dejure.org/2006,2088)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25.01.2006 - 9 UF 47/05 (https://dejure.org/2006,2088)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 9 UF 47/05 (https://dejure.org/2006,2088)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1578, 1372, 1375, 1570, 1577 BGB
    Keine Doppelverwertung der Schuldzinsen von bereits beim Zugewinnausgleich berücksichtigten Schulden im Rahmen der Unterhaltsabrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollumfängliche Berücksichtigung der aus den gemeinsamen Hausverbindlichkeiten resultierenden Darlehensraten ebenso wie der aus den alleinigen Hausverbindlichkeiten des Beklagten resultierenden Darlehensraten bei der Unterhaltsberechnung; Deckung des eheangemessenen ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; BGB § 1570; ; BGB § 1578; ; BGB § 1579 Nr. 6; ; BGB § 1579 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 247 § 1570 § 1578 § 1579 Nr. 6, Nr. 7
    Berücksichtigung der aus Hausverbindlichkeiten resultierenden Darlehensraten bei der Unterhaltsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hausverbindlichkeiten - entweder Zugewinn oder Unterhalt!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt - Nachehelicher Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1438
  • FamRZ 2006, 1038
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 336/99

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei Versorgung eines neuen Partners durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Ebenso sind nach Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2001, 1693), an der der Bundesgerichtshof nach erneuter Prüfung festgehalten hat (vgl. BGH, FamRZ 2004 a.a.O.), die dem Unterhaltsberechtigten zuzurechnenden Einkünfte wegen geldwerter Versorgungsleistungen für einen neuen Lebenspartner nicht im Wege der Anrechnungsmethode, sondern im Wege der Differenz- bzw. Additionsmethode zu berücksichtigen.

    Auch kann dahinstehen, ob das Familiengericht den der Klägerin zuzurechnenden Wert der Versorgungsleistungen zutreffend mit 535 EUR monatlich veranschlagt hat, woran Zweifel bestehen, nachdem die Klägerin bereits erstinstanzlich behauptet hat, sie würde sich die Haushaltstätigkeit mit ihrem Lebensgefährten teilen und nicht erkennbar ist, aufgrund welcher Erwägungen das Familiengericht diesen Sachvortrag für unerheblich erachtet hat (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 2001, 1693).

  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Vielmehr ist nunmehr auch in den Fällen, in denen ein Erwerbseinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten bisher nicht als eheprägend in die Bedarfsbemessung einbezogen wurde, weil es durch eine unzumutbare und die ehelichen Lebensverhältnisse deshalb nicht nachhaltig prägende Erwerbstätigkeit erzielt wurde, bei der Berechnung des eheangemessenen Unterhaltsbedarfs gemäß § 1578 BGB der sich im Surrogat fortsetzende Wert der Haushaltstätigkeit im Wege der Additions- oder Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen (BGH, FamRZ 2001, 1687).

    Der nicht unterhaltsrelevante Teil bleibt bei der Unterhaltsermittlung hingegen vollständig unberücksichtigt (BGH, FamRZ 2005, 1154; vgl. auch FamRZ 2001, 1687 und FamRZ 2003, 518).

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Diese Handhabung des Familiengerichts widerspricht der - geänderten (vgl. BGH, FamRZ 2001, 986 u. 1687) - höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auch für den Fall gilt, wenn die Unterhaltsberechtigte - wie hier - wegen der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Umfang der zugerechneten Einkünfte noch nicht verpflichtet ist (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1173; FamRZ 2005, 1154).

    Der nicht unterhaltsrelevante Teil bleibt bei der Unterhaltsermittlung hingegen vollständig unberücksichtigt (BGH, FamRZ 2005, 1154; vgl. auch FamRZ 2001, 1687 und FamRZ 2003, 518).

  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Eine Anwendung der Härteklausel unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Nr. 7 BGB wegen des eheähnlichen Zusammenlebens der Klägerin mit einem neuen Partner scheitert im hier noch streitgegenständlichen Zeitraum schon an dem hierfür erforderlichen sog. "Zeitmoment" (BGH, FamRZ 2002, 810 und 1989, 487).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 159/00

    Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Eine Anwendung der Härteklausel unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Nr. 7 BGB wegen des eheähnlichen Zusammenlebens der Klägerin mit einem neuen Partner scheitert im hier noch streitgegenständlichen Zeitraum schon an dem hierfür erforderlichen sog. "Zeitmoment" (BGH, FamRZ 2002, 810 und 1989, 487).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 289/02

    Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten wegen der Tilgung gemeinsamer Schulden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Denn die den monatlichen Darlehensraten zugrunde liegenden vorgenannten Hausverbindlichkeiten sind in dem - zwischenzeitlich im Parallelverfahren ergangenen, insoweit von den Parteien unangegriffenen und im Übrigen auch der Rechtslage entsprechenden (vgl. zu § 426 BGB: BGH, FamRZ 2005, 1236) - Urteil des Familiengerichts vom 12. Oktober 2005 - 16 F 153/04 GÜ/ 9 UF 136/05 - in vollem Umfang als Passiva im Endvermögen des Beklagten - ohne entsprechende Ausgleichsforderung - mit insgesamt 67.487,46 EUR eingestellt.
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96

    Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Soweit nach der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung (FamRZ 1998, 1501 m.w.N.) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit die ehelichen Lebensverhältnisse grundsätzlich nicht nachhaltig prägen konnten, weil der Unterhaltsberechtigte diese Tätigkeit jederzeit wieder aufgeben kann, hat der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Demnach ist vorliegend der Tilgungsanteil der monatlichen Darlehensbelastung bei der Unterhaltsberechnung nicht zu berücksichtigen, ohne dass es darauf ankommt, dass das gleiche Ergebnis auch im Hinblick auf eine einseitige Vermögensbildung des Beklagten gerechtfertigt sein könnte (vgl. BGH, FamRZ 2000, 950).
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00

    Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Diese Handhabung des Familiengerichts führt vorliegend nämlich - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - zu einer doppelten Begünstigung des Beklagten zu Lasten der Klägerin, was nicht in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung steht (vgl. hierzu auch. § 1587 Abs. 3 BGB), wonach eine doppelte Teilhabe eines Ehegatten an geldwerten Positionen des anderen grundsätzlich nicht gerechtfertigt ist (vgl. hierzu: BGH, FamRZ 2003, 432; FamRZ 2004, 1352).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 9 UF 47/05
    Diese Handhabung des Familiengerichts widerspricht der - geänderten (vgl. BGH, FamRZ 2001, 986 u. 1687) - höchstrichterlichen Rechtsprechung, die auch für den Fall gilt, wenn die Unterhaltsberechtigte - wie hier - wegen der Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Umfang der zugerechneten Einkünfte noch nicht verpflichtet ist (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1173; FamRZ 2005, 1154).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 185/01

    Rechtsfolgen der Einbeziehung einer arbeitsrechtlichen Abfindung in die

  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

  • BGH, 05.05.2004 - XII ZR 132/02

    Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 50/86

    Abänderung eines Prozeßvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Änderung der

  • BGH, 22.01.2003 - XII ZR 186/01

    Einbeziehung über obligationsmäßig erzielte Einkommensanteile bei der Berechnung

  • OLG Koblenz, 30.05.2007 - 9 UF 45/07

    Zugewinnausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit von Schulden im Endvermögen, die

    Derselben Auffassung sind die Oberlandesgerichte München und Saarbrücken (OLG München, FamRZ 2005, 459; FamRZ 2005, 713; OLG Saarbrücken, FamRZ 2006, 1038).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Eine unzulässige Doppelverwertung der Zinsen beim Zugewinn (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 2006 - 9 UF 47/05, NJW 2006, 1438 -1441), droht hier nicht, da nach dem Vortrag der Parteien hier keine Zinsverrechnung im Rahmen der Auseinandersetzung ersichtlich ist.
  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 UF 207/10

    Unternehmenswert einer Versicherungsagentur

    Eine Position bleibt jedoch im Zugewinnausgleich unberücksichtigt, soweit sie bereits auf andere Weise ausgeglichen wird oder ausgeglichen ist (Schulz, Zur Doppelberücksichtigung von Positionen beim Unterhalt und Zugewinn, FamRZ 2006, 1242; OLG Saarbrücken FamRZ 2006, 1038; OLG München FamRZ 2005, 459).
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 17 UF 41/07

    Berechnung des Anspruchs auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt; Bereinigung des

    Dem hat sich das OLG Saarbrücken (FamRZ 2006, 1038) angeschlossen.
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