Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.12.2012 - II-1 UF 162/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50172
OLG Hamm, 06.12.2012 - II-1 UF 162/12 (https://dejure.org/2012,50172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.12.2012 - II-1 UF 162/12 (https://dejure.org/2012,50172)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - II-1 UF 162/12 (https://dejure.org/2012,50172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 598; BGB § 313
    Ansprüche wegen des Ausbaus von Wohnraum im Haus der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 2014
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Hamm, 06.12.2012 - 1 UF 162/12
    Also ist davon auszugehen, dass sich die Antragsgegner rechtsgeschäftlich bindend zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung im Sinne eines Leihvertrages verpflichten wollten (so BGH, NJW 85, S. 313 ff).

    Schon das Amtsgericht hat sich auf die Entscheidung des BGH vom 10.10.84 (NJW 1985, S. 313 ff) bezogen, deren Kernsatz lautet:.

  • OLG Brandenburg, 19.12.2014 - 9 WF 204/13

    Ansprüche des Ex-Schwiegersohns gegen die Ex-Schwiegereltern wegen der Errichtung

    Ein (Ex-)Schwiegersohn, der auf dem im Eigentum seines (Ex-)Schwiegervaters ein Wohnhaus errichtet hat, kann nicht schon dann Ersatz seiner Aufwendungen verlangen, wenn er sich aus der ehelichen Gemeinschaft löst und aus dem Haus auszieht, solange seine Familie dort unentgeltlich wohnen bleibt (vgl. für den - vergleichbaren - Fall des mit einem Kostenaufwand von gut 220.000 EUR erfolgten Ausbaus der unentgeltlich von den Schwiegereltern überlassenen Wohnung OLG Hamm, Beschluss vom 6. Dezember 2012, Az. 1 UF 162/12; insbesondere auch BGH FamRZ 1985, 44 - jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8484
LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11 (https://dejure.org/2013,8484)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.02.2013 - L 1 R 304/11 (https://dejure.org/2013,8484)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 (https://dejure.org/2013,8484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 511 (Ls.)
  • FamRZ 2013, 2014
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
    Dabei kommt es auf die (ggf. auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 13 R 55/08 R = BSGE 103, 99 - 106).
  • LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01

    Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
    Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2003, L 2 U 360/01).
  • BSG, 22.11.1966 - 8 RV 149/64

    Hinterbliebene eines Versicherten der SBZ - Witwenbeihilfe - Waisenbeihilfe -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11
    Besondere Umstände sind alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalles, die nicht schon von der Vermutung selbst erfasst und geeignet sind, einen Schluss auf den Zweck der Heirat zuzulassen (BSGE 25, 272).
  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 140/13

    Nach nur 7 Monaten Ehe keine Witwerrente

    Das langjährige Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, auf das der Kläger in dem Verfahren wiederholt hingewiesen hat, ist vorliegend kein überzeugend gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bayerisches Landessozialgericht vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11, Landessozialgericht Baden Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11).

    Auch die behauptete langjährige monogame Liebesbeziehung zwischen der Versicherten und dem Kläger ist kein gewichtiger gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bayerisches Landessozialgericht vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 Landessozialgericht Baden Württemberg vom 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11).

    Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bayerisches Landessozialgericht vom 23. Juli 2003 - L 2 U 360/01 und vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11; LSG Baden Württemberg vom 22. Juni 2010 - L 11 R 1116/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2013 - L 18 KN 29/13
    Das langjährige Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, auf das die Klägerin mit der Rentenantragstellung hingewiesen hat, ist vorliegend kein überzeugend gegen eine "Versorgungsehe" sprechender Umstand (so auch: Bay LSG, Urteil vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11 = NZS 2013, 511; LSG BW, Urteil vom 16.10.2012, Az L 11 R 392/11= FamFR 2013, 65).

    Langjährige Heiratsabsichten können nur dann die Vermutung der Versorgungsehe widerlegen, wenn sie hinreichend konkret sind und sich als die konsequente Verwirklichung einer schon vor Bekanntwerden der Erkrankung gefassten Heiratsabsicht darstellen (Bay LSG, Urteile vom 23. Juli 2003, Az L 2 U 360/01, und vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11; LSG BW. AaO; LSG BW, Urteil vom 22.6.2010, Az L 11 R 1116/08; Hess VGH FamRZ 2004, 177; s auch die entsprechend abweichende Fallgestaltung in LSG NRW, Urteil vom 18.5.2009, Az L 3 R 115/08).

    Auch diese Umstände sprechen eher für eine "Versorgungsehe" (vgl Bay LSG, Urteil vom 20.2.2013, Az L 1 R 304/11).

  • SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 1839/16

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft - die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann waren bereits seit dem Jahr 2007 ein Paar - stellt gerade keinen solchen Umstand dar (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2013 - L 1 R 304/11 -, Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10   

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https://dejure.org/2013,8507
LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10 (https://dejure.org/2013,8507)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.03.2013 - L 18 U 385/10 (https://dejure.org/2013,8507)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. März 2013 - L 18 U 385/10 (https://dejure.org/2013,8507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Einzelfall, in dem die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe durch besondere Umstände trotz Ablebens des Ehemannes ca. 3 Wochen nach der Eheschließung widerlegt sind.

  • Wolters Kluwer
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Witwenrente - gesetzliche Vermutung für Versorgungsehe - besondere Umstände, die Vermutung widerlegen - erkennbar lebensbedrohliche Erkrankung bei Eheschließung - Umstände gegen Versorgungsehe müssen dann besonders gewichtig sein - vorrangige Prüfung objektiver ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 2014
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5, jeweils m.w.N).

    Die Vorschrift des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    26 Der Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII wird nur erfüllt, wenn insoweit nach § 202 SGG iVm § 292 der Zivilprozessordnung der volle Beweis erbracht wird (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    Der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die gegen die Annahme einer Versorgungsehe sprechen, ist daher vorrangig anhand aller vorhandenen objektiven Ermittlungsmöglichkeiten nachzugehen (vgl BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Ermittlungen im Bereich der privaten Lebenssphäre der Ehegatten und zu deren (höchst-)persönlichen, inneren Motiven für die Heirat sind grundsätzlich nicht anzustellen, es sei denn, der Hinterbliebene, der hierüber naturgemäß zuvörderst Angaben machen kann, beruft sich hierauf und ist zur Auskunft bereit (vgl BSGE 60, 204, 206, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).

    Denn die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5).

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Als besondere Umstände iS des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII sind daher alle äußeren und inneren Umstände des Einzelfalls anzusehen, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund für die Heirat schließen lassen (vgl BSGE 35, 272, 274 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).

    Dabei kommt es auf die (gegebenenfalls auch voneinander abweichenden) Beweggründe (Motive, Zielvorstellungen) beider Ehegatten an, es sei denn, dass der hinterbliebene Ehegatte den Versicherten beispielsweise durch Ausnutzung einer Notlage oder Willensschwäche zur Eheschließung veranlasst hat (vgl BSGE 35, 272, 275 f = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    Die "Annahme" des anspruchsausschließenden Vorliegens einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von nicht mindestens einem Jahr ist nach dem Ausnahmetatbestand des § 65 Abs. 6 SGB VII nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Gesamtbetrachtung und Abwägung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat ergibt, dass die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO) oder - da der Wortlaut auf den "alleinigen oder überwiegenden Zweck der Heirat" abhebt - zumindest gleichwertig sind.

    Vielmehr sind die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe in ihrer Gesamtbetrachtung auch dann noch als zumindest gleichwertig anzusehen, wenn nachweislich für einen der Ehegatten der Versorgungsgedanke bei der Eheschließung keine Rolle gespielt hat (vgl BSGE 35, 272, 276 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5, jeweils m.w.N).

    Die Vorschrift des § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII zwingt den Hinterbliebenen aber nicht, seine inneren Gründe für die Eheschließung oder die des verstorbenen Ehegatten zu offenbaren (vgl BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 208 = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .

    In der Gesetzesbegründung wird als ein Beispiel hierfür der "Unfalltod" genannt (BT-Drucks 14/4595 S 44).

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 S 9 und § 15 Nr. 4 S 13; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 10. Aufl 2012, § 128 RdNr 3b) .
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Der Begriff der "besonderen Umstände" in § 65 Abs. 6 HS 2 SGB VII ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Unfallversicherungsträgern und den Sozialgerichten mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 55/08 R zum gleichlautenden § 46 Abs. 2a HS 2 SGB VI).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus LSG Bayern, 07.03.2013 - L 18 U 385/10
    Denn die gesetzestechnische Ausgestaltung des § 65 Abs. 6 SGB VII als Regel-/Ausnahmetatbestand verfolgt gerade den Zweck, die Träger der Unfallversicherung und die Sozialgerichte von der Ausforschung im Bereich der privaten Lebensführung zu entbinden (vgl BSG vom 05.05.2009, B 13 R 53/08 R; BSGE 60, 204, 206 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung <BT-Drucks 14/4595 S 44> bzw. <BT-Drucks IV/120 S 59> zu § 592 des Entwurfs = § 594 RVO; vgl auch BSGE 35, 272, 273 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO; BSGE 60, 204, 205 f = SozR 3100 § 38 Nr. 5) .
  • SG Aachen, 19.06.2019 - S 6 U 140/17
    Um die Vermutung einer solchen sog. Versorgungsehe zu widerlegen, bedarf es des vollen Beweises des Gegenteils (§ 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 292 Satz 1 Zivilprozessordnung - ZPO, siehe zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 38 Abs. 2 BVG bereits BSG, Urteil vom 03.09.1986 - 9a RV 8/84 = juris; ferner Bayerisches LSG, Urteil vom 07.03.2013 - L 18 U 385/10 = juris).
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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12   

