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   OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08   

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https://dejure.org/2008,10754
OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08 (https://dejure.org/2008,10754)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2008 - 13 UF 68/08 (https://dejure.org/2008,10754)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2008 - 13 UF 68/08 (https://dejure.org/2008,10754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit durch einen Arrest; Voraussetzungen für die nach § 920 Abs. 2 Zivilprzessordnung (ZPO) erforderliche Glaubhaftmachung

  • Judicialis

    ZPO § 108; ; ZPO § ... 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 294; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 569; ; ZPO § 916; ; ZPO § 916 Abs. 2; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; ZPO § 923; ; ZPO § 926; ; ZPO § 926 Abs. 1; ; BGB § 232; ; BGB § 1365 Abs. 1; ; BGB § 1375; ; BGB § 1375 Abs. 2; ; BGB § 1378 Abs. 2; ; BGB § 1386 Abs. 2; ; BGB § 1386 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1386 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1389

  • fr-blog.com

    Sicherungseintragung Grundbuch für späteren Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 916; BGB § 1378 Abs. 1; BGB § 1389
    Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 801
  • MDR 2009, 33
  • FamRZ 2009, 446
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2006 - 18 WF 140/06

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Arrestverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08
    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).

    Auch soweit die Gegenansicht (zuletzt OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.7.2006 - 18 WF 140/06 - zitiert nach juris) den Anspruch auf künftigen Zugewinnausgleich vor Rechtskraft des Scheidungsurteils nicht durch Arrest, sondern nur durch eine Klage auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB für sicherbar hält, weil diese Vorschrift gegenüber § 916 ZPO lex specialis sei, verkennt diese Rechtsauffassung, dass § 1389 BGB bereits vor dem 1.7.1977 galt, somit zu einer Zeit, als der Zugewinnausgleich erst ab Rechtskraft der Ehescheidung geltend gemacht werden konnte.

  • OLG Karlsruhe, 17.10.1996 - 2 UF 140/96

    Sicherung eines zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs durch Arrest; Schutz des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08
    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).
  • OLG Hamburg, 09.10.2001 - 2 UF 61/01

    Zulässigkeit des dinglichen Arrests zur Sicherung des Zugewinnausgleichanspruchs;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08
    Nach mittlerweile überwiegender Meinung kann ein künftiger Zugewinnausgleichsanspruch ab seiner Klagbarkeit, die ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (§ 623 Abs. 1 i. V. m. § 621 Abs. 1 Nr. 8 ZPO) bzw. ab Geltendmachung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs (§ 1385, 1386 BGB) gegeben ist, durch einen Arrest gesichert werden (HansOLG FamRZ 2003, 238; OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 622; OLG Karlsruhe FamRZ 2007, 410).
  • OLG München, 14.01.2004 - 16 UF 1348/03

    Übertragung von Vermögen im Ganzen durch Übertragung eines Grundstücks; Schutz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08
    Bei größerem Vermögen liegt eine Zustimmungsbedürftigkeit nach § 1365 Abs. 1 BGB in der Regel nur vor, wenn dem Veräußerer weniger als 10 % verbleiben (OLG München, FamRZ 2005, 272).
  • BGH, 08.10.1985 - VI ZR 152/85

    Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen - Verspätete Kenntnis -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2008 - 13 UF 68/08
    Die nach § 920 Abs. 2 ZPO erforderliche Glaubhaftmachung bedeutet die Herbeiführung der richterlichen Überzeugung davon, dass für die Wahrheit der behaupteten Tatsache eine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht (BGH VersR 1986, 59).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der

    Grundsätzlich stellt die unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz an ehegemeinsame Kinder keine Pflicht- oder Anstandsschenkung dar, da sie ohne innere Rechtfertigung während der Ehe geschaffenes Vermögen zum Nachteil des Ehegatten mindert (Kohlenberg, in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht. 7. Aufl. 2020, BGB § 1375 Rn. 13; ebenso Staudinger/Thiele, BGB Neubearbeitung 2017, § 1375 BGB Rn. 26; siehe auch OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 801, 802).
  • KG, 28.03.2013 - 18 UF 72/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des

    Unabhängig davon kann die Veräußerung eines Vermögenswertes aber nur dann einen Arrestgrund darstellen, wenn das übrige Vermögen des Schuldners nicht zur Befriedigung des Gläubigers ausreicht und kein wesentlicher Gegenwert in das Vermögen des Schuldners fließt oder eine Vollstreckung in den Erlös nicht möglich ist (vgl. Drescher, aaO., § 917 Rz. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 801 ; OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 f).
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