Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.03.2005 - 2 WF 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15165
OLG Bamberg, 02.03.2005 - 2 WF 40/05 (https://dejure.org/2005,15165)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.03.2005 - 2 WF 40/05 (https://dejure.org/2005,15165)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. März 2005 - 2 WF 40/05 (https://dejure.org/2005,15165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung i.R. der Durchsetzung einer Zugewinnausgleichsforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Zugewinnausgleichsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 127 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.03.2005 - 2 WF 40/05
    Der Prozesskostenhilfeantrag vom 08.08.2001 hatte damit hier nach § 203 Abs. 2 BGB a.F. keinerlei Verjährungshemmende Wirkung (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1991, 573 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2006 - 2 WF 19/06

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anfechtbarkeit der Anordnung einer Begutachtung in

    In der Anordnung der Gutachtenseinholung sieht der Senat - im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung (etwa BayObLG FGPrax 2001, 78 u. FamRZ 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; OLG Köln FamRZ 1990, 401; a.A. KG FamRZ 2000, 237) deshalb keine anfechtbare Zwischenverfügung (vgl. auch Beschluss vom 7. März 2005 - 2 WF 40/05) - an der früheren Auffassung (FamRZ 1998, 521) wird nicht festgehalten.
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2006 - 2 WF 20/06

    Keine selbständige Anfechtung einer Beweisanordnung

    In der Anordnung der Gutachtenseinholung sieht der Senat - im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung (etwa BayObLG FGPrax 2001, 78 u. FamRZ 2000, 249; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; OLG Köln FamRZ 1990, 401; a.A. KG FamRZ 2000, 237) deshalb keine anfechtbare Zwischenverfügung (vgl. auch Beschluss vom 7. März 2005 - 2 WF 40/05) - an der früheren Auffassung (FamRZ 1998, 521) wird nicht festgehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26201
AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02 (https://dejure.org/2005,26201)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 21.04.2005 - 5 F 516/02 (https://dejure.org/2005,26201)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 21. April 2005 - 5 F 516/02 (https://dejure.org/2005,26201)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26201) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 127 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02
    Sie wirkt auch darauf hin, daß der Auskunftsberechtigte den Anspruch nur erhebt, wenn die Zuziehung eines Sachverständigen wirklich notwendig ist, und trägt damit zu einer Versachlichung des Streites bei ( BGHZ 84, 31 ).
  • OLG München, 13.01.1983 - 26 UF 1117/82
    Auszug aus AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02
    Das Gericht ist bei einer mit einer solchen Erledigungserklärung erst in Aussicht gestellten Klagumstellung gemäß § 139 ZPO grundsätzlich gehalten, mit den Parteien die Sach- und Rechtslage zu erörtern sowie auf sachdienliche Anträge hinzuwirken ( OLG München FamRZ 1983, 629).Letzteres ist hier insoweit noch nicht möglich, als nur eine teilweise Erfüllung der Auskunfts- und Belegansprüche der Klägerin und damit nur eine teilweise "Erledigungserklärung" oder auch Klagrücknahme erfolgt ist.
  • OLG Köln, 06.01.1997 - 26 WF 157/96

    Voraussetzungen für die Annahme eines Ergänzungsantrags; Auskunftspflicht des

    Auszug aus AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02
    Wenn sich der Auskunftspflichtige allerdings in einem Rechtsirrtum über den Umfang der zu erteilenden Auskunft befindet oder die Auskunft infolge unverschuldeter Unkenntnis vorhandener Vermögenspositionen unvollständig ist, besteht für den Auskunftsberechtigten ein Anspruch auf Ergänzung der erteilten Auskunft ( OLG Köln FamRZ 1997, 1336 m.w.N.).Ein solcher Fall eines Rechtsirrtums seitens des Beklagten ist hier hinsichtlich der von der Klägerin noch verlangten und ihr mit dem vorliegenden Urteil zugesprochenen Auskunftspositionen gegeben.
  • KG, 23.12.1987 - 2 W 6008/87
    Auszug aus AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02
    Der Anspruch erfährt seine Schranken vielmehr im Verbot rechtsmißbräuchlichen Verhaltens, im Verstoß gegen Treu und Glauben und durch Sinn und Zweck des Informationsrechts; dabei kann ein bloßes gesellschaftsrechtliches Fehlverhalten bzw. die Information zu gesellschaftsfremden Zwecken allein die Rechte des Gesellschafters aus § 51a GmbHG noch nicht ausschließen, soweit nicht die Voraussetzung des § 51a II GmbHG im Sinne der Besorgnis eines nicht unerheblichen Nachteiles für die Gesellschaft vorliegen ( LG Mönchengladbach GmbHR 1986, 390 [LG Mönchengladbach 15.01.1986 - 7 O 221/85] ).Wenn dabei Absicht des Gesellschafters, das Geschäft oder den Geschäftsanteil zu veräußern, nicht ausreicht, um die Einsicht zu verweigern (so KG NJW-RR 1989, 230),so muß dies entsprechend gelten, wenn es um die Wertermittlung für die Unternehmensbeteiligung im Rahmen eines gegen diesen gerichteten Zugewinnausgleichsanspruches geht.
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

    Auszug aus AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02
    Soweit dies dennoch geschieht, bleibt die Verantwortung für die Leitung der Büchereinsicht bei dem Gesellschafter, dessen Aufgabe es ist, bei der Einsichtnahme den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft möglichst wenig zu stören und auch im übrigen auf die schutzwerten Interessen der Gesellschaft tunlichst Rücksicht zu nehmen ( BGHZ 25, 115 ).Für den Beklagten fällt es daher weiniger ins Gewicht, ob er der Klägerin die begehrten ergänzenden Auskünfte vorab erteilt oder aber eine Einsichtnahme des von dieser zu beauftragenden Sachverständigen zur Ermittlung der betreffenden Informationen in die Geschäftsunterlagen der betroffenen Unternehmen begleitet, während für die Klägerin mit einem Vorgehen im letzteren Sinne ein deutlich höherer Kostenaufwand verbunden sein dürfte.
  • LG Mönchengladbach, 15.01.1986 - 7 O 221/85

