Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12262
OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05 (https://dejure.org/2005,12262)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.07.2005 - 2 UF 70/05 (https://dejure.org/2005,12262)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 2 UF 70/05 (https://dejure.org/2005,12262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,12262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen eines Auskunftsanspruchs im Falle einer Verwirkung des Unterhaltsanspruchs; Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils; Voraussetzungen für die Durchführung einer Beweisaufnahme bei einem zu erwartenden Ausschluss oder einer zu ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05
    Eine Auskunftspflicht besteht nämlich nur dann nicht, wenn der Unterhaltsanspruch infolge der Härteklausel des § 1579 BGB sicher entfällt (BGH FamRZ 83, 996).
  • OLG München, 15.11.1995 - 12 UF 1301/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 21.07.2005 - 2 UF 70/05
    Grundsätzlich sind nämlich bei Gewinneinkünften von Freiberuflern die Einnahmen und die damit zusammenhängenden Ausgaben mitzuteilen, wobei es genügt auf eine beigefügte Gewinn- und Verlustrechnung Bezug zu nehmen (OLG München FamRZ 1996, 738 ; Wendl/Staudigl des Unterhaltsrechts der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 1 RdNr. 668).
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    In der Regel ist als ausreichend anzusehen, in der Auskunft den Gewinn nur pauschal anzugeben, die (nach Gruppen geordneten) Umsatzerlöse und Ausgaben anzuführen und hinsichtlich der Einzelposten auf eine beigefügte Anlage Bezug zu nehmen (OLG München FamRZ 1996, 738 f., zit. n. juris Rdn. 8; OLG Bamberg FamRZ 2006, 344, zit. n. juris Rdn. 7; Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017, Rdn. 160).
  • AG Ludwigslust, 19.05.2010 - 5 F 24/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Auskunftsverlangens wegen zuvor

    Davon abgesehen kann dem Auskunftsverlangen eines Unterhaltsberechtigten in der Regel ohnehin die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nicht entgegengehalten werden, weil die Höhe des Unterhaltsanspruchs für die anzustellenden Billigkeitsabwägungen von Bedeutung ist und deshalb die Auskunft vorrangig erteilt werden muss, um den Anspruch berechnen zu können (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2006, 344; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241).
  • AG Brühl, 06.07.2016 - 32 F 363/15

    Behördliche Geltendmachung des Auskunftsanspruchs über die Einkommens- und

    Denn auch wenn die Anknüpfungsvoraussetzungen für eine Verwirkung vorliegen, kann ein eingeschränkter Unterhaltsanspruch bestehen, da die insoweit anzustellenden Erwägungen nicht zuletzt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten einzubeziehen haben (OLG Zweibrücken FamRZ 2011, 1066; OLG Bamberg FamRZ 2006, 344; Wendl/Dose-Schmitz, Unterhaltsrecht, § 10 Rn 348; Reinken, NJW 2013, 2993, 2999).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht