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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07   

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https://dejure.org/2007,736
BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07 (https://dejure.org/2007,736)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - XII ZB 41/07 (https://dejure.org/2007,736)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - XII ZB 41/07 (https://dejure.org/2007,736)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch der elterlichen Sorge bei Weigerung einer Zuführung der Kinder zur öffentlichen Grundschule; Verhältnismäßigkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts zur Regelung von Schulangelegenheiten; Ungeeignetheit eines Pflegers bei Verbringung ...

  • unalex.eu

    Art. 8 Brüssel II bis-VO

  • Judicialis

    BGB § 11 Satz 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; Brüssel IIa-VO Art. 8 Abs. 1; ; NRWSchulG § 34; ; NRWSchulG § 41; ; NRWVerf Art. 8 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Hausunterricht - Weigerung des Besuchs einer öffentlichen Schule - elterliche Sorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der elterlichen Sorge bei Verweigerung der Teilnahme der Kinder am öffentlichen Schulunterricht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Gefährdung des Kindeswohls durch "Hausunterricht"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hausunterricht ist nicht erlaubt - Auch Kinder aus religiösen Glaubensgemeinschaften müssen zur Schule gehen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eltern können bei Verletzung der Schulpflicht ihr Sorgerecht verlieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Können Kinder wegen Urlaub von der Schule befreit werden?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 369
  • MDR 2008, 89
  • FamRZ 2008, 45
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07
    Aus seinen zum Wohnsitz getroffenen Feststellungen ergibt sich jedoch, dass der Schwerpunkt der Bindungen der Kinder, mithin ihr Daseinsmittelpunkt (vgl. BGH Urteil vom 5. Februar 1975 ­ IV ZR 103/73 ­ FamRZ 1975, 272), weiterhin in Deutschland liegt.
  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerecht; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07
    Das Verbot der reformatio in peius hindert eine solche Abänderung oder Ergänzung der familiengerichtlichen Entscheidung nicht, da im Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1985, 635, 636; Keidel/Kahl Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 19 Rdn. 115).
  • OLG Hamm, 12.06.2013 - 8 UF 75/12

    Jugendamt darf eingreifen, damit ein Elfjähriger zur Schule geht

    4) Da der Senat § 1666 Abs. 3 Nr. 2 BGB i.V.m. den landesrechtlichen Regelungen zur Schulpflicht in Übereinstimmung mit dem Bundesgerichtshof nicht für verfassungswidrig hält, ist es der Anregung des Verfahrensbevollmächtigten des Kindes, das Verfahren gem. Art. 100 Abs. 1 GG auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen, nicht gefolgt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.09.2007, XII ZB 41/07 = NJW 2008, 369, 370).
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Sie halten sich überwiegend dort auf und bewohnen gemeinsam mit ihrer Mutter, die ihren Wohnsitz nach wie vor in P. hat, mit ihrer jüngeren Schwester sowie mit Angehörigen einer anderen baptistischen Familie, die ebenfalls die Erfüllung der deutschen Schulpflicht verweigert (Parallelverfahren betr. die minderjährigen Kinder D. und M. - XII ZB 41/07), ein gemietetes Haus.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2011 - 2 Ss 413/10

    Hessisches Schulgesetz: Schulpflicht

    Dem hat der Gesetzgeber auch insoweit Rechnung getragen, dass er bereits im Vorfeld durch das Antragserfordernis und die Rücknahmemöglichkeit des Strafantrags in § 182 Abs. 2 HSchG den Schulaufsichtsbehörden die Möglichkeit, aber auch die aus dem ultima ratio Prinzip des Strafrechts folgende Verpflichtung eingeräumt hat, nur die Fälle einer strafrechtlichen Ahndung zuzuführen, bei denen das Wohl der Kinder durch das Verhalten der Eltern nachhaltig gefährdet ist (vgl. BGH, Beschluß vom 11.9. 2007 - XII ZB 41/07).

