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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10010
OLG Nürnberg, 17.12.2009 - 7 WF 1483/09 (https://dejure.org/2009,10010)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 7 WF 1483/09 (https://dejure.org/2009,10010)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 7 WF 1483/09 (https://dejure.org/2009,10010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer Umgangssache; hälftige Aufteilung der Gerichtskosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in Umgangssachen; Kostenentscheidung in Umgangssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 58; FamFG § 81
    Zulässigkeit einer isolierten Kostenbeschwerde in Umgangssachen; Kostenentscheidung in Umgangssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1468
  • MDR 2010, 403
  • FamRZ 2010, 998
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 464/12

    Isolierte Kostenbeschwerde in Familiensachen: Mindestbeschwer in einer

    Die Anfechtung einer Kostenentscheidung vermöge an der Qualifikation einer Familiensache als vermögens- oder nicht vermögensrechtlich nichts zu ändern (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1828 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998, 999; Fölsch Das neue FamFG in Familiensachen § 5 Rn. 15; Kemper/Schreiber/Schneider Familienverfahrensrecht 2. Aufl. § 82 Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Im Rahmen der aufgrund dieser besonderen Umstände - in Anwendung von § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG - zu treffenden Billigkeitsabwägung ist mit zu berücksichtigen, dass in Sorgerechts- und Umgangsverfahren grundsätzlich mit der Auferlegung der Kosten auf einen Elternteil allein Zurückhaltung geboten ist (OLG Nürnberg FamRZ 2010, 998; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1695; Prütting/Helms/Feskorn , FamFG, 2. Aufl. 2011, § 81 Rn. 14 a; Bumiller/Harders , FamFG, 10. Auflage 2011, § 84 Rn. 4), denn Sorgerechts- und Umgangssachen werden regelmäßig im Interesse des Kindes geführt.
  • OLG Jena, 28.03.2018 - 1 WF 79/18

    Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung im Sorgerechtsverfahren:

    In Sorge- und Umgangssachen entspricht es regelmäßig der Billigkeit, die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben (OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468, 1469).

    Der Umstand, dass der Sorgeantrag für erledigt erklärt wurde, kann allein jedenfalls eine Abweichung von diesem Grundsatz nicht rechtfertigen ( OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 2077 OLG Nürnberg, NJW 2010, 1468 ff).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.2010 - II-4 UF 163/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9064
OLG Köln, 19.01.2010 - II-4 UF 163/09 (https://dejure.org/2010,9064)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.2010 - II-4 UF 163/09 (https://dejure.org/2010,9064)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - II-4 UF 163/09 (https://dejure.org/2010,9064)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 998
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Bonn, 06.10.2009 - 49 F 246/07
    Auszug aus OLG Köln, 19.01.2010 - 4 UF 163/09
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 06.10.2009 - 49 F 246/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Umgangsrecht des Antragstellers wie folgt geregelt wird:.
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2011 - 6 UF 140/11

    Umgangsregelung: Nachholungsanordnung gegen den Ausfall periodischer

    Es entspricht allgemeiner, vom Senat geteilter und rechtlich unbedenklicher Übung der Rechtsprechung, dass gegen den Ausfall periodischer Umgangstermine durch eine entsprechende Nachholungsregelung Vorsorge getroffen werden kann (vgl. dazu aus der jüngeren Rechtsprechung - statt vieler - OLG Hamm, NJW-RR 2011, 150; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 1925 und Beschluss vom 16. Oktober 2008 - 9 UF 42/08 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 UF 163/09 -, juris).
  • OLG Köln, 10.02.2011 - 4 WF 19/11

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Androhung der Vollstreckung einer

    Die "Beschwerde" der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 21.09.2010 - 49 F 246/07 -, mit welchem für den Fall, dass die Kindesmutter (Antragsgegnerin) gegen die Verpflichtungen zur Herausgabe des Kindes aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.01.2010 - 4 UF 163/09 - nicht nachkommt, ihr die Verhängung von Ordnungsgeld bis zu 25.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, dieser Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten angedroht worden ist, wird mit der Maßgabe als unzulässig verworfen, dass der Beschlusstenor wie folgt neu gefasst wird:.

    Die Antragsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Herausgabe des Kindes aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.01.2010 - 4 UF 163/09 - gegen sie Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft angeordnet werden kann und für den Fall, dass die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft angeordnet werden kann.

  • AG Bonn, 19.05.2011 - 49 F 246/07
    Der Antragsgegnerin ist durch rechtskräftigen Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 19.01.2010 (4 UF 163/09), zugestellt am 28.01.2010, aufgegeben worden, das Kind W I, geb.

    Die Antragsgegnerin wird darauf hingewiesen, dass das Gericht erneut Ordnungsmittel verhängen kann, wenn sie weiterhin gegen die Verpflichtungen aus dem rechtskräftigen Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 19.01.2010 (4 UF 163/09) verstößt.

  • OLG Köln, 18.07.2011 - 4 WF 140/11

    Überprüfung einer Ordnungsgeldfestsetzung zur Vollstreckung einer

    Zu Recht ist gegen die Antragsgegnerin das angegriffene Ordnungsgeld festgesetzt worden, weil sie auch noch nach Bestandskraft des Hinweisbeschlusses des Senates vom 10.02.2011 - 4 WF 19/11 -, dass bei Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Herausgabe des Kindes W. aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.01.2010 - 4 UF 163/09 - gegen sie Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft angeordnet werden kann und für den Fall, dass die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg verspricht, Ordnungshaft angeordnet werden kann, gegen die Herausgabeanordnung verstoßen hat.
  • OLG Köln, 03.11.2010 - 4 WF 189/10

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung betreffend das

    Gegen einen solchen Hinweis scheint sich die Antragstellerin mit ihrer vorgenannten "Beschwerde" wenden zu wollen, wenn sie vorträgt "inhaltlich werde der Antragsgegnerin angedroht, dass gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt werden könne, wenn sie dem Beschluss OLG Köln vom 19.01.2010 - 4 UF 163/09 - nicht nachkomme.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.2010 - II-4 UF 188/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11388
OLG Köln, 25.01.2010 - II-4 UF 188/09 (https://dejure.org/2010,11388)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.2010 - II-4 UF 188/09 (https://dejure.org/2010,11388)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - II-4 UF 188/09 (https://dejure.org/2010,11388)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Umgangsausschluss, offensichtlich manipuliertes Kind

  • rechtsportal.de

    BGB § 1684; BGB § 1696
    Anordnung des Umgangs des Vaters mit einem Kind bei Ablehnung des Umgangs durch das Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 636
  • FamRZ 2010, 998
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 2 UF 214/08

    Voraussetzungen des Ausschlusses eines Umgangsrechts des Vaters mit einem Kind

    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 4 UF 188/09
    Gegen den Willen von I. darf ein Umgang nicht erzwungen werden, da dies die seelische Entwicklung des Kindes gefährden würde und mit dem Persönlichkeitsrecht von ihm nicht vereinbar wäre (vgl. u. a. OLGR Hamm 2009, 505 bis 507).
  • AG Bonn, 16.11.2009 - 41 F 364/07
    Auszug aus OLG Köln, 25.01.2010 - 4 UF 188/09
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels und des weitergehenden Umgangsrechtsantrages im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 16.11.2009 - 41 F 364/07 - dahin abgeändert, dass.
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