Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4686
OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07 (https://dejure.org/2007,4686)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2007 - 11 LB 108/07 (https://dejure.org/2007,4686)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2007 - 11 LB 108/07 (https://dejure.org/2007,4686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Einbürgerung; minderjähriges Kind; Täuschungshandlung der Eltern; behördliches Ermessen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Nds. VwVfG; § 31 Abs. 1 BVerfGG; § 48 VwVfG
    Rücknahme der Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei Täuschung über die Identität durch die Eltern des Kindes; Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf den Bestand der Staatsangehörigkeit Dritter; Zulässigkeit der Rücknahme einer durch ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; StlÜbk Art. 6; StlÜbk Art. 8; euStlÜbk Art. 7; AGStlÜbk Art. 2; GG Art. 16 Abs. 1; AufenthG § 95 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 2; AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2
    D (A), Einbürgerung, Rücknahme, Kurden, Libanon, Türkei, Türken, Falschangaben, arglistige Täuschung, Rechtsgrundlage, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, Kinder, Zurechenbarkeit, Eltern, Staatenlosenübereinkommen, Europäisches Staatenlosenübereinkommen, ...

  • Judicialis

    Europäisches Übereinkommen über Staatsangehörigkeit zur Verminderung der Staatenlosigkeit; ; Übereinkommen z. Verminderung der Staatenlosigkeit; ; VwVfG § ... 48; ; VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1; ; VwVfG § 48 Abs. 2 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme einer Einbürgerung; minderjähriges Kind; Täuschungshandlung der Eltern - Einbürgerung; Einbürgerung: Rücknahme; Einbürgerung: Täuschung; Kind, minderj.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme der Einbürgerung eines minderjährigen Kindes bei Täuschung über die Identität durch die Eltern des Kindes; Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf den Bestand der Staatsangehörigkeit Dritter; Zulässigkeit der Rücknahme einer durch ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1078 (Ls.)
  • DVBl 2008, 67 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    Im Übrigen gebe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urt. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, InfAuslR 2006, 335 = DVBl. 2006, 910) keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme der Einbürgerung, da § 48 VwVfG hierfür nicht ausreiche.

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen die Auffassung vertreten, nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Mai 2006 (a. a. O.) gebe es keine Rechtsgrundlage für die Rücknahme der den Klägern zu 3) bis 5) erteilten Einbürgerungen.

    a) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 (- 2 BvR 669/04 - InfAuslR 2006, 335 = DVBl. 2006, 910) steht der Anwendung von § 48 VwVfG nicht entgegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im o. a. Urteil vom 24. Mai 2006 (a. a. O.) bereits darauf hingewiesen, dass "eine Rechtsordnung, die sich ernst nimmt, nicht Prämissen auf die Missachtung ihrer selbst setzen dürfe, sie schaffe sonst Anreize zur Rechtsverletzung, diskriminiere rechtstreues Verhalten und untergrabe damit die Voraussetzungen ihrer eigenen Wirksamkeit".

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. September 2003 (1 C 6/03, a. a. O.) deutlich gemacht, dass die Rücknahme der von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten Einbürgerung eines minderjährigen Kindes eine eigenständige Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 VwVfG erfordert.

    Die Kläger zu 3) bis 5) müssen sich insoweit das Verhalten ihres gesetzlichen Vertreters zurechnen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.9.2003 - 1 C 6/03 - BVerwGE 119, 17 = InfAuslR 2004, 77).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 3.6.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216) die Rücknahme einer durch Täuschung bewirkten Einbürgerung nach § 48 VwVfG als zulässig angesehen.

    Diesen Belangen ist das öffentliche Interesse an der Herstellung gesetzmäßiger Zustände auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit dem ihm zukommenden besonderen Gewicht gegenüberzustellen (vgl. Urt. v. 3.6.2003 - 1 C 19.02).".

