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   OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09   

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https://dejure.org/2009,5401
OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09 (https://dejure.org/2009,5401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 14 UF 114/09 (https://dejure.org/2009,5401)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 14 UF 114/09 (https://dejure.org/2009,5401)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachehelicher Unterhalt: Isolierte Geltendmachung eines Krankenvorsorgeunterhaltsanspruchs bei eigenem Einkommen des Unterhaltsberechtigten; Begrenzung des Krankheitsunterhalts bei privater Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1572 BGB; § 1578b Abs. 1 BGB; § 1578b Abs. 2 BGB
    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 1578b Abs. 1; ; BGB § 1578b Abs. 2

  • fr-blog.com

    Krankenvorsorgeunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Begrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572; BGB § 1578b Abs. 1; BGB § 1578b Abs. 2
    Isolierte Geltendmachung und Begrenzung des Krankenvorsorgeunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gedeckelter Krankenvorsorgeunterhalt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung: 1.200 Euro Unterhalt für die Krankenversicherung der Ex-Frau sind bei einem Sold von 2.600 Euro unverhältnismäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 512
  • FamRZ 2010, 567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).

    Die Probleme, einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu erreichen, können sich bei Ehen von Beamten als eine unverhältnismäßige Belastung erweisen (vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 484. Theurer, FamRZ 2008, 1395).

    Die Notwendigkeit, nach der Ehescheidung eine private Vollversicherung abzuschließen, ist daher die Folge aus den Wechselwirkungen zwischen einer in keinem Zusammenhang mit der Ehe stehenden schicksalhaften Erkrankung und der nicht auf die übrigen sozialen Sicherungssysteme abgestimmten Krankenversorgung des öffentlichen Dienstes (zur Kritik vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 484. Theurer, FamRZ 2008, 1395).

    Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 145/03

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltspflichtigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 2 UF 6/09

    Krankenvorsorgeunterhalt; Kosten einer privaten Krankenversicherung als

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Diese Erwägungen stehen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits in seiner früheren Rechtsprechung auf die Möglichkeit einer Kürzung des Vorsorgeunterhalts hingewiesen hat (BGH FamRZ 1989, 483, 487. ebenso Pauling in Wendl/Staudigl Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, 7. Aufl. § 4 Rn. 584. zum Basistarif als angemessene Versorgung vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, 2 UF 6/09, BeckRS 2009, 23740).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1991 - 1 UF 84/91

    Sättigungsgrenze beim nachehelichen Unterhalt - Fiktive Unterhaltsbemessung bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Diese können zusätzlich beansprucht werden, wobei ein isolierter Anspruch auf Vorsorgeunterhalt auch dann in Betracht kommt, wenn der allgemeine Lebensbedarf durch andere Einkünfte gedeckt ist (OLG Frankfurt FamRZ 1992, 823, 825).
  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Insbesondere in diesen Fällen soll die Möglichkeit einer Befristung des Unterhalts wegen Krankheit (§ 1572 BGB) einen angemessenen Ausgleich zwischen nachehelicher Verantwortung und dem Grundsatz der Eigenverantwortung eröffnen (BTDrs. 16/1830 S. 18f. BGH NJW 2009, 989).
  • BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 371/81

    Rechtsfolgen nichtbestimmungsgemäßer Verwendung der auf die Krankheitsvorsorge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dies gilt gleichermaßen für Ehegatten von Beamten, deren Beihilfeberechtigung mit der Rechtskraft der Ehescheidung entfällt (BGH FamRZ 1983, 676, 677. FamRZ 1989, 483, 485) und kann auch erhöhte Beiträge infolge eines Risikozuschlags für Vorerkrankungen einschließen (BGH FamRZ 2005, 1897, 1898).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 65/01

    Erwerbsobliegenheit von Beamten und Soldaten nach Eintritt in den vorgezogenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.11.2009 - 14 UF 114/09
    Dem Antragsteller ist wiederum bei einem Alter von 55 Jahren ein Zuverdienst ohne weiteres möglich und zumutbar (vgl. BGH FamRZ 2004, 254), so dass er die bereits reduzierte Unterhaltspflicht ohne übermäßige Einschränkung seiner eigenen Lebensstellung tragen kann.
  • KG, 02.10.2012 - 13 UF 174/11

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Zumutbarkeit der Wahl einer günstigeren

    Anders als in dem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall (FamRZ 2010, 567) ist unter den gegebenen Umständen auch nicht davon auszugehen, dass die Lage der Antragsgegnerin allein schicksalsbedingt ist.

    Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 70 FamFG im Hinblick auf die bisher ungeklärte, von zwei Oberlandesgerichten bisher unterschiedlich beantwortete Frage (OLG Hamm, OLGR 2009, 834; OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 567) zuzulassen, ob der Umstand, dass der Ehegatte, der mit einem Beamten verheiratet und über diesen beihilfeberechtigt und privat krankenversichert war, nach der Scheidung der Ehe aufgrund seines Alters nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen kann (§ 6 Abs. 3 SGB V), als Ehe bedingter Nachteil zu werten ist, der einer Befristung sowie gegebenenfalls einer Herabsetzung des Krankenvorsorgeunterhalts entgegen steht.

  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 2824/15

    Beihilfeberechtigung der geschiedenen Ehefrau nach Versorgungsausgleich

    In aller Deutlichkeit zeigt schließlich die Regelung des § 2 Abs. 2 S. 1 BBhV, dass eine geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen Beamten nach Erreichen ihres Renten/Pensionsalters genau so wenig beihilfeberechtigt sein soll, wie auch sonst zuvor schon die Ehefrau eines Beamten, die direkt im Anschluss an eine Scheidung mangels Fortbestand der Ehegatteneigenschaft auch ihre bis dahin nach § 4 Abs. 1 S. 1 BBhV bestehende Beihilfe(mit)berechtigung verliert (vgl. zum Fortfall der Beihilfeberechtigung nach Ehescheidung auch OLG Oldenburg, U. v. 26.11.2009 - 14 UF 114/09 -, juris, Rdnr. 16, 18,19 unter Verweis auf BGH, FamRZ 1983, 676 [677] und FamRZ 1989, 483 [485]).
  • OLG Köln, 10.07.2014 - 4 UF 257/13

    Präklusion von Einwendungen im Unterhaltsabänderungsprozess

    Auf die Frage, wann der Antragsteller oder das im vorausgegangenen Abänderungsverfahren entscheidende Amtsgericht die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 26.11.2009 - 14 UF 114/09 -, FamRZ 2010, S. 67) sowie des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 2.10.2012 - 13 UF 174/11 -, FamRZ 2013, S. 1047) erstmals zur Kenntnis nehmen hätte nehmen können und müssen, kommt es hingegen nicht an.
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