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   OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08   

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https://dejure.org/2008,10629
OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,10629)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.2008 - 21 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,10629)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 21 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,10629)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § ... 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 623 Abs. 4 Satz 1; ; ZPO § 626 Abs. 2; ; BGB § 1384; ; BGB § 1385; ; BGB § 1386; ; BGB § 1387

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Stichtags für den Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2043
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 29.10.1997 - 4 WF 75/97

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Der Senat folgt auch heute nicht der Auffassung des OLG Bremen (FamRZ 1998, 1516), das den Stichtag des neuen Scheidungsantrags zugrunde legt, wenn der Ehegatte, zu dessen Nachteil es gereichen würde, dass der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages maßgebend wäre, keine Möglichkeit hat, die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens zu beseitigen, weil über seinen Scheidungsantrag bereits verhandelt worden ist und der Gegner der Rücknahme des Scheidungsantrags nicht zugestimmt hat.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2002 - 2 UF 211/01

    Entscheidung über eine rechtswidrig abgetrennte Folgesache nach Auflösung des

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Diese Rechtsfolge lässt sich weder aus dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 4. Februar 2002 (FamRZ 2002, 1572) noch aus den Kommentierungen zu §§ 1384 bis 1387 BGB entnehmen.
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrages hinsichtlich des Stichtages für das

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Dieser Stichtag ist bereits durch das Urteil des Senats vom 29.10.2001 (21 UF 17/01) bestätigt worden.
  • OLG München, 19.02.2004 - 19 U 2747/02
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Dass auf den Tag der Zustellung des ersten Scheidungsantrages und nicht auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrag abzustellen ist, wenn dem Antragsgegner gemäß § 626 Abs. 2 ZPO vorbehalten wurde, die Folgesache Zugewinn als selbstständige Familiensache fortzuführen, entsprach und entspricht auch heute noch der herrschenden Meinung (KG FamRZ 2005, 806; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466, OLG Bamberg FamRZ 1997, 92; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2007, § 1384 Rnr. 8, § 1387 Rnr. 4).
  • KG, 21.09.2004 - 18 UF 89/04

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich nach Rücknahme des Scheidungsantrags

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Auch das Kammergericht Berlin (FamRZ 2005, 805) und das OLG Bamberg (FamRZ 1997, 91) sind der Auffassung, dass der Stichtag des § 1384 BGB hinsichtlich der Rechtshängigkeit des ersten Scheidungsantrags für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs bestehen bleibt, wenn zwischen den Ehegatten bereits ein Scheidungsverbundverfahren anhängig war und sich eine Partei bei der Rücknahme des Scheidungsantrages vorbehalten hatte, die Folgesache Zugewinnausgleich aus selbständige Familiensache fortzuführen.
  • OLG Bamberg, 25.04.1996 - 7 WF 45/96

    Feststellung der Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags ;

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Auch das Kammergericht Berlin (FamRZ 2005, 805) und das OLG Bamberg (FamRZ 1997, 91) sind der Auffassung, dass der Stichtag des § 1384 BGB hinsichtlich der Rechtshängigkeit des ersten Scheidungsantrags für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs bestehen bleibt, wenn zwischen den Ehegatten bereits ein Scheidungsverbundverfahren anhängig war und sich eine Partei bei der Rücknahme des Scheidungsantrages vorbehalten hatte, die Folgesache Zugewinnausgleich aus selbständige Familiensache fortzuführen.
  • OLG Frankfurt, 29.05.1995 - 3 UF 29/95
    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Dass auf den Tag der Zustellung des ersten Scheidungsantrages und nicht auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrag abzustellen ist, wenn dem Antragsgegner gemäß § 626 Abs. 2 ZPO vorbehalten wurde, die Folgesache Zugewinn als selbstständige Familiensache fortzuführen, entsprach und entspricht auch heute noch der herrschenden Meinung (KG FamRZ 2005, 806; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466, OLG Bamberg FamRZ 1997, 92; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2007, § 1384 Rnr. 8, § 1387 Rnr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 25.04.2003 - 16 WF 6/03

    Zugewinnausgleich: Rechtsschutzinteresse für Klage auf vorzeitigen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2008 - 21 UF 43/08
    Dass auf den Tag der Zustellung des ersten Scheidungsantrages und nicht auf die Rechtshängigkeit des neuen Scheidungsantrag abzustellen ist, wenn dem Antragsgegner gemäß § 626 Abs. 2 ZPO vorbehalten wurde, die Folgesache Zugewinn als selbstständige Familiensache fortzuführen, entsprach und entspricht auch heute noch der herrschenden Meinung (KG FamRZ 2005, 806; OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 466, OLG Bamberg FamRZ 1997, 92; Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Neubearbeitung 2007, § 1384 Rnr. 8, § 1387 Rnr. 4).
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