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2007 - 13 LC 468/03

    Anfechtung der Rücknahme der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    Zum anderen waren die Kläger zu 3) bis 5) im Zeitpunkt der Rücknahme der Einbürgerung ca. 16, 13 und 10 Jahre alt, befanden sich also noch nicht in einem Alter, in dem Kinder üblicherweise ein eigenes schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand ihrer Staatsangehörigkeit entwickelt haben (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Urt. d. erk. Gerichts v. 13.7.2007 - 13 LC 468/03 - juris).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    Bereits das Verwaltungsgericht hat im angefochtenen Urteil jedoch darauf hingewiesen, dass sowohl der Kläger zu 1) als auch die Klägerin zu 2) ihren Aufenthaltstitel im Bundesgebiet durch eine Täuschung über ihre Identität erlangt haben und dass ein so erlangtes Aufenthaltsrecht (gar) keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 begründen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.4.2005 - 1 C 9/04 -, NVwZ 2005, 1329).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    Schon aus diesem Grund ist der vorliegende Fall nicht mit dem der Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 19.10.2006 - 5 B 15.03 -, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt vergleichbar, in dem es um die Einbürgerung eines Volljährigen (aus Pakistan) und deren Rücknahme nach 8 1/2 Jahren ging.
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 108/07
    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 5. September 2006 (1 C 20/05 - AuAS 2007, 3) auch lediglich ausgeführt, das Bundesverfassungsgericht habe in jenem Urteil vom 24. Mai 2006 dem Gesetzgerber "nahegelegt", Auswirkungen eines Fehlverhaltens im Einbürgerungsverfahren auf dem Bestand der Staatsangehörigkeit Dritter (hier der Kinder), die an diesem Fehlverhalten nicht beteiligt gewesen seien, gesetzlich zu regeln.
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Schließlich wurde bereits vor Schaffung der speziellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Rücknahmebefugnis in § 35 StAG (durch Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009, BGBl I S. 158) durchweg die Auffassung vertreten, eine erschlichene Einbürgerung sei selbst bei Identitätstäuschung nur einfach rechtswidrig und daher - wenn überhaupt - rücknehmbar, nicht aber nichtig (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. November 2002 - 19 B 2187/02 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - OVG 5 B 1.05 - OVGE BE 27, 224; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 108/07 - ; BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 - BVerwGE 130, 209 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 121 und vom 30. Juni 2008 - BVerwG 5 C 32.07 - Buchholz 11 Art. 16 GG Nr. 79; vgl. auch für den Fall der Flüchtlingsanerkennung bei Täuschung über Identität, Staatsangehörigkeit sowie Verfolgungsschicksal: Urteil vom 19. November 2013 - BVerwG 10 C 27.12 - BVerwGE 148, 254).
  • VG Hannover, 07.06.2010 - 13 A 195/08

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Zustellung sowohl an den betreffenden Anwalt

    Diese Umstände deuten auf eine geplante Aktion der genannten Personengruppe mit dem Ziel hin, durch Verschweigen der türkischen Herkunft in Deutschland dauerhaft zu bleiben (vgl. z. B. Urt. d. Sen. v. 26.2.2009 - 11 LB 170/08 -, v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, v. 16.12.2008 - 11 LB 135/07 -, v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 - sowie Beschlüsse u. a. v. 10.6.2008 - 11 LA 368/07 -, v. 13.3.2008 - 11 ME 481/07 -, v. 14.8.2007 - 11 ME 292/07 -, v. 12.6.2007 - 11 LA 109/07 -, v. 21.5.2007 - 11 ME 126/07 -, v. 15.11.2006 - 11 LA 215/06 -, v. 1.2.2006 - 11 ME 27/06 -, v. 27.4.2005 - 11 ME 47/05 -, v. 19.11.2004 - 11 ME 268/04 -, v. 15.9.2004 - 11 ME 181/04 -, v. 16.12.2003 - 11 ME 362/03 -, v. 14.3.1997 - 11 M 333/97 - jeweils zu dem Ort Ückavack sowie Urteil v. 27.9.2007 - 11 LB 108/07 - zu Yenilmez sowie Beschl. v. 15.9.2008 - 11 LA 244/03 -, v. 14.3.1997 - 11 M 891/97 - zu Ömerli).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2010 - 11 LA 169/09

    Anspruch auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels im Falle falscher Angaben eines

