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   OLG Hamm, 16.02.2006 - 4 UF 224/05   

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https://dejure.org/2006,5193
OLG Hamm, 16.02.2006 - 4 UF 224/05 (https://dejure.org/2006,5193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2006 - 4 UF 224/05 (https://dejure.org/2006,5193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 4 UF 224/05 (https://dejure.org/2006,5193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit türkischen Rechts hinsichtlich der güterrechtlichen Wirkungen der Ehe bei Besitz der türkischen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Eheschließung; Parallelen des gesetzlichen Güterstandes der sog. Errungenschaftsbeteiligung in der Türkei zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1383
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 15 Wx 292/08

    Wandelbarkeit des Güterrechtsstatuts eines Spätaussiedlers aus Russland

    Es entspricht heute der wohl ganz h.A., dass sich die Verweisung auf das jeweils geltende Recht bezieht, wobei sich im Falle einer Rechtsänderung die konkret anzuwendende Norm aus den intertemporalen Regeln des fremden Rechts ergibt (KG FamRZ 2005, 1676; OLG Hamm -4.Senat für Familiensachen- FamRZ 2006, 1383; Mankowski a.a.O. Rdn.47; Bamberger/Roth/Lorenz, BGB, Stand 2008, Einl. IPR Rdn.41; MK-BGB/Sonnenberger, 4.Aufl., Einl. IPR Rdn.650; Thorn a.a.O. Rdn.3; a.A. aus der neueren Literatur etwa PWW/Rausch, Art. 15 EGBGB Rdn.4).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 25 Wx 8/11

    Eheliches Güterrecht für eine in der ehemaligen UdSSR geschlossene Ehe

    Es entspricht heute der wohl ganz herrschenden Meinung, dass sich die Verweisung auf das jeweils geltende Recht bezieht, wobei sich im Falle einer Rechtsänderung die konkret anzuwendenden Norm aus den intertemporalen Regeln des fremden Rechts ergibt (vgl. KG FamRZ 2005, 1676; OLG Hamm FamRZ 2006, 1383; Soergel/Schurig, a.a.O., Artikel 15 EGBGB, Rdn. 64; Staudinger/Mankowski, a.a.O., Artikel 15 EGBGB, Rdnr. 47 ff; Bamberger/Roth/Lorenz, BGB, Stand 2008, Einl.IPR, Rdn. 41; MünchKommBGB/Sonnenberger, a.a.O., Einl.IPR, Rdn. 650; Palandt/Thorn, a.a.O., Artikel 15 EGBGB, Rdn. 3).
  • AG Nürtingen, 19.09.2013 - 21 F 873/12

    Familienrecht: Anwendung türkischen Rechts auf ein Zugewinnausgleichsverfahren

    (Vgl. nur OLG Hamm, U. v. 16.02.2006, Az. 4 UF 224/05, Rn. 18 nach juris.).

    (So OLG Hamm, U. v. 16.02.2006, Az. 4 UF 224/05, Rn. 24 nach juris m.w.N.) Dass das OLG Hamm die Frage offen gelassen hätte (Bl. 72 d.A.) erscheint dem erkennenden Gericht nur insoweit zutreffend, als die Frage der Rechtsgrundlage hintangestellt wurde; im Ergebnis ist die Entscheidung eindeutig.

    (Vgl. OLG Hamm, U. v. 16.02.2006, Az. 4 UF 224/05, Rn. 21 nach juris.).

    Dass das OLG Hamm (U. v. 16.02.2006, Az. 4 UF 224/05) - ohne weitere Begründung - auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit abstellt, überzeugt nicht.

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