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   OLG Celle, 21.08.2014 - 10 UF 183/14   

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https://dejure.org/2014,23331
OLG Celle, 21.08.2014 - 10 UF 183/14 (https://dejure.org/2014,23331)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.08.2014 - 10 UF 183/14 (https://dejure.org/2014,23331)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. August 2014 - 10 UF 183/14 (https://dejure.org/2014,23331)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GewSchG § 1 Abs. 1 S. 1; GewSchG § 1 Abs. 1 S. 3; GewSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Buchst. b; GewSchG § 1 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen einer Gewaltschutzanordnung; Auswahl einzelner Unterlassungspflichten durch das Gericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Gewaltschutzanordnung; Auswahl einzelner Unterlassungspflichten durch das Gericht

  • rabüro.de

    Gewaltschutz: Zu den einzelnen Unterlassungspflichten im Rahmen eines Kontakt- und Näherungsverbotes gegenüber einer vierzehnjährigen Schülerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit einzelner Unterlassungsgebote im Rahmen einer Gewaltschutzanordnung von der vorherigen Verwirklichung gerade derartiger Tathandlungen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Gewaltschutzanordnung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Stalking und Gewaltschutz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gewaltschutzgesetz: Zur einstweiligen Anordnung von Gewaltschutzmaßnahmen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Schutz einer 14-jährigen vor dem Stalking eines 79-jährigen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schutz einer 14-jährigen vor dem Stalking eines 79-jährigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einzelne Unterlassungsgebote in der Gewaltschutzanordnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Stalking und Gewaltschutz: Rentner belästigt Schülerin

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzverfügung gegenüber einem Stalker einer Minderjährigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutz vor Stalking

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzverfügung gegenüber einem Stalker einer Minderjährigen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Anordnungen nach dem Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (GewSchG)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gewaltschutzanordnung bei Stalking kann unabhängig von vorherigen Taten angeordnet werden - Gerichtliche Anordnung muss wirkungsvoll zukünftige Belästigung verhindern könne

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Maßnahmen nach GewSchG setzen keine Wiederholungs- oder Begehungsgefahr voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 6
  • NJW-RR 2015, 4
  • FamRZ 2015, 263
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 19.03.2012 - 10 UF 9/12

    Anforderungen an das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2014 - 10 UF 183/14
    Zwingende Voraussetzung für eine Gewaltschutzanordnung ist die konkrete Feststellung (bzw. im Verfahren einstweiliger Anordnung wie vorliegend ggf. die Glaubhaftmachung) eines der in den §§ 1 und 2 GewSchG geregelten qualifizierten Fälle (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 19. März 2012 - 10 UF 9/12 - FamRZ 2012, 1950 f. = juris = BeckRS 2012, 07601).
  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 11 UF 91/11

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlich günstigen

    Auszug aus OLG Celle, 21.08.2014 - 10 UF 183/14
    Zwingende Voraussetzung für eine Gewaltschutzanordnung ist die konkrete Feststellung (bzw. im Verfahren einstweiliger Anordnung wie vorliegend ggf. die Glaubhaftmachung) eines der in den §§ 1 und 2 GewSchG geregelten qualifizierten Fälle (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 19. März 2012 - 10 UF 9/12 - FamRZ 2012, 1950 f. = juris = BeckRS 2012, 07601).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 5 UF 46/19

    Gewaltschutzverfahren: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Anordnung von

    Deshalb müssen gerichtliche Anordnungen nicht nur verhältnismäßig im engeren Sinne sein, sondern auch geeignet und erforderlich zur Abwendung weiterer Verletzungen (vgl. OLG Celle vom 21.08.2014 - 10 UF 183/14, juris Rn. 24).
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