    Diese Umstände deuten auf eine geplante Aktion der genannten Personengruppe mit dem Ziel hin, durch Verschweigen der türkischen Herkunft in Deutschland dauerhaft zu bleiben (vgl. z. B. Urt. d. Sen. v. 26.2.2009 - 11 LB 170/08 -, v. 29.1.2009 - 11 LB 136/07 -, v. 16.12.2008 - 11 LB 135/07 -, v. 20.5.2003 - 11 LB 35/03 - sowie Beschlüsse u. a. v. 10.6.2008 - 11 LA 368/07 -, v. 13.3.2008 - 11 ME 481/07 -, v. 14.8.2007 - 11 ME 292/07 -, v. 12.6.2007 - 11 LA 109/07 -, v. 21.5.2007 - 11 ME 126/07 -, v. 15.11.2006 - 11 LA 215/06 -, v. 1.2.2006 - 11 ME 27/06 -, v. 27.4.2005 - 11 ME 47/05 -, v. 19.11.2004 - 11 ME 268/04 -, v. 15.9.2004 - 11 ME 181/04 -, v. 16.12.2003 - 11 ME 362/03 -, v. 14.3.1997 - 11 M 333/97 - jeweils zu dem Ort Ückavack sowie Urteil v. 27.9.2007 - 11 LB 108/07 - zu Yenilmez sowie Beschl. v. 15.9.2008 - 11 LA 244/03 -, v. 14.3.1997 - 11 M 891/97 - zu Ömerli).".
  • SG Hildesheim, 19.05.2008 - S 40 AY 68/08
    Eine weitergehende Zurechnung von Erklärungen oder eines Verhaltens Dritter, wie es etwa ausländerrechtlich z. B. bei der Rücknahme der - von einem Elternteil durch bewusste Täuschung erwirkten - (Mit-) Einbürgerung eines minderjährigen Kindes, die auf der Grundlage des § 8 RuStAG zu einer einheitlichen Staatsangehörigkeit innerhalb der Familie hatte führen sollen, möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 2003, Az.: 1 C 6/03; Nds. OVG, Urteil vom 27. September 2007, Az.: 11 LB 108/07), scheidet bei der Beurteilung eines rechtsmissbräuchlichen Verhaltens im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG aus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14262
OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07 (https://dejure.org/2007,14262)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.08.2007 - 5 U 284/07 (https://dejure.org/2007,14262)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. August 2007 - 5 U 284/07 (https://dejure.org/2007,14262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfügung über das Vermögen im Ganzen i.S.v. § 1365 Abs. 1 BGB bei Weggabe von 85 % oder mehr des Vermögens; Bemessung eines Wohnrechts nach dem laufenden Nutzungswert und der Lebenserwartung des Berechtigten

  • rechtsportal.de

    BGB § 894 § 1365 Abs. 1 § 1376 § 1368
    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1078
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Überträgt der Ehegatte einem Dritten ein Hausgrundstück, erhält jedoch im Gegenzug ein lebenslängliches, dinglich gesichertes Wohnrecht, ist dies bei der Wertberechnung zu berücksichtigen (gegen OLG Celle, FamRZ 1987, 942 ).

    Dass ein Wohnrecht personenbezogen und damit unveräußerlich ist, kann nicht dazu führen, es im Rahmen des § 1365 Abs. 1 BGB als Vermögensfaktor außer Betracht zu lassen (BGH NJW 1990, 112, 113; Heckelmann in Erman, BGB , 11. Aufl., § 1365 Rdnr. 14; Thiele in Staudinger, BGB , 2000 , § 1365 Rdnr. 28; vgl. auch BGHZ 132, 218, 226; a.A. OLG Celle FamRZ 1987, 942, 943).

  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 79/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Dabei ist prospektiven Wertveränderungen ebenso Rechnung zu tragen wie einem Abzinsungseffekt (BGH NJW 1990, 112, 113).

    Dass ein Wohnrecht personenbezogen und damit unveräußerlich ist, kann nicht dazu führen, es im Rahmen des § 1365 Abs. 1 BGB als Vermögensfaktor außer Betracht zu lassen (BGH NJW 1990, 112, 113; Heckelmann in Erman, BGB , 11. Aufl., § 1365 Rdnr. 14; Thiele in Staudinger, BGB , 2000 , § 1365 Rdnr. 28; vgl. auch BGHZ 132, 218, 226; a.A. OLG Celle FamRZ 1987, 942, 943).

