Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 04.08.2005

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.12.2005 - 4 WF 177/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6190
OLG Köln, 13.12.2005 - 4 WF 177/05 (https://dejure.org/2005,6190)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 WF 177/05 (https://dejure.org/2005,6190)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 WF 177/05 (https://dejure.org/2005,6190)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Familiengerichts für die Abänderung von Unterhaltsbestimmungen; Erforderlichkeit eines Antrags beim Rechtspfleger des Familiengerichts; Vorlage des Verfahrens an den Richter; Aufenthaltswechsel gegen den Willen eines Kindes

  • Judicialis

    BGB § 1612 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1612 Abs. 2 S. 2
    Einheitliche Entscheidung über Antrag auf Änderung der Unterhaltsbestimmung im Unterhaltsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 867
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.04.2001 - 14 WF 46/01

    Verfahren zur Abänderung der wirksamen Unterhaltsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 13.12.2005 - 4 WF 177/05
    Zwar ist die Frage, wer (Richter oder Rechtspfleger) über den Antrag gemäß § 1612 Abs. 2 Satz 2 BGB zu entscheiden hat, umstritten (vgl. OLG Köln, FamRZ 2002, 51 f und 111 f; OLG Düsseldorf FamRZ 2601, 1306 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.08.2005 - 8 WF 92/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12536
OLG Naumburg, 04.08.2005 - 8 WF 92/05 (https://dejure.org/2005,12536)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.08.2005 - 8 WF 92/05 (https://dejure.org/2005,12536)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. August 2005 - 8 WF 92/05 (https://dejure.org/2005,12536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Keine Unterbrechung des Verfahrens falls während des Scheidungsverfahrens eine anwaltlich vertretene Partei verstirbt; Prozessuale Beendigung des Scheidungsverfahrens durch Rücknahme des Scheidungsantrags; Klagerücknahmeerklärung vor mündlicher Verhandlung zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 239; ; ZPO § 269; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 619; ; ZPO § 626; ; ZPO § 626 Abs. 1; ; BGB § 1933

  • rechtsportal.de

    ZPO § 239 § 269 Abs. 3 § 619 § 626; BGB § 1933
    Verfahrensfortgang bei Versterben einer anwaltlich vertretenen Partei während des Scheidungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 867
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 5 WF 8/15

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Scheidungsverfahrens in der Hauptsache

    Ist die Rechtshängigkeit der Hauptsache aber infolge Erledigung entfallen, kann entgegen einer in der Literatur (Helms in: Prütting/Helms § 131 FamFG Rn. 7; Zöller/Lorenz § 131 FamFG Rn. 5) und der älteren Rechtsprechung (OLG Naumburg FamRZ 2006, 867) vertretenen Ansicht der Scheidungsantrag nicht mehr zurückgenommen werden (so zutreffend MüKo-FamFG/Hilbig-Lugani § 131 Rn. 8; Bork/Jacoby/Schwab/Löhnig § 131 FamFG Rn. 7).
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