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   OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07   

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https://dejure.org/2008,1494
OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07 (https://dejure.org/2008,1494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2008 - 12 U 124/07 (https://dejure.org/2008,1494)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07 (https://dejure.org/2008,1494)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Notare Bayern PDF, S. 57

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen Dritten bei Einräumung eines Wohnrechts an einer Wohnung; Leistung der Schenkung mit Eigentumsübergang

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristbeginn nach § 2325 Abs. 3 BGB bei vorbehaltenem Wohnungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Leistungseintritt im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB bei Übertragung eines Hausanwesens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit dem Eigentumsübergang; Einräumung eines lebenlangen unentgeltlichen Leibgedings

  • Judicialis

    BGB § 2325 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325 Abs. 3
    Zeitpunkt der unentgeltlichen Zuwendung eines Hausanwesens durch den Erblasser an einen Dritten bei Einrämung eines Wohnrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Wann ist verschenktes Haus im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB geleistet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Pflichtteil - Schenkung i.S. von § 2325 BGB

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn der Erblasser das Haus verschenkt hat

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtteilsergänzungsanspruch nach Hausübertragung mit Wohnrechtsvorbehalt

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 2325 BGB
    Beginn der 10-Jahres-Frist bei Schenkung unter Wohnrechtsvorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Reduzierung des Pflichtteils bei vorzeitiger Schenkung unter Wohnrechtsvorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Pflichtteilsrecht - 10-Jahresfrist bei Pflichtteilsergänzungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 601
  • MDR 2008, 325
  • NZM 2008, 340
  • FamRZ 2008, 1377
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.1998 - 7 U 78/98

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).

    Weitere Vorsorge für wesentlichen Einfluss auf die weitere Verwendung des Anwesens hatten die Eltern - anders als im vom OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546 entschiedenen Fall - nicht getroffen.

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).

    Eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB liegt erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand - sei es auf Grund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche - im wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH NJW 1994, 1791).

  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Die frühere Verurteilung zur Vorlage eines Wertgutachtens stellt den Rechtsgrund für den Zahlungsanspruch nicht bindend fest; ebenso wenig bindet sie im Sinne von § 318 ZPO (BGH WM 1975, 1086; NJW 1985, 862 und NJW 1992, 2427).
  • BGH, 17.10.2007 - IV ZR 37/07

    Anwendbarkeit der Baufinanzierungsklausel auf Beteiligungen an Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Es verbleibt nur die dem Tatrichter vorbehaltene Rechtsanwendung im Einzelfall, was eine Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (BGH IV ZR 37/07 - Beschluss vom 17.10.2007).
  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Deshalb gilt eine Schenkung nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 Halbs. 1 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstands nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGHZ 98, 232; BGH NJW 1994, 1791; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1546; OLG Bremen NJW 2005, 1726).
  • BGH, 12.05.1975 - II ZR 18/74

    Anspruch auf Zahlung des hälftigen Gewinnanteils aus Gesellschaftsgeschäften -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07
    Die frühere Verurteilung zur Vorlage eines Wertgutachtens stellt den Rechtsgrund für den Zahlungsanspruch nicht bindend fest; ebenso wenig bindet sie im Sinne von § 318 ZPO (BGH WM 1975, 1086; NJW 1985, 862 und NJW 1992, 2427).
  • BGH, 29.06.2016 - IV ZR 474/15

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Beginn des Laufs der Zehnjahresfrist bei

    Diese geht überwiegend davon aus, dass eine Leistung im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB und damit ein Fristbeginn mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorliegt, wenn sich der Erblasser ein Wohnrecht lediglich an einem Teil des Hausgrundstücks vorbehält (OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Oldenburg ZEV 2006, 80; OLG Bremen OLGR 2005, 233 f.; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1114; LG Rottweil ZErb 2012, 310, 311).

    Besteht das im Wohnungsrecht verankerte Ausschließungsrecht nur an Teilen der übergebenen Immobilie, so ist der Erblasser - anders als beim Vorbehalt des Nießbrauchs - mit Vollzug des Übergabevertrages nicht mehr als "Herr im Haus" anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

    Ein derartiges Überlassungsrecht war den Eltern hier nicht vorbehalten worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt der Nutzungsmöglichkeit des Wohnungsrechts durch Übertragung an Dritte etwa OLG Karlsruhe ZEV 2008, 244, 245; OLG Celle OLGR 2003, 370, 371; Herrler, ZEV 2008, 461, 463).

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 5 U 50/19

    Pflichtteilsergänzung: Beginn der 10-jährigen Ausschlussfrist bei schenkweiser

    Die Wohnung im Obergeschoss stand dem Beklagten zur freien Verfügung (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07, Rn. 26, juris; OLG Oldenburg, BeckRS 2007, 04318, beck-online; OLG Bremen, NJW 2005, 1726, beck-online).
  • OLG München, 25.06.2008 - 20 U 2205/08

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zeitpunkt des Vollzugs der schenkweisen

    c) Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Karlsruhe vom 15.01.2008, NJW-RR 2008, 601, steht nicht entgegen: Wie sich aus dessen Lektüre ergibt, folgt auch das OLG Karlsruhe der herrschenden Meinung.
  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei verfahrensfehlerhafter

    Darin unterscheidet sich der Fall von anderen obergerichtlich entschiedenen Verfahren, in denen das Wohnrecht nur einen Teil eines insgesamt übertragenen Gebäudes umfasste (so z. B. im Fall OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, S. 1377 f).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2014 - 4 U 7/14

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Weiternutzung des verschenkten Hausgrundstücks

    Eine Leistung in diesem Sinne liegt - zur Vermeidung böswilliger Schenkungen - nur vor, wenn der Erblasserin seine Rechtsstellung als Eigentümer nicht nur vollständig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiter zu benutzen (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1994 - IV ZR 132/93 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Januar 2008 - 12 U 124/07 - OLG Köln, Urteil vom 24. Juni 2011 - 11 U 43/11 -).
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