    Zur Schiedsfähigkeit des Informationserzwingungsverfahrens nach §§ 51 a, 51 b

    Auszug aus AG Ludwigslust, 21.04.2005 - 5 F 516/02
    Der Anspruch erfährt seine Schranken vielmehr im Verbot rechtsmißbräuchlichen Verhaltens, im Verstoß gegen Treu und Glauben und durch Sinn und Zweck des Informationsrechts; dabei kann ein bloßes gesellschaftsrechtliches Fehlverhalten bzw. die Information zu gesellschaftsfremden Zwecken allein die Rechte des Gesellschafters aus § 51a GmbHG noch nicht ausschließen, soweit nicht die Voraussetzung des § 51a II GmbHG im Sinne der Besorgnis eines nicht unerheblichen Nachteiles für die Gesellschaft vorliegen ( LG Mönchengladbach GmbHR 1986, 390 [LG Mönchengladbach 15.01.1986 - 7 O 221/85] ).Wenn dabei Absicht des Gesellschafters, das Geschäft oder den Geschäftsanteil zu veräußern, nicht ausreicht, um die Einsicht zu verweigern (so KG NJW-RR 1989, 230),so muß dies entsprechend gelten, wenn es um die Wertermittlung für die Unternehmensbeteiligung im Rahmen eines gegen diesen gerichteten Zugewinnausgleichsanspruches geht.
  • OLG Rostock, 27.03.2007 - 10 UF 96/05

    Zugewinnausgleich: Wert der Beschwer einer Verurteilung zur Auskunftserteilung

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 21.4.2005 verkündete Teilurteil des Amtsgerichts Ludwigslust (Az.: 5 F 516/02) wird als unzulässig verworfen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19429
AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04 S (https://dejure.org/2005,19429)
AG Hameln, Entscheidung vom 08.09.2005 - 31 F 357/04 S (https://dejure.org/2005,19429)
AG Hameln, Entscheidung vom 08. September 2005 - 31 F 357/04 S (https://dejure.org/2005,19429)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Familiensache: Scheidung der Ehe mit einer verschollenen Person

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 VerschG; § 1587 Abs. 1 BGB
    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Scheidungsklage; Voraussetzungen des Ehescheidungsanspruchs eines Ehepartners nach dem spurlosen Verschwinden des anderen Ehepartners; Voraussetzungen der Ausstellung einer Verschollenseinserklärung; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Scheidungsklage; Voraussetzungen des Ehescheidungsanspruchs eines Ehepartners nach dem spurlosen Verschwinden des anderen Ehepartners; Voraussetzungen der Ausstellung einer Verschollenseinserklärung; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehefrau verschollen - Kann sich der Ehemann von ihr scheiden lassen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1441
  • FamRZ 2006, 127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 30.03.2005 - 12 WF 80/05

    Antragsschrift; Aufenthaltsort; Einstellung; Ermittlungen; Lebendvermutung;

    Auszug aus AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04
    Gilt die Antragstellerin aber als verschollen, greift die Lebendvermutung des § 10 VerschG (OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2005, 12 WF 80/05; FamRZ 2005, 1492).
  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 204/99

    Voraussetzungen für die Todeserklärung eines Vermissten

    Auszug aus AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04
    Ebenso bestehen insbesondere unter Berücksichtigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel am Fortleben der Antragsgegnerin, da bei vernünftiger Betrachtungsweise Leben und Tod gleichermaßen ungewiss bzw. wahrscheinlich sind (vgl. dazu OLG Freiburg, NJW 1951, 661; BayOblG MDR 1999, 1270; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 339/340).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2001 - 3 Wx 156/01

    Verschollengesetz - Zweifel am Fortleben des Verschollenen - Leben und Tod

    Auszug aus AG Hameln, 08.09.2005 - 31 F 357/04
    Ebenso bestehen insbesondere unter Berücksichtigung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ernstliche Zweifel am Fortleben der Antragsgegnerin, da bei vernünftiger Betrachtungsweise Leben und Tod gleichermaßen ungewiss bzw. wahrscheinlich sind (vgl. dazu OLG Freiburg, NJW 1951, 661; BayOblG MDR 1999, 1270; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 339/340).
  • OLG Bamberg, 19.03.2012 - 2 WF 70/12

    Zulässigkeit des Scheidungsantrags bei Verschollenheit des Antragsgegners

    Zur Begründung verweist sie im Wesentlichen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hameln (NJW 2006, 1441), aus der sie den Schluss zieht, dass sich aus § 10 VerschG eine Lebendvermutung ergebe, mit der Folge, dass von der Parteifähigkeit des Antragsgegners ausgegangen werden müsse.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Brakel, 17.05.2005 - 2 F 134/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,29090
AG Brakel, 17.05.2005 - 2 F 134/02 (https://dejure.org/2005,29090)
AG Brakel, Entscheidung vom 17.05.2005 - 2 F 134/02 (https://dejure.org/2005,29090)
AG Brakel, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - 2 F 134/02 (https://dejure.org/2005,29090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,29090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufspaltung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Ehegatten i.R.e. Zugewinnausgleichs; Zuordnung der Verbindlichkeit für ein ursprünglich gemeinsam aufgenommenes Darlehen hinsichtlich des Zugewinns; Ermittlung des Zugewinns hinsichtlich des Umbaus eines Hauses; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 127
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht