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   BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03   

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https://dejure.org/2006,434
BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03 (https://dejure.org/2006,434)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2006 - XII ZB 250/03 (https://dejure.org/2006,434)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 (https://dejure.org/2006,434)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1408, 138, 139; EGBGB Art. 15 Abs. 2
    Gesamtunwirksamkeit eines einen Ehegatten ausnahmslos benachteiligenden und nicht durch berechtigte Belange des anderen Ehegatten gerechtfertigten Ehevertrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages auf Grund generellen Ausschlusses nachehelicher Unterhaltsansprüche gegenüber der in Deutschland fremden Ehefrau ohne Ausbildung; Erfassung des gesamten Vertrages durch die Nichtigkeitsfolge; Erstreckung der Nichtigkeitsfolge auf den ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Ab

  • ra.de
  • RA Kotz

    Ehevertrag - Teilnichtigkeit bedeutet - Gesamtnichtigkeit!

  • fr-blog.com

    Ist gesamter Vertrag nichtig, wenn die Gesamtwürdigung Sittenwidrigkeit ergibt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ehevertrag: Sittenwidrigkeit nach Gesamtwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1408, 138, 139; EGBGB Art. 15 Abs. 2
    Gesamtunwirksamkeit eines einen Ehegatten ausnahmslos benachteiligenden und nicht durch berechtigte Belange des anderen Ehegatten gerechtfertigten Ehevertrages

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Scheidungsfolgenvereinbarung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidriger Ausschluss nachehelichen Unterhalts - Ist eine Regelung sittenwidrig, ist der gesamte Ehevertrag nichtig

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Nichtigkeit eines Ehevertrages

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Nichtigkeit eines Ehevertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein für eine Partei ausschließlich nachteiliger Ehevertrag ist sittenwidrig und insgesamt nichtig - Salvatorische Klausel ist bei ausschließlich nachteiligem Ehevertrag wirkungslos und lässt die nicht nichtigen Teile des Vertrages nicht aufleben

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrige Eheverträge: Insgesamt oder nur teilweise nichtig?

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Eheverträge - Salvatorische Klausel schützt nicht vor Gesamtnichtigkeit des Ehevertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2331
  • MDR 2006, 1232
  • DNotZ 2006, 863
  • FamRZ 2006, 1007
  • FamRZ 2006, 1097
  • JR 2007, 289
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03
    a) Wie der Senat in seinem - nach Erlass der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 11. Februar 2004 (BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - FamRZ 2005, 26 und - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185; Senatsurteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 sowie - XII ZR 221/02 - FamRZ 2005, 1449) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.

    Eine solche Argumentation würde nicht nur zu einer beliebigen Austauschbarkeit der Nichtigkeit einzelner Vertragsteile führen; sie verkennt auch, dass der Versorgungsausgleich sich zwar seiner Zielrichtung nach als ein vorweggenommener Altersvorsorgeunterhalt verstehen lässt (Senatsurteil vom 11. Februar 2004 aaO 604), dass der Altersvorsorgeunterhalt den Versorgungsausgleich aber nicht ersetzen kann, weil der eine für den zukünftigen Versorgungsaufbau bestimmt ist, während der andere den Versorgungsaufbau für die Vergangenheit ausgleichen soll.

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZR 221/02

    Wirksamkeit des ehevertraglichen Verzichts auf Krankenvorsorge- und

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03
    a) Wie der Senat in seinem - nach Erlass der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 11. Februar 2004 (BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - FamRZ 2005, 26 und - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185; Senatsurteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 sowie - XII ZR 221/02 - FamRZ 2005, 1449) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03

    Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus BGH, 17.05.2006 - XII ZB 250/03
    a) Wie der Senat in seinem - nach Erlass der hier angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 11. Februar 2004 (BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601; vgl. ferner Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2004 - XII ZB 110/99 - FamRZ 2005, 26 und - XII ZB 57/03 - FamRZ 2005, 185; Senatsurteile vom 12. Januar 2005 - XII ZR 238/03 - FamRZ 2005, 691 und vom 25. Mai 2005 - XII ZR 296/01 - FamRZ 2005, 1444 sowie - XII ZR 221/02 - FamRZ 2005, 1449) dargelegt hat, darf die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beliebig unterlaufen werden kann.
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 20/17

    Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten

    Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit einem von der Ausweisung bedrohten Ausländer aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen (Fortführung von Senatsurteil vom 22. November 2006, XII ZR 119/04, FamRZ 2007, 450 und von Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006, XII ZB 250/03, FamRZ 2006, 1097).

    Jedenfalls wird deshalb in die Beurteilung der Frage, ob eine ehevertragliche Vereinbarung im Rahmen einer Gesamtwürdigung objektiv unausgewogen ist, auch die Situation der Ehegatten nach einer bei Vertragsschluss zumindest für möglich gehaltenen Geburt gemeinsamer Kinder einzubeziehen sein (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 1098).

    In diesem Zusammenhang hebt das Beschwerdegericht zu Recht die ausländerrechtliche Komponente des Streitfalls hervor (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 1098 und Senatsurteil vom 22. November 2006 - XII ZR 119/04 - FamRZ 2007, 450, 451 f.).

    cc) Ergibt sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit - wie hier - aus der Gesamtwürdigung eines einseitig belastenden Ehevertrags, erfasst die Nichtigkeitsfolge nach ständiger Rechtsprechung des Senats notwendig den gesamten Vertrag, ohne dass eine salvatorische Klausel hieran etwas zu ändern vermag (vgl. Senatsurteile vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269 Rn. 31 und vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011 Rn. 24; Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 1098).

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Andererseits hat der Senat, worauf die Revision mit Recht hinweist, auch ausgesprochen, dass dann, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit aus der Gesamtwürdigung eines einseitig belastenden Ehevertrages ergibt, die Nichtigkeitsfolge notwendig den gesamten Vertrag erfasst, ohne dass eine Erhaltungsklausel hieran etwas zu ändern vermag (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 1098 und Senatsurteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011 Rn. 24).
  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des

    Für eine auf den Ausschluss des Versorgungsausgleichs beschränkte Teilnichtigkeit bleibt in solchem Fall kein Raum (Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 108; vgl. auch Brambring FPR 2005, 130, 133; vgl. ferner BGH Urteil vom 13. März 1979 - KZR 23/77 - NJW 1979, 1605, 1606).
  • OLG Bremen, 24.05.2017 - 4 UF 152/16

    Gerichtliche Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs durch

    Allerdings ist die Annahme von Sittenwidrigkeit regelmäßig nur dann gerechtfertigt, wenn durch den Ehevertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder teilweise abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten durch anderweitige Vorteile gemildert oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten, den von ihnen angestrebten Ehetyp oder durch sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegatten gerechtfertigt wird (vgl. BGH, NJW 2006, 2331; FamRZ 2013, 195; FamRZ 2014, 629).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 119/04

    Wirksamkeit eines ehevertraglichen Unterhaltsverzichts durch einen aus dem

    Die Antragsgegnerin befand sich dabei in einer deutlich schwächeren Verhandlungsposition, weil sie ohne die Eheschließung weder eine unbefristete Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis erhalten hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097, 1098) und somit ihren Wunsch, im Inland zu bleiben, nicht hätte verwirklichen können.
  • BGH, 28.03.2007 - XII ZR 130/04

    Wirksamkeit der zeitlichen Beschränkung des Betreuungsunterhalts und des

    Der vereinbarte Ausschluss des Zugewinnausgleichs ist auch nicht deshalb nichtig, weil der Ehevertrag sich bereits bei einer Gesamtwürdigung der von den Parteien getroffenen Regelungen als sittenwidrig und damit als im ganzen nichtig erweist (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 ­ XII ZB 250/03 ­ FamRZ 2006, 1097, 1098).
  • OLG Celle, 27.05.2009 - 15 UF 4/09

