Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22024
OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05 (https://dejure.org/2007,22024)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2007 - 9 UF 115/05 (https://dejure.org/2007,22024)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2007 - 9 UF 115/05 (https://dejure.org/2007,22024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,22024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Bestehens der gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen; Zurechnung von fiktiven Erwerbseinkünften aufgrund eines Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheiten im Rahmen des Trennungsunterhaltsverfahrens; Wirksamkeit eines Scheidungsverbundurteils; Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Private Krankenversicherung auch nach der Scheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 789
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2006 - XII ZR 141/04

    Beschränkung der Revision auf einen Teil des geltend gemachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05
    An diesen Ausführungen ist weiterhin festzuhalten, auch soweit dies die Entscheidung des BGH, NJW 2007, 144, 146, - auf die die Antragsgegnerin für ihre gegenteilige Ansicht Bezug nimmt - betrifft.
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05
    Damit ist sie auch verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Kauf zu nehmen, soweit dies zu einer tatsächlichen Reduzierung der Kosten führt; umgekehrt ist dann jedoch der Antragsteller verpflichtet, die entsprechende Selbstbeteiligung der Antragsgegnerin zu erstatten (vgl. auch KG, ZFE 2007, 316, 317 zum Kindesunterhalt).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass ab einem bestimmten Alter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit annähernd aussichtslos erscheint, existiert nicht (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02

    Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für ein nichteheliches Kind; Berechnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass ab einem bestimmten Alter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit annähernd aussichtslos erscheint, existiert nicht (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - 8 UF 180/13

    Grund und Höhe des nachehelichen Unterhalts

    Diese Kosten kann sie zur Aufrechterhaltung des während der Ehe bestehenden Krankenvorsorgeniveaus als Krankenvorsorgeunterhalt verlangen (vgl. Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 4 Rdnr. 900 ff; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2008, 789).
  • OLG Brandenburg, 24.07.2018 - 13 U 1/15

    Zur Darlegungs- und Beweislast im Anwaltsregress wegen fehlerhaft geführter

    Zum einen ist die Existenz eines Basistarifs im Jahre 2008 bestritten, zum anderen war der unterhaltsberechtigte Ehegatte, dessen Beihilfeberechtigung mit der Scheidung entfiel, auch nach der Ehescheidung grundsätzlich zur Fortführung der privaten Krankenvollversicherung im Umfange des während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft gewährten Versicherungsschutzes berechtigt (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2008, 789).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht