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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3626
OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05 (https://dejure.org/2005,3626)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.09.2005 - 7 UF 284/05 (https://dejure.org/2005,3626)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. September 2005 - 7 UF 284/05 (https://dejure.org/2005,3626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen; Anspruch auf Anschlussunterhalt; Erwerbsunfähigkeit wegen einer orthopädischen Erkrankung; Anforderungen an die Zurechnung des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit dem Zeitpunkt der Scheidung; Höhe der Beschränkung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 323; ; BGB § ... 1360a Abs. 3; ; BGB § 1361 Abs. 4 S. 4; ; BGB § 1572; ; BGB § 1572 Nr. 4; ; BGB § 1573; ; BGB § 1573 Abs. 2; ; BGB § 1585b Abs. 1; ; BGB § 1585b Abs. 2; ; BGB § 1613 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 1613 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zurechnung zur Ehe, wenn eine Erkrankung erst 21 Monate nach Rechtskraft der Scheidung ausgebrochen ist und zum Aufstockungsunterhalt wegen der durch die Erkrankung verursachten Erwerbsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unterhalt - Einsatzzeitpunkt beim Unterhalt wegen Krankheit

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhalt - Geringfügige Einkommensunterschiede und ihre Auswirkung beim Aufstockungsunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 151
  • FamRZ 2006, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.2001 - XII ZR 135/99

    Nachehelicher Unterhalt bei latent vorhandener Erkrankung

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05
    Zwar wird es für die Entstehung eines Unterhaltsanspruchs nach § 1572 BGB als ausreichend erachtet, wenn eine Krankheit zu einem der Einsatzpunkte nur latent vorhanden war, in nahem zeitlichen Zusammenhang damit ausgebrochen ist und zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat (vgl. BGH FamRZ 2001, 1291 ff, 1293 und Wendl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4 Rdn. 100, jeweils m.w.N.).

    Eine andere Auslegung des Wortlauts des § 1572 BGB, insbesondere des Wortes "soweit", stünde im Widerspruch zu dem Zweck der Einsatzzeitpunkte, die zu den Schutzvorschriften zu Gunsten des Unterhaltspflichtigen gehören (BGH, FamRZ 2001, 1291 ff, 1294; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4 Rdn. 50).

  • BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82

    Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.09.2005 - 7 UF 284/05
    Allerdings dient die Differenzmethode nicht dazu, ganz geringfügige Einkommensunterschiede auszugleichen (vgl. BGH, FamRZ 1984, 988 ff, 990; Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rdn. 128 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZR 117/09

    Beschränkung des nachehelichen Unterhalts: Verfestigte Lebensgemeinschaft als

    Zwar entsteht ein Anspruch auf Anschlussunterhalt nach § 1572 Nr. 4 BGB nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur als solcher auf Teilunterhalt, wenn schon der entfallene frühere Unterhaltsanspruch nur auf einen Teil des vollen Unterhaltsbedarfs gerichtet war (Senatsurteile vom 27. Juni 2001  XII ZR 135/99 - FamRZ 2001, 1291, 1294 und vom 17. September 2003  XII ZR 184/01 - FamRZ 2003, 1734, 1736; OLG Koblenz NJW-RR 2006, 151 Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 2 WF 5/08

    Unterhaltsrecht: Medikamente sind i.d.R. kein krankheitsbedingter Mehrbedarf

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, dass ausgehend von dem Normzweck die genannte Rechtsprechung nicht auf andere Unterhaltstatbestände, insbesondere § 1570 BGB, übertragbar sei (PalandtBrudermüller, a. a. O., § 1573 Rn. 15, anderer Ansicht wohl OLG Koblenz FamRZ 2006, 704 zu § 1572 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 2 WF 5/08

    Berücksichtigung von erbrachten Aufwendungen für eine private

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  • OLG Koblenz, 10.10.2007 - 7 WF 798/07

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse der früheren Ehe durch Kinder aus einer

    Hierfür ist die isolierte Aufforderung zur Auskunft - anders als in § 1613 BGB für den Verwandtenunterhalt geregelt - nicht ausreichend; § 1613 BGB ist nach derzeitiger Gesetzeslage auf den nachehelichen Unterhalt nicht anwendbar (h.M.; vgl. Palandt/Brudermüller, BGB , 66. Aufl., § 1585b , Rdn. 1 m.w.N.; Senat, NJW-RR 2006, 151 ).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 5/02

    Voraussetzungen für eine Abänderung des Ehegattenunterhalts; Auswirkungen einer

    Maßgebend für dessen Bemessung ist die Quote des nach Maßgabe der ehelichen Lebensverhältnisse ungedeckten Bedarfs des Unterhaltsberechtigten im Anschlusszeitpunkt, in dem sein Unterhaltsanspruch im Übrigen nachhaltig gesichert war (BGH, aaO; OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 151 ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2005 - 4 UF 244/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3868
OLG Köln, 12.07.2005 - 4 UF 244/04 (https://dejure.org/2005,3868)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2005 - 4 UF 244/04 (https://dejure.org/2005,3868)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - 4 UF 244/04 (https://dejure.org/2005,3868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Krankheitsbedingte Einschränkung der Erwerbstätigkeit beim unterhaltsberechtigten Ehegatten; Ermittlung des Unhalts anhand der konkreten Bedarfspositionen bei überdurchschnittlich hohen Einkünften des Beklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 62/83

    Abänderung eines Unterhaltsurteils; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2005 - 4 UF 244/04
    Die zum Zeitpunkt der Scheidung bestehende rechnerische Grundlage des nachehelichen Unterhalts bleibt von nachträglichen Änderungen der Verhältnisse grundsätzlich unberührt (vgl. BGH FamRZ 1985, 582).
  • OLG Oldenburg, 08.02.2006 - 4 UF 92/05

    Notwendigkeit einer Unternehmensbewertung bei Selbstständigen zur

    Insbesondere vermag er sich nicht der vom Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 12. Juli 2005 in der Sache 4 UF 244/04 vertretenen Auffassung anzuschließen, dass ein im Zugewinnausgleichsverfahren einbezogener Good will einer Arztpraxis auf die konkrete Bedarfsberechnung des Unterhaltsberechtigten keinen Einfluss habe.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6517
OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04 (https://dejure.org/2005,6517)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2005 - 15 UF 222/04 (https://dejure.org/2005,6517)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 15 UF 222/04 (https://dejure.org/2005,6517)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nach der Scheidung die Karriereleiter hinaufgeklettert - Kann die Ex-Ehefrau unter diesen Umständen mehr Unterhalt verlangen?

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei erheblicher Einkommenssteigerung nach Scheidung der Ehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 153
  • FamRZ 2006, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 99/89

    Bemessung des Unterhalts nach langjährigem Getrenntleben; Erwerbstätigenbonus

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.

    Soweit der Beklagte geltend macht, die Parteien hätten während ihres Zusammenlebens ihren konkreten Lebenszuschnitt nicht auf das jetzt von ihm erzielte Einkommen eingestellt, war dies weder nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. insbesondere den der Entscheidung BGH FamRZ 1991, 307 zugrunde liegenden Fall) noch tatsächlich möglich.

  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Klägerin zu 3. ist gemäß §§ 1582, 1609 Abs. 2 BGB gegenüber den Kindern des Beklagten aus dessen neuer Ehe gleichrangig und geht seiner jetzigen Ehefrau im Rang vor (vgl. BGH NJW 1988, 1722 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87] ; 2005, 2145).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373 ; NJW-RR 2005, 945, 948).
  • OLG Hamm, 08.10.1993 - 13 UF 151/93

    Nachehelicher Unterhalt; Nachträgliche Steigerung des Einkommens; Erwartung der

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die keinen der Verallgemeinerung fähigen Rechtssatz aufstellt - ebenso wie das vom Beklagten angeführte Urteil des OLG Hamm ( FamRZ 1994, 515 ).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 23/91

    Eheliche Lebensverhältisses bei Änderung beruflicher und wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Klägerin zu 3. ist gemäß §§ 1582, 1609 Abs. 2 BGB gegenüber den Kindern des Beklagten aus dessen neuer Ehe gleichrangig und geht seiner jetzigen Ehefrau im Rang vor (vgl. BGH NJW 1988, 1722 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87] ; 2005, 2145).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02

    Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Einstellung eines höheren Einkommens erscheint dem Senat derzeit nicht gerechtfertigt, weil für die Klägerin zu 3. als Wiedereinsteigerin in das Berufsleben aufgrund der noch zu leistenden Kindesbetreuung zunächst nur eine den Umfang einer Halbtagsbeschäftigung nicht erreichende Aushilfs- und Vertretungstätigkeit in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1999, 372, 373 ; NJW-RR 2005, 945, 948).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
  • BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2005 - 15 UF 222/04
    Die Teilhabe der Klägerin zu 3. an der in der Ehe vollbrachten gemeinsamen Lebensleistung umfasst nach der Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 1987, 459, 460 f. ; 1991, 307, 308 ff.; 1992, 1045, 1046; 2003, 848, 850 u. 590, 592) nicht nur das Einkommen, das der Beklagte bei Eintritt der Scheidungsrechtskraft am 12. Dezember 1996 (8 F 133/95 AG Elze) aufgrund seiner damaligen beruflichen Position gerade erzielte, sondern auch diejenigen Einkünfte, die auf einer schon während der Ehe angelegten beruflichen Entwicklung beruhen.
  • OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07

    Beeinflussung nachehelichen Unterhalts durch nicht zu erwartende, gravierende

    Nach der Rechtsprechung des Senats (FamRZ 2006, 704, 705) begründen fortwährende und mit Anpassungen an die wechselnden Bedingungen des Arbeitsmarktes verbundene berufliche Veränderungen keine unerwartete und vom Normalverlauf abweichende Entwicklung.

    Dem steht das in anderer Sache ergangene Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 (FamRZ 2006, 704 f.) nicht entgegen.

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