Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 23.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06   

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https://dejure.org/2006,3481
OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06 (https://dejure.org/2006,3481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.08.2006 - 11 UF 25/06 (https://dejure.org/2006,3481)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. August 2006 - 11 UF 25/06 (https://dejure.org/2006,3481)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines volljährigen Kindes zur Verwertung eines Vermögensstammes vor Inanspruchnahme der Eltern; Abänderungsklage eines Kindes auf Erhöhung eines titulierten Unterhalts bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen; Erreichen der Wesentlichkeitsgrenze

  • Judicialis

    BGB § 1577 Abs. 3; ; BGB § 1602 Abs. 2; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 1612 a; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 Satz 3 § 1612a § 1612b Abs. 5
    Zur Bemessung des Kindesunterhaltsanspruchs bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen - Einbeziehung eigenen Vermögens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt für Volljährige - erst sind die Ersparnisse dran!

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 1602 Abs. 2 Satz 3; ZPO § 323
    Verwertung von Sparguthaben durch volljähriges Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sohn fordert mehr Unterhalt vom Vater - Volljähriger muss einen Teil seines Sparguthabens dafür verwenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1217
  • FamRZ 2007, 929 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Im übrigen ergibt sich nach einhelliger Meinung im Umkehrschluss aus § 1602 Abs. 2 BGB, dass ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet ist, vorrangig seinen Vermögensstamm zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt (Wendl/Staudigl, 6. Auflage, § 2, Rdnr. 107; BGH FamRZ 1998, S. 367 ff.).

    Die Grenze der Unzumutbarkeit, die vom BGH (FamRZ 1998, S. 367 ff.) entsprechend dem Begriff der groben Unbilligkeit enger als bei § 1577 Abs. 3 BGB gezogen wird, ist hier aber nicht erreicht.

  • OLG Stuttgart, 17.06.1999 - 18 WF 214/99

    Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Dieser Grenzwert kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, weil das Kind weniger als das Existenzminimum von 135 % des Regelbetrages beanspruchen kann, wie es hier der Fall ist (Wendl/Staudigl/Thalmann, a. a. O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377; OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, 1885).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1993 - 3 WF 210/92

    Opfergrenze; Unterhaltsleistungen; Nachehelicher Unterhalt; Abänderungsklage;

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Dieser Grenzwert kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, weil das Kind weniger als das Existenzminimum von 135 % des Regelbetrages beanspruchen kann, wie es hier der Fall ist (Wendl/Staudigl/Thalmann, a. a. O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377; OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, 1885).
  • OLG Hamm, 30.04.2004 - 11 WF 76/04

    Schlüssige Darlegung der Änderung der Verhältnisse im Rahmen einer den

    Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2006 - 11 UF 25/06
    Dieser Grenzwert kann keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erheben und insbesondere dann nicht gelten, wenn beengte wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, weil das Kind weniger als das Existenzminimum von 135 % des Regelbetrages beanspruchen kann, wie es hier der Fall ist (Wendl/Staudigl/Thalmann, a. a. O.; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1103 f.; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 377; OLG Hamm (Senat), FamRZ 2004, 1885).
  • BFH, 11.02.2010 - VI R 61/08

    Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für behindertes Kind bei Unzumutbarkeit des

    Inwieweit das Vermögen einzusetzen ist, muss daher jeweils aufgrund einer Zumutbarkeitsabwägung unter Berücksichtigung aller bedeutsamen Umstände und insbesondere auch der Lage der Unterhaltsverpflichteten entschieden werden (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 978; Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Hamm vom 11. August 2006  11 UF 25/06, NJW 2007, 1217; BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 728; MünchKommBGB/ Born, 5. Aufl., § 1602 Rz 58).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.06.2006 - 12 UF 282/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16849
OLG Celle, 23.06.2006 - 12 UF 282/05 (https://dejure.org/2006,16849)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.06.2006 - 12 UF 282/05 (https://dejure.org/2006,16849)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 12 UF 282/05 (https://dejure.org/2006,16849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1601 BGB; § 1603 BGB; § 1610 Abs. 2 BGB
    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für eine Ausbildung zur Kinderpflegerin; Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung im Ausbildungsgang Realschulabschluss, Lehre, Fachoberschule und Fachhochschule

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für eine Ausbildung zur Kinderpflegerin; Vorliegen einer einheitlichen Ausbildung im Ausbildungsgang Realschulabschluss, Lehre, Fachoberschule und Fachhochschule

  • rechtsportal.de

    BGB § 1610 Abs. 2
    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; Einheitlichkeit des Ausbildungsweges

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 929
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89

    Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Celle, 23.06.2006 - 12 UF 282/05
    Der nach der Rechtsprechung des BGH erforderliche Wille zur einheitlichen Ausbildung (BGH FamRZ 1991, 321 [BGH 10.10.1990 - XII ZR 111/89] ) war auf Seiten der Klägerin bei Beginn des ersten Ausbildungsabschnittes (Ausbildung zur Kinderpflegerin) vorhanden und ist von der Klägerin bereits im Jahre 2001 ihrer Mutter gegenüber geäußert worden.
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