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 227/62

    Kenntnis von Gesamtvermögensübertragung

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Dass dies rechtstechnisch lediglich bewältigt wurde, indem der Grundstücksanteil zunächst unbelastet auf den Beklagten überging und erst danach das Wohnrecht bestellt wurde, rechtfertigt nicht, die Bewilligung des Wohnrechts als eigenständige Gegenleistung des Beklagten einzustufen, die dann im Rahmen des § 1365 Abs. 1 keine Beachtung findet (vgl. dazu BGHZ 43, 174, 176).

    Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal des § 1365 Abs. 1 BGB , das der Ehegatte darlegen und beweisen muss, der die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht (BGHZ 43, 174, 177; BGHZ 77, 293, 295; BGH NJW 1984, 609, 610; BGH NJW-RR 1990, 1154, 1155; BGH NJW 1993, 2441 ; Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 1365 Rdnr. 4; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr, 25).

  • BGH, 21.03.1996 - III ZR 106/95

    Veräußerung eines unter einer aufschiebenden Bedingung erworbenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Dass ein Wohnrecht personenbezogen und damit unveräußerlich ist, kann nicht dazu führen, es im Rahmen des § 1365 Abs. 1 BGB als Vermögensfaktor außer Betracht zu lassen (BGH NJW 1990, 112, 113; Heckelmann in Erman, BGB , 11. Aufl., § 1365 Rdnr. 14; Thiele in Staudinger, BGB , 2000 , § 1365 Rdnr. 28; vgl. auch BGHZ 132, 218, 226; a.A. OLG Celle FamRZ 1987, 942, 943).

    Insofern stellen eine Grundstücksveräußerung und eine im Gegenzug vorgenommene Belastung einen einheitlichen Vorgang dar (BGHZ 132, 218, 228; OLG Hamm FamRZ 1959, 166, 167; Gruber in Anwaltskommentar, BGB , § 1365 Rdnr. 30; Koch in Münchener Kommentar, BGB , 4. Aufl., § 1365 Rdnr. 67; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr. 28; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 675, 676).

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Vielmehr kann bereits dann von einer Verfügung über das "Vermögen im Ganzen", wie es die Vorschrift anspricht, ausgegangen werden, wenn eine Person von eher bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wie F... N... 85 % oder mehr ihrer Habe aus der Hand gibt (BGHZ 77, 293, 299; BGH NJW 1991, 1739, 1740).

    Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal des § 1365 Abs. 1 BGB , das der Ehegatte darlegen und beweisen muss, der die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht (BGHZ 43, 174, 177; BGHZ 77, 293, 295; BGH NJW 1984, 609, 610; BGH NJW-RR 1990, 1154, 1155; BGH NJW 1993, 2441 ; Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 1365 Rdnr. 4; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr, 25).

  • OLG Hamm, 31.05.1996 - 29 U 55/96

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Insofern stellen eine Grundstücksveräußerung und eine im Gegenzug vorgenommene Belastung einen einheitlichen Vorgang dar (BGHZ 132, 218, 228; OLG Hamm FamRZ 1959, 166, 167; Gruber in Anwaltskommentar, BGB , § 1365 Rdnr. 30; Koch in Münchener Kommentar, BGB , 4. Aufl., § 1365 Rdnr. 67; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr. 28; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 675, 676).
  • BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89

    Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal des § 1365 Abs. 1 BGB , das der Ehegatte darlegen und beweisen muss, der die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht (BGHZ 43, 174, 177; BGHZ 77, 293, 295; BGH NJW 1984, 609, 610; BGH NJW-RR 1990, 1154, 1155; BGH NJW 1993, 2441 ; Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 1365 Rdnr. 4; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr, 25).
  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Dabei handelt es sich um ein ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal des § 1365 Abs. 1 BGB , das der Ehegatte darlegen und beweisen muss, der die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht (BGHZ 43, 174, 177; BGHZ 77, 293, 295; BGH NJW 1984, 609, 610; BGH NJW-RR 1990, 1154, 1155; BGH NJW 1993, 2441 ; Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 1365 Rdnr. 4; Thiele, aaO., § 1365 Rdnr, 25).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07
    Vielmehr kann bereits dann von einer Verfügung über das "Vermögen im Ganzen", wie es die Vorschrift anspricht, ausgegangen werden, wenn eine Person von eher bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wie F... N... 85 % oder mehr ihrer Habe aus der Hand gibt (BGHZ 77, 293, 299; BGH NJW 1991, 1739, 1740).
  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 141/10