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https://dejure.org/2013,5399
VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12 (https://dejure.org/2013,5399)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2013 - 13 K 5627/12 (https://dejure.org/2013,5399)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 13 K 5627/12 (https://dejure.org/2013,5399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beamter Scheidung Versorgungsausgleich Versorgungsbezüge Kürzung Wiederheirat Unterhaltspflicht amtsangemessene Alimentierung Härtefallregelung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beamter; Scheidung; Versorgungsausgleich; Versorgungsbezüge; Kürzung; Wiederheirat; Unterhaltspflicht; amtsangemessene Alimentierung; Härtefallregelung

  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen Beamten gem. § 57 BeamtVG im Gefolge des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs i.R.d. Verfassungsmäßigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 2014
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    Dies gilt auch in Fällen vorzeitiger Zurruhesetzung - vgl. hierzu im Einzelnen sowie wegen der diesbezüglichen Begründung Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris - und selbst dann, wenn die Kürzung dazu führt, dass die einem Beamten nach § 14 Abs. 4 BeamtVG zu zahlende Mindestversorgung unterschritten wird.

    vgl. hierzu im Einzelnen sowie wegen der diesbezüglichen Begründung Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris, Rdn. 24.

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 136/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Versorgungsanwartschaften aus

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    Ebenso schon Urteil der Kammer vom 6. Mai 2011 - 13 K 44/11 -, nicht veröffentlicht; ähnlich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21. März 1979 - IV ZB 136/78 -, juris, Rdn. 19: "Es kann nicht die Aufgabe des in Art. 33 Abs. 5 GG garantierten verfassungsrechtlichen Schutzes sein, dem Beamten jedes Lebensrisiko (hier: die finanziellen Auswirkungen der Ehescheidung) ... abzunehmen.".
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. Februar 1980 - 1 BvL 17/77 u.a. -, juris, Rdn. 162.
  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    Zur Bedeutung der Verantwortungssphären für die Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation und Versorgung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 1 A 362/09 -, juris, Rdn. 20, 29; im Ansatz auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 15, zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG im Falle der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1998 - 6 A 2127/96

    Witwengeld; Ruhen; Kürzung; Belassung eines Mindestbetrages

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    Zu dem Aspekt der Doppelbelastung als Rechtfertigung der Kürzung nach § 57 BeamtVG Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Februar 1998 - 6 A 2127/96 -, juris, Rdn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - 1 A 362/09

    Anspruch auf Festsetzung von Versorgungsbezügen unter Zugrundelegung des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    Zur Bedeutung der Verantwortungssphären für die Bestimmung der amtsangemessenen Alimentation und Versorgung Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Februar 2011 - 1 A 362/09 -, juris, Rdn. 20, 29; im Ansatz auch Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 2 BvR 361/03 -, juris, Rdn. 15, zur Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG im Falle der Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht.
  • VG Hannover, 01.03.2011 - 13 A 5084/10

    Kürzung; Mindestversorgung; Versorgungsausgleich; Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    So etwa Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 E 478/07 -, juris, Rdn. 23; dem folgend Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 1. März 2011 - 13 A 5084/10 -, juris, Rdn. 36.
  • VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 6 E 478/07

    Kürzung der Versorgungsbezüge nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 13 K 5627/12
    So etwa Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 E 478/07 -, juris, Rdn. 23; dem folgend Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 1. März 2011 - 13 A 5084/10 -, juris, Rdn. 36.
  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 GG, der den Dienstherrn verpflichten könnte, die Folgen einer Ehescheidung für den Beamten bei einem Unterschreiten der amtsunabhängigen Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 2 LBeamtVG BE infolge des familienrechtlichen Versorgungsausgleichs nach § 57 LBeamtVG BE abzufedern, gibt es nicht (vgl. in diesem Sinn VG Wiesbaden, Urteil vom 12. Juni 2007 - 6 E 478/07 - juris Rn. 18 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2013 - 13 K 5627/12 - juris Rn. 29, 31; ebenso Tegethoff, in: Plog/Wiedow, BBG, Kommentar, Stand August 2015, § 57 BeamtVG Rn. 23; Leihkauff, in: Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht, Kommentar, Stand Juni 2015, § 57 BeamtVG Rn. 94; a.A. wohl VG Hamburg, Urteil vom 3. Juni 1997 - 2 VG 3858/94 - juris Rn. 16).
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