Weitere Entscheidung unten: KG, 25.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.01.2007 - 8 WF 12/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23956
OLG Stuttgart, 30.01.2007 - 8 WF 12/07 (https://dejure.org/2007,23956)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2007 - 8 WF 12/07 (https://dejure.org/2007,23956)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 8 WF 12/07 (https://dejure.org/2007,23956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Zahlungsanspruch aus einem Vergleich als verwertbares Vermögen; Abzug des Lebensbedarfs von zugeflossenem Vermögen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Zahlung von Prozesskosten wegen wesentlicher Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Auf Grund eines Vergleichs erlangter Zahlungsanspruch gegen den Prozessgegner als verwertbares Vermögen im Rahmen der Frage der Gewährung von ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 915
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 20.10.2010 - 8 WF 266/10

    Rechtsfolgen der Erlangung von Vermögen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Grundsätzlich ist nach der Verfahrenskostenhilfebewilligung erworbenes Vermögen für die Bezahlung der Prozesskosten zu verwenden (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 915).
  • OLG Braunschweig, 03.01.2017 - 1 WF 279/16

    Anordnung der Zahlung der Verfahrenskosten aufgrund einer Ausgleichszahlung im

    Nach der Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe eingegangene Schulden haben nur dann Vorrang, wenn die Schulden zur Bestreitung eines vorrangigen Lebensbedarfs aufgenommen werden mussten (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2007, 915); anderenfalls muss sich der Beteiligte so behandeln lassen, als hätte er nachträglich erworbenes Vermögen rechtsmissbräuchlich verschleudert (Groß, Beratungshilfe - Prozesskostenhilfe - Verfahrenskostenhilfe, 13. Auflage, § 120a ZPO Rn. 10).
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Rechtsprechung
   KG, 25.01.2007 - 16 WF 273/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9887
KG, 25.01.2007 - 16 WF 273/06 (https://dejure.org/2007,9887)
KG, Entscheidung vom 25.01.2007 - 16 WF 273/06 (https://dejure.org/2007,9887)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 16 WF 273/06 (https://dejure.org/2007,9887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einstufung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Sinn und Zweck des Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zivilgerichtliche Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § ... 115 Abs. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1; ; ZPO § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2; ; ZPO § 115 Abs. 2; ; SGB XII § 30; ; SGB XII § 30 Abs. 3; ; SGB XII § 82 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1; SGB XII § 30 Abs. 3
    PKH: Sozialleistungen wegen Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für Alleinerziehende sind kein Einkommen i.S.v. 115 Abs. 1 S. 2 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 915
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus KG, 25.01.2007 - 16 WF 273/06
    In der Regel wird der vorgenannte Streit für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schon deshalb nicht entscheidungserheblich sein, weil der der Partei nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO zu belassende Freibetrag (64 % des Grundbetrages nach § 85 Abs. 1 Nr. 1, § 86 dem SGB XII: derzeit: 380 EUR) das durch die Sozialhilfe zu sichernde Existenzminimum (BVerfG, NJW 1988, 2231; derzeit: 345 EUR) übersteigt.
  • BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Kindesunterhaltsklage:

    aa) Während das Kammergericht (FamRZ 2007, 915) und das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 14. April 2009 - 8 WF 30/09 - juris Rdn. 11) die Leistungen für diesen Mehrbedarf nicht als Einkommen im Sinne des § 115 ZPO berücksichtigen, stellen sie nach Auffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg (FamRZ 2010, 395) ein solches Einkommen dar.
  • OLG Köln, 02.12.2011 - 4 WF 190/11

    Berücksichtigungsfähiges Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Ob dieser gewährte Mehrbedarf, der als besondere Form der Sozialhilfe zur Verfügung gestellt wird, überhaupt als Einkommen iSd. § 115 ZPO anzusehen ist, ist streitig, wird allerdings vom Bundesgerichtshof bejaht (ablehnend z.B. KG, FamRZ 2007, 915; bejahend: BGH v. 5.5.2010, FamRZ 2010, 1324 m.w.N.) Auch wenn diese zusätzlichen sozialen Leistungen als Einkommen im Rahmen der Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe gesehen werden, sind sie entweder pauschal als besondere Belastungen gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO wieder vom Einkommen abzuziehen (so überwiegend das Schrifttum: Zöller/Geimer, ZPO, § 115 Rz. 39; Musielak/Fischer, ZPO, § 115 Rz. 27) oder vom Antragsteller darzulegen und sodann ggfs. in Abzug zu bringen (BGH v. 5.5.2010, FamRZ 2010, 1324).
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