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OLG Rostock, 27.04.2010 - 3 W 104/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1933 Abs. 1
Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei Tod des Ehegatten während rechtshängigen Scheidungsverfahrens trotz abstrakter Versöhnungsmöglichkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ehegattenerbrecht bei Getrenntleben und Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Erbrecht: Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei rechtshängigem Scheidungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1933 Abs. 1
Ehegattenerbrecht bei Getrenntleben und Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Witwe erbt nichts - Beide Ehepartner hatten vor dem Tod des Mannes bereits die Scheidung eingereicht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ehegattenerbrecht bei Erbfall im laufenden Scheidungsverfahren
Verfahrensgang
- SG Schwerin, 06.10.2009 - 70 VI 151/09
- OLG Rostock, 27.04.2010 - 3 W 104/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 762
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 08.07.1992 - 15 W 138/92
Inhalt des Erbscheinsantrags des überlebenden Ehegatten
Auszug aus OLG Rostock, 27.04.2010 - 3 W 104/09
Hat das Nachlassgericht ausreichende Anhaltspunkte, dass eine Erbausschließung vorliegt, steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts, von Amts wegen weitere zur Feststellung des Erbrechts gem. § 2359 BGB erforderlich erscheinenden Ermittlungen vorzunehmen, insbesondere die Akte des Familiengerichts beizuziehen (so auch OLG Hamm, Beschl. v. 08.07.1992, 15 W 138/92, NJW-RR 1992, 1483 ff.).