    Verfügung eines Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen: Beurteilung bei einer

    Von anderen wird die Frage hingegen übereinstimmend mit dem Berufungsgericht bejaht und hierfür auf die Vermögensqualität des Wohnungsrechts hingewiesen (OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078; Staudinger/Thiele BGB [2007] § 1365 Rn. 28 mwN; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 1365 Rn. 4; Roth in jurisPK-BGB 6. Aufl. § 1365 Rn. 34; MünchKommBGB/Gernhuber 3. Aufl. § 1365 Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2014 - 24 U 90/14

    Wirksamkeit der Übertragung einer nahezu das gesamte Vermögen eines Ehegatten

    Ein dahingehender Erfahrungssatz jedenfalls für Zeiträume, zu denen Kinder ihre finanziellen Angelegenheiten eigenständig regeln, kann nicht angenommen werden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 23. August 2007 - 5 U 284/07- juris).
  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Ein genereller Erfahrungssatz dahingehend, dass Kinder über die Vermögenssituation ihrer Eltern informiert sind, besteht jedoch nicht (Oberlandesgericht Koblenz FamRZ 2008, 1078).
  • OLG Celle, 24.06.2009 - 4 U 23/09

    Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB;

    Die Klägerin ist für die Voraussetzungen des § 1365 BGB, da sie sich hierauf zur Begründung der angeblichen Unwirksamkeit des Kaufvertrages beruft, darlegungs- und beweispflichtig (vgl. BGH NJW 1993, 2441. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078 ff.).
  • OLG München, 16.04.2012 - 34 Wx 485/11

    Grundbuchverfahren: Verfügung über Vermögen als Ganzes durch Immobilienschenkung

    Werden einzelne Vermögensgegenstände übertragen, bleibt nach der Rechtsprechung bei kleineren Vermögen das Geschäft zustimmungsfrei, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von (etwa) 15 % verbleiben (BGHZ 77, 293; OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).

    Der vorbehaltene Nießbrauch ist nach Überzeugung des Senats nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1997, 675; OLG Celle FamRZ 1987, 942, dort für Wohnrecht; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 3356; MüKo/Koch BGB 5. Aufl. § 1365 Rn. 16; a. A. OLG Koblenz FamRZ 2008, 1078/1079 für Wohnrecht; Palandt/Brudermüller § 1365 Rn. 4).

  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

    Selbst eine sehr enge familiäre Verbindung oder ein nahes Vertrauensverhältnis zwischen verfügendem Ehegatten und Erwerber genügt zwar für sich nicht, um bereits die Kenntnis des Erwerbers vom Vorliegen eines Gesamtvermögensgeschäfts festzustellen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; OLG Koblenz, FamRZ 2008, S. 1078 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3534
VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06 (https://dejure.org/2007,3534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2007 - 13 S 2794/06 (https://dejure.org/2007,3534)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2007 - 13 S 2794/06 (https://dejure.org/2007,3534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzung für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts; Erwirken der Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Art; Rücknahme einer Einbürgerung bei objektiv falschen Angaben; ...

  • archive.org PDF

    Voraussetzung für die Rücknahme der Einbürgerung auf der Grundlage des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 2; GG Art. 16 Abs. 1; AuslG § 85 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Rücknahme, Verfassungsmäßigkeit, Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Unterstützung, Mitglieder, Falschangaben, arglistige Täuschung, Loyalitätserklärung

  • Judicialis

    LVwVfG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    LVwVfG § 48
    Einbürgerung nach StAG : Rücknahme Einbürgerung

  • rechtsportal.de

    LVwVfG § 48
    Einbürgerung nach StAG : Rücknahme Einbürgerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1078
  • VBlBW 2008, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Objektiv falsche Angaben i.S.v. § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG genügen allein nicht, um eine Rücknahmemöglichkeit nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht zu eröffnen (im Anschluss an und Fortentwicklung von BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - DVBl. 2006, 910).