    Bei der Bestimmung der angemessenen Rechtsfolge kann daher auch Berücksichtigung finden, inwieweit im Vorfeld mildere, zielorientiertere und/oder flankierende Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilnahme am Schulunterricht wie z.B. die zwangsweise Zuführung (§ 68 HSchG), die Möglichkeit der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, des teilweisen Sorgerechtsentzugs und der Anordnung der Pflegschaft (vgl. BGH, Beschluß vom 11.9. 2007 - XII ZB 41/07; OLG Hamm, Beschluß vom 25.8. 2005 - 6 WF 297/05 = NJW 2006, 237) versucht worden sind und mit welchem Ergebnis.

  • OLG Naumburg, 11.07.2012 - 8 UF 144/12

    Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärung zur Vorbereitung über die

    Zum anderen gefährdet sich das Kind selbst, weil es seit 2011 nicht mehr die Schule besucht (vgl. v.Staudinger/Co-ester, BGB , 13. Auflage [2004], § 1666 Rn 123, 185, jeweils unter Bezugnahme auf BayObLG, FamRZ 1992, 231 ff.), so dass auch von daher eine Unterbringung des Kindes (§ 1631b BGB ) in Betracht zu ziehen ist, weil es an gesicherten tatsächlichen Grundlagen für eine gedeihliche harmonische Entwicklung des Kindes zu einer Gesamtpersönlichkeit fehlt (vgl. BayObLG aaO., S. 237, 239, wo auf die Möglichkeit einer Unterbringung verwiesen wird, wenn der Schulbesuch nur durch eine Trennung des Kindes vom [offenen] Elternhaus zu gewährleisten ist; zur Kindeswohlgefährdung bei Verletzung der Schulpflicht vgl. auch BGH, FamRZ 2008, 45 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2015 - 19 A 2031/13

    Ausnahmen vom Grundsatz des Besuchs einer deutschen Schule i.R.d.

    vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 41/07 -, NJW 2008, 369, juris, Rdn. 18; Handschell, Die Schulpflicht vor dem Grundgesetz, 2012, S. 120 ff.; Palmstorfer, Häuslicher Unterricht in Österreich, RdJB 2012, 115 (118 f.).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2023 - 6 UF 58/23

    Entziehung von Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitsfürsorge und Recht zur

    Das Verbot der reformatio in peius hindert die Ausweitung sorgerechtlicher Maßnahmen im Beschwerdeverfahren nicht, weil im Verfahren nach §§ 1666, 1666a BGB im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2016 - XII ZB 47/15; Beschluss vom 11.09.2007 - XII ZB 41/07).
  • VG Aachen, 15.04.2011 - 9 K 1917/10

    Schulpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz - Baptistenkinder müssen Euskirchener

    Nach § 11 Satz 1 BGB teilt das minderjährige Kind unabhängig von seinem tatsächlichen Aufenthalt den Wohnsitz der Eltern vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - und 11. September 2007 - XII ZB 41/07 -.
  • AG Düsseldorf, 21.11.2016 - 254 F 68/16

    Gerichtliche Maßnahme zur Abwendung einer festgestellten Gefährdung des

    Der Bundesgerichtshof hat bestätigt (BGH, Beschluss vom 11.09.2007 XII ZB 41/07 FPR 2008, 115), dass eine beharrliche Verweigerung der Erfüllung der Schulpflicht für Kinder die notwendigen familiengerichtlichen Maßnahmen nach sich ziehen.
  • OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 3 UF 41/09

    Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und

    Der teilweise Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse nicht außer Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes vielmehr geboten (siehe hierzu auch BGH, FamRZ 2008, 45).
  • OLG Hamm, 26.08.2008 - 4 Ss OWi 643/08

    Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde

    Die mit den Rechtsbeschwerden aufgeworfenen Rechtsfragen sind verfassungs- und obergerichtlich hinreichend geklärt (vgl. u. a. Senatsbeschl. v. 26.06.2007 - 4 Ss OWi 339/07 m.w.N.; BGH, Beschlüsse v. 17.10.2007 - XII ZB 42/07 - und v. 11.09.2007 - XII ZB 41/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,796
BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06 (https://dejure.org/2007,796)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2007 - IV ZR 266/06 (https://dejure.org/2007,796)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - IV ZR 266/06 (https://dejure.org/2007,796)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbverzicht - Tücken des Erbverzichts

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit eines Erbverzichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 298
  • MDR 2008, 87
  • FamRZ 2008, 45
  • FamRZ 2008, 48
  • WM 2008, 88
  • DB 2008, 349
  • Rpfleger 2008, 76
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.06.1977 - III ZR 53/75

