Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11494
OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09 (https://dejure.org/2009,11494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.05.2009 - 2 WF 154/09 (https://dejure.org/2009,11494)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 2 WF 154/09 (https://dejure.org/2009,11494)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11494) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 121 Abs 3 ZPO
    Rechtsanwaltsbeiordnung im Rahmen der Prozesskostenhilfebewilligung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Wahlanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisekosten des nicht ortsansässigen Wahlanwalts bei PKH

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 3
    Reisekosten des nicht ortsansässigen Wahlanwalts bei PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1615
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09
    Im Rahmen des anzustellenden Kostenvergleichs ist ferner zu prüfen, ob neben einem Prozessbevollmächtigten im Bezirk des Prozessgerichts zusätzlich ein Verkehrsanwalt gemäß § 121 Abs. 4 ZPO am Wohnort der Partei beizuordnen wäre (vgl. BGH, NJW 2004, 2749).

    Bei derartigen Rechtsstreitigkeiten ist zumindest bei größerer Entfernung zwischen dem Wohnort der Partei zum Bezirk des Prozessgerichts die Einschaltung eines Verkehrsanwalts erforderlich, wobei die entstehenden Kosten im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zusätzlich zu den Kosten des Hauptbevollmächtigten mit Sitz im Bezirk des Prozessgerichts berücksichtigt werden müssten (BGH, NJW 2004, 2749).

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09
    Es liegt mithin vorliegend kein Fall vor, in welchem durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, die mit den Mehrkosten, die sich aus höheren Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts bei Terminswahrnehmungen beim Prozessgericht ergeben, gegengerechnet werden könnten (vergleiche OLG Frankfurt Beschluss vom 17.10.2005, 5 WF 190/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.7.2005, 17 W 30/05)).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2002 - 1 WF 131/02

    PKH, Beiordnung, ortsansässiger Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist ein Verkehrsanwalt dann beizuordnen, wenn eine notwendige Informationsreise der Partei zu dem Anwalt im Bezirk des Prozessgerichts mehr als einen halben Arbeitstag erfordert, was in der Regel vermutet wird, wenn die Entfernung über 50 km beträgt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2002, 1 WF 131/02).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2005 - 5 WF 190/05

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2009 - 2 WF 154/09
    Es liegt mithin vorliegend kein Fall vor, in welchem durch die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, die mit den Mehrkosten, die sich aus höheren Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts bei Terminswahrnehmungen beim Prozessgericht ergeben, gegengerechnet werden könnten (vergleiche OLG Frankfurt Beschluss vom 17.10.2005, 5 WF 190/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.7.2005, 17 W 30/05)).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2015 - 6 WF 185/15

    Beiordnung eines nicht im Bezirk des "Prozessgerichts" niedergelassenen

    Vorzunehmen ist demnach ein Vergleich zwischen den Kosten, die dem auswärtigen Rechtsanwalt entstehen würden, mit denjenigen Kosten, die entstehen, wenn die Kanzlei des Anwalts an dem am weitesten vom Verfahrensgericht entfernten Ort im Bezirk des Instanzgerichts gelegen wäre (Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Aufl., Rn. 573, 676 f; Senat, Beschluss vom 17.12.2013, 6 WF 222/13; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 1615).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 6 W 104/15

    Prozesskostenhilfe: Bedingungen der Beiordnung eines auswärtigen Anwalts

    Von dieser Einschränkung sind sowohl der Beklagte als auch sein Prozessbevollmächtigter beschwert und damit beschwerdeberechtigt (OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 1615).
  • OLG Naumburg, 13.10.2011 - 3 WF 282/11

    Prozesskostenhilfe: Eingeschränkte Beiordnung eines weder am Wohnsitz des

    In diesen Fällen ist die Beschränkung des § 121 Abs. 3 ZPO vorzunehmen (OLG München FamRZ 2007, 489; OLG Frankfurt/M. FamRZ 2009, 1615).
  • OLG Saarbrücken, 15.06.2011 - 9 WF 11/11

    Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten: Einverständnis des Antrag

    Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 121 Abs. 3 ZPO in der seit 1. Juni 2007 geltenden und vorliegend maßgeblichen Fassung (BGBl. I 2007, 358), die vom Familiengericht ausweislich seines Nichtabhilfebeschlusses seiner Entscheidung zu Grunde gelegt worden ist, kann ein - wie der Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers - nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Anwalt nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen.Höhere und der Beschränkung des § 121 Abs. 3 ZPO unterliegende Reisekosten können dann entstehen, wenn - wie hier unzweifelhaft der Fall - die Entfernung der Kanzlei des nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts weiter vom Prozessgericht entfernt ist als der am weitesten im Gerichtsbezirk entfernte Ort (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 1615).
  • OLG Nürnberg, 11.03.2011 - 7 WF 311/10

    Beschränkung der Beiordnung eines bezirksfremden Rechtsanwaltes ist im Falle

    Es ist damit ein Kostenvergleich anzustellen zwischen den möglichen Kosten des nicht im Bezirk des Prozessgerichtes niedergelassenen Rechtsanwalts mit denen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts (vgl. dazu und zum Folgenden OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 1615 , und Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl., § 121 RdNr. 13 b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht