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Rechtsprechung
   LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15 Kleve   

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https://dejure.org/2015,7128
LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15 Kleve (https://dejure.org/2015,7128)
LG Kleve, Entscheidung vom 17.03.2015 - 4 T 62/15 Kleve (https://dejure.org/2015,7128)
LG Kleve, Entscheidung vom 17. März 2015 - 4 T 62/15 Kleve (https://dejure.org/2015,7128)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer auf Wunsch eines Betroffenen bzgl. Tätigkeitsverbots

  • Wolters Kluwer

    Keine Bestellung zum Betreuer eines in Betreuungsverfahren tätigen Verfahrensbevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Betreuer, Verfahrensbevollmächtigter, Verfahrenspfleger, Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Bestellung eines Rechtsanwalts bei bestehendem Tätigkeitsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer bei Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entlassung eines Rechtsanwalts als Betreuer wegen Verstoßes gegen ein Tätigkeitsverbot nach der BRAO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer bei Verstoß gegen ein Tätigkeitsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 967
  • FamRZ 2015, 1523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Auszug aus LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15
    Eine Kontrollbetreuung darf wie jede andere Betreuung (vgl. § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB) nur dann errichtet werden, wenn sie erforderlich ist (BGH FGPrax 2011, 178).

    Das Bedürfnis nach einer Kontrollbetreuung kann nicht allein damit begründet werden, dass der Vollmachtgeber aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr selbst in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen, weil der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht gerade für den Fall errichtet hat, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, um eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden (BGH FGPrax 2011, 178).

    Dieser Wille ist auch bei der Frage der Errichtung einer Kontrollbetreuung zu beachten, § 1896 Abs. 1a BGB (BGH FGPrax 2011, 178).

    Demgemäß kann eine Kontrollbetreuung nur dann angeordnet werden, wenn der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht besteht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (BGH FGPrax 2011, 178).

    Dafür sind konkrete Bedenken gegen die Redlichkeit oder Tauglichkeit des Bevollmächtigten erforderlich, aufgrund derer konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (BGH FGPrax 2011, 178).

    Trotz der nach § 26 FamFG bestehenden Amtsermittlungspflicht besteht daher keine Pflicht des Gerichts zu weiteren Nachforschungen ins Blaue hinein (vgl. BGH FGPrax 2011, 178).

  • LG Kleve, 20.10.2014 - 4 T 429/14

    Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; ungeeignet;

    Auszug aus LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15
    Er darf daher das Betreueramt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht übernehmen (vgl. dazu auch LG Kleve, Beschluss vom 20.10.2014, Az.: 4 T 429/14 und 4 T 436/14, zitiert nach Juris, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 28.01.2015, Az.: XII ZB 569/14 zur Unzulässigkeit der Übernahme des Betreueramtes durch den vormaligen anwaltlichen Verfahrenspfleger).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZB 569/14
    Auszug aus LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15
    Er darf daher das Betreueramt gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 2 BRAO nicht übernehmen (vgl. dazu auch LG Kleve, Beschluss vom 20.10.2014, Az.: 4 T 429/14 und 4 T 436/14, zitiert nach Juris, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 28.01.2015, Az.: XII ZB 569/14 zur Unzulässigkeit der Übernahme des Betreueramtes durch den vormaligen anwaltlichen Verfahrenspfleger).
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13

    Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen

    Auszug aus LG Kleve, 17.03.2015 - 4 T 62/15
    Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramts gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 Abs. 2 BRAO verstößt, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden (BGH NJW 2014, 935).
  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f).

    Die Vollmacht berechtigt zur Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers, auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. auch ZEV 2015, 353; NJW-RR 2015, 967).

    Hat der Betroffene eine umfassende und zweifelsfrei wirksam erteilte Vorsorgevollmacht erteilt, ist die Bestellung eines Betreuers auch dann nicht erforderlich, weil eine Bank nicht bereit ist, diese Vollmacht zu akzeptieren (LG Kleve FamRZ 2015, 1523).

    (LG Kleve, Beschluss vom 17. März 2015 - 4 T 62/15 -, juris).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f).

    Die Vollmacht berechtigt zur Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers, auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. auch ZEV 2015, 353; NJW-RR 2015, 967).

    Hat der Betroffene eine umfassende und zweifelsfrei wirksam erteilte Vorsorgevollmacht erteilt, ist die Bestellung eines Betreuers auch dann nicht erforderlich, weil eine Bank nicht bereit ist, diese Vollmacht zu akzeptieren (LG Kleve FamRZ 2015, 1523).

    (LG Kleve, Beschluss vom 17. März 2015 - 4 T 62/15 -, juris).

  • LG Konstanz, 27.05.2020 - C 11 S 19/20

    Bankhaftung: Unberechtigte Nichtanerkennung Vorsorgevollmacht

    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f.).
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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 09.01.2015 - (228) 4 T 283/14   

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https://dejure.org/2015,61768
LG Meiningen, 09.01.2015 - (228) 4 T 283/14 (https://dejure.org/2015,61768)
LG Meiningen, Entscheidung vom 09.01.2015 - (228) 4 T 283/14 (https://dejure.org/2015,61768)
LG Meiningen, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - (228) 4 T 283/14 (https://dejure.org/2015,61768)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,61768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1523
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Bad Kreuznach, 17.05.2017 - 1 T 73/17

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundenkontingent des Betreuers bei

    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).

    Gemäß §§ 84, 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG wird von eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens abgesehen, da das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge betrifft (vgl. § 25 Abs. 2 GNotKG; hierzu LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523).

  • LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
    Entscheidend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse (BGH, BtPrax 2014, 127; BGH, BtPrax 2012, 65; LG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2013, 1 T 398/12 - juris; LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523; von Crailsheim, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 5. Aufl. 2014, § 5 Rn. 13).

    Gemäß §§ 84, 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG wird von eine Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens abgesehen, da das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge betrifft (vgl. § 25 Abs. 2 GNotKG ; hierzu LG Meiningen, FamRZ 2015, 1523).

  • LG Mainz, 24.05.2017 - 8 T 90/17
    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuungsverfahren) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst bzw. in dessen Interesse eingelegt wurde (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 09. Januar 2015 - (228) 4 T 283/14, 4 T 283/14 -, Rn. 18, juris).
  • LG Ansbach, 30.11.2021 - 4 T 1368/21

    Freiheitsentziehende Unterbringung bei nicht vorhandener Krankheitseinsicht

    Ein besonderer Umstand ist - wie vorliegend - dadurch gegeben, dass das Rechtsmittel eine Angelegenheit der staatlichen Fürsorge (Betreuung/Unterbringung) betrifft und das Rechtsmittel vom Fürsorgebedürftigen selbst oder in dessen Interesse eingelegt wurde (Schulte-Bunert/Weinrich/Keske, FamFG, § 84, Rn. 5; MükoFamFG/Schindler, § 84 Rn. 15; LG Meiningen Beschluss vom 09.01.2015 - 4 T 283/14, BeckRS 2015, 15461).
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