    Anwendung des § 765 a ZPO (Zivilprozessordnung) bei der Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    d) Diese offenkundige und - je nach den noch zu treffenden Feststellungen - möglicherweise auch entscheidungserhebliche Diskrepanz zwischen Klageantrag und tatsächlichem Klageziel hätte für das Berufungsgericht Anlass zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO sein müssen (vgl. BGHZ 79, 76, 79; BGH, Urteile vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 9/80 - NJW 1980, 2524 unter III; vom 6. Juni 1977 - III ZR 53/75 - WM 1977, 1201 unter 5 b).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 329/87

    Hinauskündigung eines Gesellschafters aus Anlaß des Todes eines anderen

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    Vielmehr stellte sich dann im Rahmen des § 139 BGB, der auf den Verzicht als Rechtsgeschäft unter Lebenden Anwendung findet (Palandt/Edenhofer, BGB 66. Aufl. § 2346 Rdn. 2), die Frage, ob die Parteien des Verzichtsvertrags bei Unwirksamkeit eines Gesamtverzichts nicht zumindest einen isolierten Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) gewollt hätten (vgl. BGHZ 146, 37, 47; 107, 351, 355 f.; 105, 213, 220 f.).
  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    Das gilt auch bei einer anwaltlich vertretenen Partei, wenn der Anwalt wie hier die Rechtslage ersichtlich falsch beurteilt (BGHZ 163, 351, 361 f.).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

    Abbedingung des Kausalitätserfordernisses beim Maklervertrag; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    Die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass ein isolierter Pflichtteilsverzicht auch ohne den unwirksamen Erbverzicht vorgenommen worden wäre, liegt dabei beim Beklagten (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1985 - IVa ZR 266/83 - NJW-RR 1986, 346 unter IV 3).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    Dies hängt davon ab, welche Entscheidung die Parteien des Verzichtsvertrages bei Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung getroffen hätten (BGH, Urteil vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96 - WM 1997, 625 unter B III 2 c m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    d) Diese offenkundige und - je nach den noch zu treffenden Feststellungen - möglicherweise auch entscheidungserhebliche Diskrepanz zwischen Klageantrag und tatsächlichem Klageziel hätte für das Berufungsgericht Anlass zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO sein müssen (vgl. BGHZ 79, 76, 79; BGH, Urteile vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 9/80 - NJW 1980, 2524 unter III; vom 6. Juni 1977 - III ZR 53/75 - WM 1977, 1201 unter 5 b).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 9/80

    Rechte des Haftpflichtversicherers bei Erreichen der Versicherungssumme

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    d) Diese offenkundige und - je nach den noch zu treffenden Feststellungen - möglicherweise auch entscheidungserhebliche Diskrepanz zwischen Klageantrag und tatsächlichem Klageziel hätte für das Berufungsgericht Anlass zu einem Hinweis nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO sein müssen (vgl. BGHZ 79, 76, 79; BGH, Urteile vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 9/80 - NJW 1980, 2524 unter III; vom 6. Juni 1977 - III ZR 53/75 - WM 1977, 1201 unter 5 b).
  • BGH, 05.06.1989 - II ZR 227/88