    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, AuAS 2007, 77; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris; Urteil des Senats vom 9.8.2007 - 13 S 2885/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

    Denn auch eine rechtswidrige Einbürgerung kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.), der sich der Senat angeschlossen hat, auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts, d.h. nach der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmung des § 48 LVwVfG, nur dann zurückgenommen werden, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise erwirkt worden ist und die Rücknahme zeitnah vorgenommen wird (vgl. hierzu Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007, a.a.O.), und es fehlt jedenfalls an der Erlangung der Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung oder ein vergleichbar vorwerfbares Verhalten des Klägers.

    Dieser vertrauensbildende Schutz ist besonders wichtig, da der Staatsangehörigenstatus seiner Natur nach für den Einzelnen von grundlegender Bedeutung ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 48 VwVfG BW auf die Rücknahme der Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, AuAS 2007, 77; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris; Urteil des Senats vom 9.8.2007 - 13 S 2885/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

    Dahingestellt kann bleiben, ob die mit Bescheid vom 31.8.2005 verfügte Rücknahme der Einbürgerung "zeitnah" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welcher sich der Senat angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 9.8.2007, a.a.O.), erfolgt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Zwar kann grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 LVwVfG gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 -, DVBl. 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 -, DVBl. 2004, 322; Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 -, DVBl. 2003, 1283).

    Dass die Rücknahme einer Einbürgerung über die Fälle von Täuschung oder vergleichbar vorwerfbarem Verhalten hinausgehend bei lediglich objektiv unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Betroffenen (siehe § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG) mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist (vgl. so ausdrücklich noch Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205; offen gelassen vom Bundesverwaltungsgericht in seinem nachfolgenden Revisionsurteil vom 9.9.2003, a.a.O.), wird nach dem oben Gesagten nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen sein, wenn jedenfalls eine den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LVwVfG angenäherte Fallkonstellation vorliegt.

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Zwar kann grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 LVwVfG gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 -, DVBl. 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 -, DVBl. 2004, 322; Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 -, DVBl. 2003, 1283).

    Dass die Rücknahme einer Einbürgerung über die Fälle von Täuschung oder vergleichbar vorwerfbarem Verhalten hinausgehend bei lediglich objektiv unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Betroffenen (siehe § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 LVwVfG) mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist (vgl. so ausdrücklich noch Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205; offen gelassen vom Bundesverwaltungsgericht in seinem nachfolgenden Revisionsurteil vom 9.9.2003, a.a.O.), wird nach dem oben Gesagten nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann anzunehmen sein, wenn jedenfalls eine den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LVwVfG angenäherte Fallkonstellation vorliegt.

  • VGH Hessen, 18.01.2007 - 11 UE 111/06

    Rücknahme einer Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Die allgemeine Bestimmung des § 48 LVwVfG ist auf die Rücknahme von Einbürgerungen jedoch nur anwendbar unter den Einschränkungen, die sich aus Art. 16 Abs. 1 GG ergeben (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910; dem folgend auch Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007 - 11 UE 111/06 -, AuAS 2007, 77; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.10.2006 - 5 B 15.03 - juris; Urteil des Senats vom 9.8.2007 - 13 S 2885/06 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).

    Denn auch eine rechtswidrige Einbürgerung kann nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24.5.2006, a.a.O.), der sich der Senat angeschlossen hat, auf der Grundlage des derzeit geltenden Rechts, d.h. nach der allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Bestimmung des § 48 LVwVfG, nur dann zurückgenommen werden, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise erwirkt worden ist und die Rücknahme zeitnah vorgenommen wird (vgl. hierzu Hess.VGH, Urteil vom 18.1.2007, a.a.O.), und es fehlt jedenfalls an der Erlangung der Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung oder ein vergleichbar vorwerfbares Verhalten des Klägers.

  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Zwar kann grundsätzlich die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung auf die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmung des § 48 Abs. 1 LVwVfG gestützt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.6.2003 - 1 C 19.02 -, DVBl. 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 9.9.2003 - 1 C 6.03 -, DVBl. 2004, 322; Urteil des Senats vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 -, DVBl. 2003, 1283).