    Zulässigkeit des Verzichts auf Krankheitsunterhalt in einem Ehevertrag bei

    Auch wenn nach den unwidersprochenen Angaben der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat zwischen den Parteien über einen Kinderwunsch Einigkeit bestand und beide von der Versorgung und Betreuung der Kinder durch die Antragsgegnerin ausgegangen waren, kann es vorliegend dahin stehen, ob die auch auf den Betreuungsunterhalt bezogene Regelung in § 1 des Ehevertrages objektiv zu einer einseitigen Lastenverteilung führt, weil jedenfalls subjektiv die im Rahmen des § 138 BGB erforderliche (vgl. OLG München FamRZ 2007, 1244. Palandt/Brudermüller, BGB, 68. Aufl., § 1585 c Rz. 16. Pauling in: Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., Rn. 609a zu § 6. Prütting/Wegen/ Weinreich/Kleffmann, BGB, 3. Aufl., § 1585c Rz. 7 f, /Rehme § 1408 Rz. 27. FAKommFamR/Weinreich, 3. Aufl., § 1408 Rz. 27. Rauscher, Familienrecht, 2. Aufl. Rz. 366 m) Ausnutzung einer Zwangslage oder der Unterlegenheit des anderen Ehegatten bzw. dessen sehr viel schwächere Verhandlungsposition (vgl. BGH FamRZ 2006, 1097, 1098. OLG Saarbrücken NJW-RR 2007, 654) oder eine einseitige Dominanz, die faktisch zu einer einseitigen Bestimmung des gesamten Vertrages oder einzelner Regelungen geführt haben, nicht erkennbar sind.

    etwa durch eine andere Staatsbürgerschaft und Sprachschwierigkeiten (BGH FamRZ 2006, 1097), die drohende Ausweisung einer Ausländerin (BGH FamRZ 2007, 450, 1157) oder die Schwangerschaft der Ehefrau (BGH FamRZ 2006, 1359. Urteil vom 18. März 2009 - XII ZB 94/06).

    Allerdings kann auch eine solche Regelung den Bestand der verbleibenden Regelungen nicht begründen, wenn der Vertrag bei einer Gesamtwürdigung für eine Partei ausnahmslos nachteilig ist (BGH FamRZ 2006, 1097, 1098. Brambring FPR 2005, 130, 133).

  • OLG Celle, 14.12.2022 - 15 UF 137/21
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH ( FamRZ 2006, 1097, 1098 ; Beschluss vom 9. Juli 2008, FamRZ 2008, 2011 , Rn. 24) liege daher eine Unwirksamkeit des gesamten Vertrages vor, da dieser aufgrund einer Gesamtwürdigung als sittenwidrig anzusehen sei, wenn er insgesamt zu einer einseitigen Benachteiligung eines Ehegatten führe.

    Hierzu ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass in Fällen, in denen - wie hier - bereits die Gesamtwürdigung eines Ehevertrags, dessen Inhalt für eine Partei ausnahmslos nachteilig ist und dessen Einzelregelungen durch keine berechtigten Belange der anderen Partei gerechtfertigt werden, dessen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB ergibt, die sich daraus ergebende Nichtigkeitsfolge notwendigerweise den gesamten Vertrag erfasst und für eine Teilnichtigkeit in einem solchen Fall kein Raum bleibt, selbst wenn die Ehegatten eine entsprechende salvatorische Klausel hierfür in den Vertrag aufgenommen hatten ( BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03 - FamRZ 2006, 1097 [Rn. 15], und Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 6/07 - FamRZ 2008, 2011 [Rn. 20 ff.]).

  • OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 233/16

    Kein Amtswiderspruch gegen Vormerkung eines ehevertraglichen

    Die Feststellung einer evident einseitigen, durch die individuelle Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse nicht gerechtfertigten und vom belasteten Ehegatten nicht hinzunehmenden Lastenverteilung durch die vertragliche Abbedingung gesetzlicher Scheidungsfolgen (vgl. BGH NJW 2007, 2851/2853; 2008, 1076/1077; 2013, 380/381; 457/458; 2014, 1101 f.; vgl. Bosch FamRZ 2016, 1026) setzt eine Gesamtwürdigung der individuellen wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse bei Vertragsschluss einschließlich der mit der Abrede verfolgten Zwecke sowie den sonstigen Beweggründen für die Gestaltung voraus (BGH NJW 2006, 2331/2332 f.; 2013, 380/381; 2014, 1101/1102).
  • KG, 28.08.2023 - 16 UF 21/23

    "Wir bleiben verheiratet": Keine Kompensation für nachteiligen Ehevertrag

    Bei dieser Sachlage hält aber der Ehevertrag einer Wirksamkeitskontrolle anhand von § 138 Abs. 1 BGB nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03, FamRZ 2006, 1097 [Rz. 13, 14f.]).

    Da sie auch über keine anderweitige Altersabsicherung verfügte, ist die grob einseitige, kompensationslose Lastenverteilung zu ihren Ungunsten mit dem Gebot der ehelichen Solidarität schlechterdings unvereinbar (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03, FamRZ 2006, 1097 [Rz. 13ff.]; KG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 25 UF 30/16, FamRZ 2017, 791 [LS 1 bei juris]).

    Denn wenn sich wie hier die Sittenwidrigkeit der getroffenen Abreden bereits aus der Gesamtwürdigung eines Vertrags ergibt, dessen Inhalt für eine Seite - die Ehefrau - ausnahmslos nachteilig ist und dessen Einzelregelungen durch keine berechtigten Belange der anderen Seite gerechtfertigt werden, so erfasst die Nichtigkeitsfolge notwendig den gesamten Vertrag (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Mai 2006 - XII ZB 250/03, FamRZ 2006, 1097 [Rz. 15]).

  • KG, 04.09.2023 - 16 UF 21/23

    Wirksamkeitskontrolle einer ehevertraglichen Vereinbarung zum

  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

  • OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts; Präklusion des Vorbringens bei möglicher

  • OLG Köln, 30.06.2009 - 25 UF 44/08

    Sittenwidrigkeit des Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs in einem

  • OLG Hamm, 08.06.2011 - 5 UF 51/10

    Ehevertrag, Ausschluss des Versorgungsausgleichs, Wirksamkeitskontrolle

  • AG Lüdenscheid, 29.03.2017 - 5 F 185/16
  • OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 10 UF 387/11

    Wirksamkeit eines Ehevertrages über den Ausschluss von nachehelichem Unterhalt

  • OLG Brandenburg, 06.05.2009 - 13 UF 75/08

    Ehescheidung und Ehevertrag: Zerrüttung der Ehe; Sittenwidrigkeit wegen

  • OLG Hamm, 30.01.2009 - 10 UF 285/07

    Wirksamkeit eines Ehevertrages

  • LG Ravensburg, 31.01.2008 - 2 O 338/07

    Feststellung der Beteiligung am Nachlass bei Vorliegen eines Ehevertrags mit dem

  • KG, 19.02.2016 - 19 UF 79/15

    Ehevertrag: Inhaltskontrolle des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei

  • OLG München, 12.12.2006 - 2 UF 1148/06

    Vereinbarungen über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs ; Sittenwidrigkeit

  • OLG Hamm, 16.02.2011 - 8 UF 96/10

    Wirksamkeit der Vereinbarung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

  • LG Duisburg, 06.12.2010 - 2 O 177/10

    Pflichtverletzung eines Notars durch die Nichtaufnahme einer salvatorischen

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