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   OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12   

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https://dejure.org/2012,34227
OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2012,34227)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2012 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2012,34227)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 (https://dejure.org/2012,34227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten Angehörigen, der Miterbe ist, zur Feststellung etwaiger Pflichtteilsergänzungsansprüche.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2303 Abs. 1, 2325; GBO §§ 12 Abs. 1 S. 1, 12c Abs. 4 S. 2
    Pflichtteilsberechtigte Angehörige können Grundbucheinsichtsrecht haben

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigte Angehörige können Grundbucheinsichtsrecht haben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsberechtigter Miterbe hat Recht zur Grundbucheinsicht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Recht auf Grundbucheinsicht steht eventuell auch pflichtteilsberechtigten Miterben zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1070
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).

  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).

  • OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

    Einblick des Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Das Interesse umfasst auch die Einsicht in die Abteilungen II und III (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

    Dass Ansprüche nach § 2325 BGB bestehen und auch geltend gemacht werden sollen, bedarf daher keiner schlüssigen Darlegung (OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 58).

  • BGH, 06.03.1981 - V ZB 18/80

    Kein Rechtsmittel gegen Gewährung der Grundbucheinsicht

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Nur in Zweifelsfällen ist dabei zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird (BVerfG NJW 2001, 503) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Nur in Zweifelsfällen ist dabei zu berücksichtigen, dass der in seinem informationellen Selbstbestimmungsrecht Betroffene grundsätzlich vor der Gewährung der Einsicht nicht gehört wird (BVerfG NJW 2001, 503) und ihm gegen die Gewährung auch kein Beschwerderecht zusteht (BGHZ 80, 126 ff.).
  • KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03

    Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer

    Auszug aus OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde (§ 12c Abs. 4 Satz 2 mit § 71 Abs. 1, § 73 GBO), die sich gegen eine Erinnerungsentscheidung des Rechtspflegers richtet (vgl. zur Rechtspflegerzuständigkeit Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen), hat in der Sache Erfolg.
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 11 Wx 97/14

    Grundbuchverfahren: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksnachbarn an der

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG München FamRZ 2013, 1070, juris-Rn. 6 m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Das Anliegen des Antragstellers ist vergleichbar mit einem Pflichtteilsberechtigten, dem in der Regel ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 12 GBO in Verbindung mit § 46 GBV zuerkannt wird, wenn er nach dem Tod des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will (h. M., vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. Februar 2014 - I-3 Wx 15/14 -, Rn. 12 juris; Beschluss vom 07. April 2015 - I-3 Wx 61/15 -, Rn. 13, 14 juris; LG Stuttgart, Beschluss vom 09. Februar 2005 - 1 T 1/2005 -, Rn. 9 juris; Demharter, GBO 31 , § 12 Rn. 12 a. E.).

    Dem Pflichtteilsberechtigten wird Grundbucheinsicht auch dann gewährt, wenn inzwischen der Erbe oder ein Dritter als Rechtsnachfolger im Grundbuch eingetragen ist, weil es zur Klärung dient, ob Pflichtteilsergänzungsansprüche entstanden sind (OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 - Rn. 10 juris = ZEV 2013, 621-623).

    Sein berechtigtes Interesse erstreckt sich nicht lediglich auf das Bestandsverzeichnis und die Angaben in Abteilung I des Grundbuchs oder Teile davon, sondern auf die gesamten Eintragungen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07. November 2012 - 34 Wx 360/12 -, Rn. 8 juris = FamRZ 2013, 1070-1071).

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung

    Nach diesen Grundsätzen steht dem Pflichtteilsberechtigten nach dem Tode des Erblassers grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zu, das aus seiner Gläubigerstellung gegenüber den Erben folgt (vgl. etwa OLG München FamRZ 2013, 1070, juris-Rn. 8; ähnliche Konstellation bei LG Stuttgart ZEV 2005, 313, juris-Rn. 9; BeckOK/Wilsch, GBO, Edition 18, § 12, Rn. 60 m. w. N.; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage, Rn. 525 [S. 249]).
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).

    Dieses folgt aus der Gläubigerstellung des Pflichtteilsberechtigten bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten gegenüber dem Erben (OLG München, FamRZ 2013, 1070; OLG Karlsruhe ZEV 2013, 621; vgl. auch NJW-Spezial 2013, 647 Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.06.2013 § 12 Rdz. 60 mit Nachweisen).

  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

    bb) Die Stellung als Pflichtteilsberechtigter kann zwar ein berechtigtes Einsichtsinteresse begründen, weil zur Prüfung und Verfolgung erbrechtlicher Ansprüche die Kenntnis vom Grundbuchinhalt erforderlich sein kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12 = FamRZ 2013, 1070; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 151).
  • OLG Naumburg, 14.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Recht eines Kaufinteressenten auf Einsicht in das Grundbuch

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. OLG München FamRZ 2013, 1070 ).
  • OLG Naumburg, 17.09.2015 - 12 Wx 41/15

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht bei

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (vgl. OLG München FamRZ 2013, 1070).
  • OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13

    Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht des Gläubigers eines Pflichtteilsberechtigten

    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

    Ein solches ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, FGPrax 2014, 151; ZEV 2011, 44 ; KG Berlin, NJW-RR 2004, 943 f.; OLG München FamRZ 2013, 1070; Demharter, GBO, 28. Auflage, § 12 Rn. 7 ff.; Wilsch in BeckOK-GBO Stand: 01.01.2015 § 12 Rn. 1, 2).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2015 - 5 W 6/16

    Einsichtsrecht einer Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch

    Dies folgt aus der Gläubigerstellung des Pflichtteilsberechtigten bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigten gegenüber dem Erben (OLG München, FamRZ 2013, 1070 ; OLG Karlsruhe, ZEV 2013, 621 ).
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