    Auch § 24 StAngRegG ist nicht auf rechtswidrige Einbürgerungen nach dem StAG bzw. nach § 85 f. AuslG a.F. anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.4.1989 - 1 B 54.89 -, InfAuslR 1989, 276; BVerwG, Urteil vom 3.6.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Nicht notwendig ist, dass die fehlerhaften Angaben schuldhaft gemacht worden sind (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, BVerwGE 78, 139).
  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Die gegenläufigen Voraussetzungen rechtfertigen nicht die Annahme, der Gesetzgeber habe die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter ausschließen wollen (vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8/04 -, NVwZ 2005, 821).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 13 S 2948/04

    Erfordernis der Wahrheit der formal zur Einbürgerung geforderten Bekenntnis- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    In seinem Beschluss vom 12.12.2005 (- 13 S 2948/04 -, NVwZ 2006, 484) hat sich der Senat dazu geäußert, dass ein rein verbales Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Anforderungen des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG a. F. nicht genüge; das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung müsse auch inhaltlich zutreffen und stelle mithin nicht nur eine rein formelle Einbürgerungsvoraussetzung dar.
  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.2007 - 13 S 2794/06
    Der Einzelrichter, dem der Rechtsstreit nach § 6 VwGO übertragen worden ist, entscheidet als Verwaltungsgericht im Sinne von § 124a Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.7.2004 - 5 C 65.03 - NVwZ 2005, 98).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82

    Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    Mit Rücksicht auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 GG bietet § 48 VwVfG nur in bestimmten Fällen eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme von Einbürgerungen (BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; dem folgend auch Beschluss des Senats vom 13. Juni 2007, a.a.O.; VGH Kassel, Urteil vom 18. Januar 2007 - 11 UE 111/06 - AuAS 2007, 77; VGH Mannheim, Urteil vom 17. September 2007 - 13 S 2794/06 - AuAS 2007, 264).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 S 2215/07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Verschweigens strafrechtlicher Ermittlungen

    Dass der Behörde im Fall einer fehlerhaften Einbürgerung die Rücknahmemöglichkeit nach den landesrechtlichen Verwaltungsverfahrensgesetzen rechtlich eröffnet ist, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt (siehe BVerwG a.a.O.; siehe zuletzt BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, DVBl. 2006, 910; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.9.2007 - 13 S 2794/06 -).

    Jedenfalls für die Fallgestaltung erschlichener Einbürgerungen (siehe dazu § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 LVwVfG) ist die Rücknahmemöglichkeit nicht mehr streitig; das gleiche gilt nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17.9.2007 a.a.O.) dort, wo zwar keine arglistige Täuschung, aber sonstiges vergleichbar vorwerfbares Verhalten zur Einbürgerung geführt hat.

  • VG Karlsruhe, 11.06.2008 - 4 K 2548/07

    Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Rücknahme eines

    Die Staatsbürgerschaft ist nämlich nicht nur ein persönliches Recht des Einzelnen, sondern kommt dieser zugleich rechtsstaatliche und demokratische Bedeutung zu (VGH Bad.-Württ., Urt. 17.09.2007, VBlBW 2008, 226, 227).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung folgt daraus, dass § 48 (L)VwVfG mit Rücksicht auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 GG nur in bestimmten Fällen eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme von Einbürgerungen bietet (BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, BVerfGE 116, 24 ff.; BVerwG, Urt. v. 14.02.2008, AuAS 2008, 116, 117; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.2007, a.a.O.; noch enger VG Stuttgart, Urt. v. 19.09.2007 - 11 K 2800/06 -, zit. in Juris).

  • VG Freiburg, 05.12.2007 - 1 K 1851/06

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützens einer islamischen extremistischen

    Hieraus folgt insbesondere, dass die Rücknahme einer Einbürgerung (nur) zulässig ist, wenn sie zeitnah erfolgt und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 - InfAuslR 2006, 335; BVerwG, Beschl. v. 13.6.2007 - 5 B 132/07 - Juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.9.2007 - 13 S 2794/06 - VENSA und Juris).

