Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.07.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 10 W 46/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7346
OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 10 W 46/07 (https://dejure.org/2008,7346)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.02.2008 - 10 W 46/07 (https://dejure.org/2008,7346)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Februar 2008 - 10 W 46/07 (https://dejure.org/2008,7346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen der Prozeßkostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes der Vermögenswerte aus einer ungekündigten Kapitallebensversicherung zur Finanzierung der Prozeßkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe einer Person mit zwei Lebensversicherungen; Zumutbarkeit des Einsatzes des Rückkaufwertes zweier Lebensversicherung zur Prozessfinanzierung; Einrichtung eines Policendarlehens zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3
    Keine Prozesskostenhilfe ohne Raten bei Inhaberschaft von zwei Lebensversicherungen mit einem Rückkaufswert von zumindest 35.000 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1355
  • FamRZ 2009, 136
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 18 WF 298/06

    Fehlende Bedürftigkeit für PKH-Bewilligung bei Vermögen aus kapitalbildender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 10 W 46/07
    Dessen Rückzahlung wird erst im Zeitpunkt der Auszahlung der Lebensversicherung fällig, dem Kläger verbleibt allein die ihm zumutbare Zinsbelastung (zu ähnlichen Fällen OLG Stuttgart, OLGReport 2007, 1036 und 1038).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.2008 - 10 WF 77/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13198
OLG Hamm, 03.07.2008 - 10 WF 77/08 (https://dejure.org/2008,13198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2008 - 10 WF 77/08 (https://dejure.org/2008,13198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 10 WF 77/08 (https://dejure.org/2008,13198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergleich, PKH-Erörterungstermin

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 114, 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO
    Vergleich, PKH-Erörterungstermin

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.F.e. Vergleichs im Erörterungstermin als auf den Vergleich selbst beschränkt; Möglichkeit minderbemittelter Parteien zur Verfolgung ihrer Rechten vor Gericht und zur eigenen Verteidigung in einem Rechtsstreit als Sinn und Zweck der ...

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 136
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamm, 16.09.2015 - 6 Ta 419/15

    Anwaltsgebühren bei einem sog. Mehrvergleich

    Eine umfassende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Abschluss eines Vergleichs würde somit zu einem Wertungswiderspruch führen, der mit dem Sinn und Zweck des Instituts der Prozesskostenhilfe nicht zu vereinbaren wäre (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03; ebenso: OLG Bamberg 7. November 2007 - 2 WF 54/07; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Köln 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06; OLG Hamm3. Juli 2008 - 10 WF 77/08; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Das entspricht auch der nach wie vor überwiegenden Ansicht (vgl. etwa OLG Bamberg FamRZ 2008, 2142 und 2010, 231 sowie JurBüro 2009, 592; OLG München NJW-RR 2009 a.a.O.; OLG Frankfurt NJOZ 2007, 2995; OLG Köln OLGR 2007, 607; OLG Hamm FamRZ 2009, 136 sowie Beschluss des OLG Nürnberg vom 19.10.2005 - 2 W 2190/05 - ferner MK-Motzer, 3. Auflage, Rdn.32, 33 zu § 114 ZPO; Prütting/Völker/Zempel (2010), Rdn.8 zu § 114 ZPO bzw. Rdn. 11, 12 zu § 118 ZPO; differenzierend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 69.Aufl., Rdn.35 und 43 zu § 114 ZPO).
  • LAG Hamm, 18.08.2015 - 6 Ta 277/15

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts bei einem sog. Mehrvergleich

    Eine umfassende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei Abschluss eines Vergleichs würde somit zu einem Wertungswiderspruch führen, der mit dem Sinn und Zweck des Instituts der Prozesskostenhilfe nicht zu vereinbaren wäre (BGH 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03; ebenso: OLG Bamberg 7. November 2007 - 2 WF 54/07; OLG Bamberg 5. Mai 2009 - 2 WF 20/09; OLG München 18.3.2009 - 11 WF 812/09; OLG Köln 11. Dezember 2006 - 5 W 122/06; OLG Hamm3. Juli 2008 - 10 WF 77/08; OLG Nürnberg 19.10.2005 - 2 W 2190/05).
  • OLG Oldenburg, 25.05.2009 - 13 WF 87/09

    Erfallen der Verfahrens und der Terminsgebühr bei Bewilligung von

    Der Antragssteller müsste sich mit der sofortigen Beschwerde gegen den eingeschränkten Bewilligungsbeschluss wenden (so z.B. in den Verfahren OLG Koblenz, Beschluss vom 12.02.2009 - 11 WF 127/09. OLG Hamm, FamRZ 2009, 136), wenn er dies trotz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die zahlreichen Kritiker und abweichenden instanzgerichtlichen Entscheidungen als erfolgversprechend ansieht.
  • OLG Oldenburg, 19.12.2008 - 13 WF 226/08
    Anhaltspunkte dafür, dass im Falle des Vergleichsabschlusses etwas anderes gelten solle, seien nicht ersichtlich (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2008 - 10 WF 77/08 ).
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