    Ausschließung von Gesellschaftern nach freiem Ermessen eines Gesellschafters

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    Vielmehr stellte sich dann im Rahmen des § 139 BGB, der auf den Verzicht als Rechtsgeschäft unter Lebenden Anwendung findet (Palandt/Edenhofer, BGB 66. Aufl. § 2346 Rdn. 2), die Frage, ob die Parteien des Verzichtsvertrags bei Unwirksamkeit eines Gesamtverzichts nicht zumindest einen isolierten Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) gewollt hätten (vgl. BGHZ 146, 37, 47; 107, 351, 355 f.; 105, 213, 220 f.).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - IV ZR 266/06
    Vielmehr stellte sich dann im Rahmen des § 139 BGB, der auf den Verzicht als Rechtsgeschäft unter Lebenden Anwendung findet (Palandt/Edenhofer, BGB 66. Aufl. § 2346 Rdn. 2), die Frage, ob die Parteien des Verzichtsvertrags bei Unwirksamkeit eines Gesamtverzichts nicht zumindest einen isolierten Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) gewollt hätten (vgl. BGHZ 146, 37, 47; 107, 351, 355 f.; 105, 213, 220 f.).
  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    Maßgeblich wäre daher, welche Entscheidung die Parteien bei Kenntnis der Sachlage nach Treu und Glauben und bei vernünftiger Abwägung der in Betracht kommenden Verhältnisse und Interessen getroffen hätten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 17. Oktober 2007 - IV ZR 266/06, NJW 2008, 298 Rn. 16; vom 14. April 2005 - IX ZR 109/04, NJW-RR 2005, 1290 unter 2 b; vom 30. Januar 1997 - IX ZR 133/96, NJW-RR 1997, 684 unter B III 2 c mwN; vom 22. Mai 1996 - VIII ZR 194/95, NJW 1996, 2087 unter II 2 b; vom 13. März 1986 - III ZR 114/84, NJW 1986, 2576 unter II 5).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2021 - 21 W 39/21

    Ordnungsgemäße Zusammensetzung des Aufsichtsrats

    Die gesetzlichen Vermutungsregelungen des § 2350 BGB kommen dabei als solche allerdings erst zum Tragen, wenn bei dazu vorrangiger Erforschung des wirklichen Willens der Vertragsparteien nicht zu beseitigende Zweifel am Gewollten verblieben waren (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2007 - IV ZR 266/06, NJW 2008, 298, juris, Rn. 14; Palandt/Weidlich, BGB, § 2350 BGB Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2006 - 7 U 22/06

    Tatbestandsberichtigungsantrag gem. § 320 Zivilprozessordnung (ZPO) bei

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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1904
BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07 (https://dejure.org/2007,1904)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07 (https://dejure.org/2007,1904)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 (https://dejure.org/2007,1904)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis gerichtlicher Maßnahmen wegen Gefährdung des Kindeswohls bei verweigerter Zuführung der Kinder zu einer öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule durch die Eltern; Verhältnismäßigkeit einer Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und ...

  • unalex.eu

    Art. 8 Brüssel II bis-VO

  • Judicialis

    BGB § 11 Satz 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; Brüssel IIa-VO Art. 8 Abs. 1; ; NRWSchulG § 34; ; NRWSchulG § 41; ; NRWVerf Art. 8 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Hausunterricht - Weigerung des Besuchs einer öffentlichen Schule - elterliche Sorge

  • fr-blog.com

    Sorgerechtsentzug bei sog. Home-Schooling

  • rechtsportal.de

    Beschränkung der elterlichen Sorge bei Verweigerung der Teilnahme der Kinder am öffentlichen Schulunterricht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Familienrecht - Gefährdung des Kindeswohls durch "Hausunterricht"?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulpflichtverletzung - Auswahl eines geeigneten Pflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Familiengerichtliche Maßnahmen bei verweigerter Einschulung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 45
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 41/07

    Sorgerechtsentzug bei Verletzung der Schulpflicht

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
    Sie halten sich überwiegend dort auf und bewohnen gemeinsam mit ihrer Mutter, die ihren Wohnsitz nach wie vor in P. hat, mit ihrer jüngeren Schwester sowie mit Angehörigen einer anderen baptistischen Familie, die ebenfalls die Erfüllung der deutschen Schulpflicht verweigert (Parallelverfahren betr. die minderjährigen Kinder D. und M. - XII ZB 41/07), ein gemietetes Haus.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
    Aus seinen zum Wohnsitz getroffenen Feststellungen ergibt sich jedoch, dass der Schwerpunkt der Bindungen der Kinder, mithin ihr Daseinsmittelpunkt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272), weiterhin in Deutschland liegt.
  • BayObLG, 22.01.1985 - BReg. 1 Z 85/84

    Entziehung; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Sorgerecht; Gefährdung; Kindeswohl;

    Auszug aus BGH, 17.10.2007 - XII ZB 42/07
    Das Verbot der reformatio in peius hindert eine solche Abänderung oder Ergänzung der familiengerichtlichen Entscheidung nicht, da im Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1985, 635, 636; Keidel/Kahl Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 19 Rdn. 115).
  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Andererseits ist es rechtsbeschwerderechtlich auch nicht zu beanstanden, dass das Oberlandesgericht von einer teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge mit dem Ziel der Unterbringung des Kindes in einem anderen Haushalt abgesehen hat, was hier aufgrund des im Rechtsbeschwerdeverfahren für Maßnahmen nach § 1666 BGB nicht geltenden Verschlechterungsverbots (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 52 und vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45 Rn. 24; MünchKommFamFG/Fischer 6. Aufl. § 74 FamFG Rn. 3; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 74 Rn. 6 und § 65 Rn. 18; Unger/Roßmann in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 5. Aufl. § 74 Rn. 5 und § 69 Rn. 35; a.A. Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 74 Rn. 79) ebenfalls zu prüfen ist.
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der

    Das Verbot der reformatio in peius gilt in Beschwerdeverfahren über eine (teilweise) Sorgerechtsentziehung nur eingeschränkt und schließt - nach entsprechendem Hinweis an die Beteiligten - eine im Sinne des Kindeswohls gebotene Entziehung weiterer elterlicher Sorgebefugnisse auch dann nicht aus, wenn nur die Eltern Beschwerde eingelegt haben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007, XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45).

    Ein Verbot der reformatio in peius besteht insoweit nicht, da im Verfahren nach §§ 1666, 1666 a BGB die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45 Rn. 24).

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Da ein solcher Fall nicht vorliegt (zu mit einer Verbringung des Kindes ins Ausland verbundenen Kindeswohlgefährdungen vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344 - Beschneidung - und vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45 - Schulpflicht - sowie vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), ist der vorliegende Konflikt aufgrund § 1671 Abs. 1, 2 BGB zu entscheiden.

    Wenn mit der Auswanderung für das Kind schädliche Folgen verbunden sind, ist wiederum die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils in Zweifel zu ziehen und kann sogar ein Entzug des Sorgerechts angebracht sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 2004 - XII ZB 166/03 - FamRZ 2005, 344 - Beschneidung - und vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45 - Schulpflicht - sowie vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • EGMR, 10.01.2019 - 18925/15

    Schulverweigerer-Familie: Als die Wunderlichs die Bundesrepublik Deutschland

    Nach einem früheren Beschluss des Bundesgerichtshofs (XII ZB 42/07, 17. Oktober 2007) stellt die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, einen Missbrauch der elterlichen Sorge dar, der das Wohl der betroffenen Kinder gefährdet und Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666 und 1666a BGB erfordert.
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 351/15

    Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien

    Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person liegt dort, wo sie den Schwerpunkt ihrer Bindungen, ihren Daseinsmittelpunkt hat (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45 Rn. 12 und BGHZ 151, 63 = FamRZ 2002, 1182, 1183; MünchKommBGB/Helms 6. Aufl. Art. 19 EGBGB Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 16.08.2022 - 5 UFH 3/22

    Teilweiser Sorgerechtsentzug bei Schulverweigerung

    Der teilweise Sorgerechtsentzug und die Anordnung der Pflegschaft stehen zu dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Kindesinteresse auch nicht außer Verhältnis; sie sind in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes geboten (BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, juris Rn. 15; OLG Celle vom 02.06.2021 - 21 UF 205/20, juris Rn. 22 m.w.N.; OLG Nürnberg vom 15.09.2015 - 9 UF 542/15, juris Rn. 13; OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, juris Rn. 4; OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14, juris Rn. 14).
  • OLG Bamberg, 22.11.2021 - 2 UF 220/20

    Kindeswohlgefährdung bei Schulverweigerung

    Zwar kann es einen Missbrauch der elterlichen Sorge darstellen, der das Wohl des Kindes nachhaltig gefährdet und Maßnahmen des Familiengerichts nach §§ 1666, 1666a BGB erfordert, wenn Eltern sich beharrlich weigern, ihre Kinder einer öffentlichen Schule oder anerkannten Ersatzschule zuzuführen, um sie stattdessen zu Hause zu unterrichten (vgl. BGH, 17.10.2007, XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, Juris Leitsatz).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 5 UF 188/22

    Sorgerechtliche Maßnahmen bei Schulverweigerung

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit weder gegen die Schulpflicht noch - im Grundsatz - gegen familiengerichtliche Maßnahmen, mit denen die Schulpflicht nach Maßgabe der §§ 1666, 1666a BGB durchgesetzt werden soll (BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, juris Rn. 13; Senat vom 25.08.2022 - 5 UFH 3/22, FamRZ 2022, 1857, juris Rn. 28 f.; KG vom 15.07.2022 - 13 UF 67/22, FamRZ 2022, 1619, 1620; OLG Celle vom 02.06.2021 - 21 UF 205/20, FamRZ 2022, 111, juris Rn. 22 m.w.N.; OLG Nürnberg vom 15.09.2015 - 9 UF 542/15, FamRZ 2016, 564, juris Rn. 13; OLG Köln vom 02.12.2014 - 4 UF 97/13, FamRZ 2015, 675, juris Rn. 4; OLG Frankfurt a.M. vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14, FamRZ 2014, 1857, juris Rn. 14).

    Allerdings ist in jedem Verfahrensstadium zu prüfen, ob mildere Mittel, das Kind vor dem Missbrauch der elterlichen Sorge wirksam zu schützen und den staatlichen Erziehungsauftrag im wohlverstandenen Kindesinteresse durchzusetzen, zur Verfügung stehen (vgl. BGH vom 17.10.2007 - XII ZB 42/07, FamRZ 2008, 45, juris Rn. 15).

  • KG, 18.05.2018 - 3 UF 4/18

    Umgangsrecht: Umkehrung einer bisher praktizierten Betreuungsaufteilung im Rahmen

    Ein Verbot der reformatio in peius besteht insoweit nicht, da in Kindschaftssachen die Dispositionsmaxime nicht gilt und deshalb vom Rechtsmittelführer im Interesse des Kindeswohls auch eine Schlechterstellung hinzunehmen ist (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 -, juris, Rn, 52 und vom 17. Oktober 2007 - XII ZB 42/07 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. März 2018 - 6 UF 116/17 -, juris sowie KG, Beschluss vom 21.09.2012 - 17 UF 118/12 -, juris).
  • OLG Köln, 02.12.2014 - 4 UF 97/13

    Schulverweigerung

    Denn ein Verstoß gegen die gemäß § 34 SchulGNW bestehende Schulpflicht rechtfertigt nicht nur Eingriffe in Teilbereiche des Sorgerechts der Eltern (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - XII ZB 42/07 - FamRZ 2008, 45, juris Rn. 13), sondern ermöglicht dem Landesgesetzgeber auch strafrechtliche Sanktionierung (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15.10.2014 - 2 BvR 920/14, zitiert bei juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2014 - 9 S 897/14

    Durchsetzung der Schulpflicht

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 280/11

    Beschwerde im Betreuerbestellungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2023 - 19 B 191/23

    Erfolgsloser Eilrechtsschutz gegen Anmelde- oder Schulbesuchsaufforderung für ein

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2017 - 18 UF 118/16

    Familiengerichtliche Entziehung der elterlichen Sorge der Kindesmutter wegen

  • OLG Köln, 30.11.2012 - 4 UF 177/12

    Entziehung des Rechts zur Regelung der schulischen Angelegenheiten incl. der

  • OLG Brandenburg, 31.03.2010 - 13 UF 41/09

    Elterliche Sorge: Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der getrenntlebenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - 19 B 707/23

    Schulaufsicht; Zuweisungsbefugnis; Schulpflicht; Anmeldepflicht; Wohnsitz

  • AG Bergisch Gladbach, 05.07.2018 - 26 F 231/14
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 19 B 923/15

    Schulpflicht bei behaupteten Aufenthalt eines minderjährigen Kindes im Ausland

  • VG Aachen, 15.04.2011 - 9 K 1917/10

    Schulpflicht richtet sich nach dem Wohnsitz - Baptistenkinder müssen Euskirchener

  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 2 UF 135/10

    Entziehung der elterlichen Sorge, da das seelische Wohl des Kindes durch die

  • AG Düsseldorf, 21.11.2016 - 254 F 68/16

    Gerichtliche Maßnahme zur Abwendung einer festgestellten Gefährdung des

  • OLG Hamm, 26.08.2008 - 4 Ss OWi 643/08

    Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde

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