    Angesichts des hier zwischen Einbürgerung (am 9.2.2005) und ihrer Rücknahme (am 26.1.2006 = Wirksamwerden der angefochtenen Entscheidung) verstrichenen Zeitraums von wenig mehr als einem Jahr kann von einer zeitnahen Reaktion der Behörde ausgegangen werden (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.9.2007, a.a.O., wonach selbst 2 Jahre noch zeitnah sein dürften).

  • VG Mainz, 09.02.2018 - 4 L 1411/17

    Rücknahme einer Einbürgerung; einstweiliger Rechtsschutz; tatsächliche

    Der Staatsangehörigkeitsstatus ist seiner Natur nach für den Einzelnen und für die Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24 und juris Rn. 75 m.w.N.; OVG RP, Beschluss vom 6.8.2010 - 7 B 10849/10.OVG -, ESOVG; VGH BW, Urteil vom 17.9.2007 - 13 S 2794/06 -, juris Rn. 27).

    Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht herausgestellt, dass demjenigen, der nachweislich selbst durch Täuschung seine Einbürgerung herbeiführte, kein schützenswertes Vertrauen zusteht, so dass bei einer zeitnahen Rücknahme das rechtsstaatliche Interesse an der rückwirkenden Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände regelmäßig überwiegt (vgl. BVerfG, Urteil vom 24.5.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24 und juris Rn. 51 und 76; auch VGH BW, Urteil vom 17.9.2007 - 13 S 2794/06 -, juris Rn. 27).

  • VG Sigmaringen, 18.11.2008 - 3 K 54/08

    Rücknahme einer Einbürgerung nach Verschweigen strafrechtlicher Ermittlungen mit

    Dies entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 03.06.2003 - 1 C 19.02 -, DVBl 2004, 116; BVerwG, Urteil vom 09.09.2003 - 1 C 6.03 -, DVBl 2004, 322 und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 -, DVBl 2003, 1283; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2007 - 13 S 2794/06 -, VBlBW 2008, 226 ff.), die auch vom Bundesverfassungsgericht in dem grundlegenden Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - (BVerfGE 116, 24 ff.) bestätigt wurde.

    Als zeitnah wird im vorliegenden Zusammenhang noch eine Frist zwischen Einbürgerung und Rücknahme von unter fünf Jahren angesehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2007 - 13 S 2794/06 -, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 7 K 1854/05

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung erschlichenen Einbürgerung

    Ermächtigungsgrundlage für die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung kann grundsätzlich § 48 Abs. 1 LVwVfG sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006, DVBl 2006, 910; BVerwG, Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 -, in juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - u. v. 09.08.2007 - 13 S 2885/06 -, in juris).

    In seinem Urteil vom 17.09.2007 (a. a. O.) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausgeführt, es spreche einiges dafür, dass bei einem zwischen Einbürgerung und deren Rücknahme liegenden Zeitraum von unter fünf Jahren von einer zeitnahen Rücknahme auszugehen sei und dass es sich bei dem Zeitraum vom 22.05.2003 bis 31.08.2005 (knapp über zwei Jahre) noch um eine zeitnahe Rücknahme im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt.

  • VG Stuttgart, 28.06.2016 - 11 K 2156/16

    Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerungszusicherung nicht nur bei

    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
  • VG Stuttgart, 26.09.2017 - 11 K 3803/16

    Rücknahme einer Einbürgerungszusicherung; Jahresfristbeginn bei Aufhebung eines

    Zwar war die Rücknahme einer Einbürgerung auf der Grundlage des § 48 LVwVfG vor Inkrafttreten des § 35 StAG zur Vermeidung einer verbotenen Entziehung der Staatsangehörigkeit (Art. 16 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zeitnah erfolgte und die Einbürgerung vom Betroffenen durch arglistige Täuschung oder auf vergleichbar vorwerfbare Weise, etwa durch Bestechung oder Bedrohung, erwirkt worden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24; BVerwG, Urt. v. 03.06.2003 - 1 C 19/02 - BVerwGE 118, 216 und Beschl. v. 13.06.2007 - 5 B 132/07 - juris - VGH Mannheim, Urt. v. 17.09.2007 - 13 S 2794/06 - InfAuslR 2008, 173).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht