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   BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15   

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BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15 (https://dejure.org/2015,39064)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2015 - XII ZB 7/15 (https://dejure.org/2015,39064)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 (https://dejure.org/2015,39064)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1361 BGB, § 1573 Abs 2 BGB, § 308 Abs 1 S 1 ZPO, § 113 Abs 1 S 2 FamFG
    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des Kindesunterhalts; Nichtberücksichtigung überobligatorisch durch den kinderbetreuenden Ehegatten erzielten Einkommens; Bindung des Familiengerichts an Anträge zur Unterhaltshöhe für bestimmte ...

  • IWW

    § 1573 Abs. 2 BGB, § ... 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 1578 BGB, § 1361 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BGB, § 1578 Abs. 1 BGB, § 1578 b Abs. 1 BGB, § 1570 BGB, § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, § 1361 BGB, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1361, 1573 Abs. 2 ; ZPO § 308
    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Anspruchs auf Unterhalt durch Absinken des Einkommens des für den Kindesunterhalt unterhaltspflichtigen Ehegatten unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten; Berücksichtigung der auf Seiten des kinderbetreuenden Ehegatten entstehenden Belastung ...

  • rewis.io

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des Kindesunterhalts; Nichtberücksichtigung überobligatorisch durch den kinderbetreuenden Ehegatten erzielten Einkommens; Bindung des Familiengerichts an Anträge zur Unterhaltshöhe für bestimmte ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361; BGB § 1573 Abs. 2; ZPO § 308
    Entstehung eines Anspruchs auf Unterhalt durch Absinken des Einkommens des für den Kindesunterhalt unterhaltspflichtigen Ehegatten unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten; Berücksichtigung der auf Seiten des kinderbetreuenden Ehegatten entstehenden Belastung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Weil ich Kindesunterhalt zahle, bekomme ich Aufstockungsunterhalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitraumbezogene Unterhaltsermittlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Familienrecht im Dezember 2015

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    (Aufstockungs-)Unterhalt wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen sinkt?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Unterhalt durch Absinken des Einkommens des für den Kindesunterhalt barunterhaltspflichtigen Ehegatten unter das Einkommen des kinderbetreuenden Ehegatten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Barunterhalts für minderjährige Kinder beim Trennungsunterhalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auswirkungen des Kindesunterhalts auf Aufstockungsunterhaltsanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Barunterhalts für minderjährige Kinder beim Trennungsunterhalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt bei gleichzeitiger Unterhaltsplicht gegenüber minderjährigen Kindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann der Zahlvater eigene Unterhaltsansprüche geltend machen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ehegattenunterhalt wegen Zahlung von Kindesunterhalt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen des Vorwegabzugs von Kindesunterhalt für Trennungsunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufstockungsunterhalt bei gleichzeitiger Unterhaltsplicht gegenüber minderjährigen Kindern

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Wer Kindesunterhalt zahlt, kann trotzdem Trennungsunterhalt verlangen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zeitraumbezogene Unterhaltsermittlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 322
  • MDR 2016, 90
  • FamRZ 2016, 199
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Zweibrücken, 30.04.2002 - 5 WF 30/02

    "Einsatzzeitpunkt" beim Aufstockungsunterhalt; Vorwegabzug des

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).

    In beiden Fällen werden die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern geprägt und muss der betreuende Ehegatte bei der Unterhaltsbemessung nach Quoten im Ergebnis wirtschaftlich mittragen, dass sich das für den Lebensbedarf der Ehegatten verfügbare Einkommen durch den Kindesunterhalt vermindert (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565 f.; zum Einsatzzeitpunkt für den Aufstockungsunterhalt nach Wegfall der Kindesunterhaltsverpflichtung vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Ähnliches gilt bei der Bestimmung der Erwerbsobliegenheit des nach § 1573 Abs. 2 BGB oder § 1361 BGB zum Aufstockungsunterhalt verpflichteten Ehegatten (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565, 1566).

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    Dazu gehört auch die Barunterhaltspflicht für gemeinsame Kinder (Senatsurteil BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 18 f. mwN).

    Schließlich ist ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Bedarfsbemessung im Ergebnis dadurch begrenzt, dass der Mindestbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht unterschritten werden darf (vgl. Senatsurteile BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 29; vom 17. Februar 2010 - XII ZR 140/08 - FamRZ 2010, 629 Rn. 32 f. und vom 16. Januar 2013 - XII ZR 39/10 - FamRZ 2013, 534 Rn. 26).

  • BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15

    Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    In beiden Fällen werden die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern geprägt und muss der betreuende Ehegatte bei der Unterhaltsbemessung nach Quoten im Ergebnis wirtschaftlich mittragen, dass sich das für den Lebensbedarf der Ehegatten verfügbare Einkommen durch den Kindesunterhalt vermindert (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565 f.; zum Einsatzzeitpunkt für den Aufstockungsunterhalt nach Wegfall der Kindesunterhaltsverpflichtung vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Denn dieser knüpft lediglich an das höhere Einkommen eines Ehegatten an und hat eine Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards zum Ziel (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - zur Veröffentlichung bestimmt; Staudinger/Verschraegen BGB [2014] § 1573 Rn. 58 ff.), während eine Abweichung davon einer etwaigen Herabsetzung des (nachehelichen) Unterhalts gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB vorbehalten bleibt.

  • OLG Köln, 20.02.2001 - 14 UF 101/00

    Abänderungsklage des Unterhaltschuldners

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    Die Unterhaltsvoraussetzungen (insbesondere Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit) müssen dementsprechend jeweils gleichzeitig vorliegen (Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - IVb ZR 43/83 - FamRZ 1985, 155, 156; BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1053).
  • OLG Schleswig, 05.02.2003 - 12 UF 140/01

    Berücksichtigung von Haushalts- und Kinderbetreuungsleistungen bei der

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    Dadurch ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Bedarf für den Kindesunterhalt im Rahmen einer Angemessenheitsbetrachtung mit Rücksicht auf weitere Unterhaltspflichten etwa durch Herabstufung innerhalb der Düsseldorfer Tabelle zu korrigieren ist (Senatsurteile BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189 Rn. 20; BGHZ 175, 182 = FamRZ 2008, 968 Rn. 48).
  • BGH, 17.09.2008 - XII ZR 72/06

    Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    Dadurch ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass der Bedarf für den Kindesunterhalt im Rahmen einer Angemessenheitsbetrachtung mit Rücksicht auf weitere Unterhaltspflichten etwa durch Herabstufung innerhalb der Düsseldorfer Tabelle zu korrigieren ist (Senatsurteile BGHZ 178, 79 = FamRZ 2008, 2189 Rn. 20; BGHZ 175, 182 = FamRZ 2008, 968 Rn. 48).
  • OLG Jena, 29.01.2004 - 1 UF 366/03

    Voraussetzungen des Nachscheidungsaufstockungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    (1) Ob ein Vorwegabzug des Kindesunterhalts auch für den Fall durchzuführen ist, dass der für die Kinder barunterhaltspflichtige Ehegatte erst infolge des Abzugs über ein geringeres Einkommen verfügt und er demzufolge gegenüber seinem Ehegatten unterhaltsberechtigt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur mit der Erwägung in Zweifel gezogen worden, dass der betreuende Ehegatte dadurch indirekt zum Barunterhalt für die Kinder beitragen müsse (OLG Köln NJW-RR 2001, 1371, 1372; OLG Jena FamRZ 2004, 1207, 1208; Niepmann/Schwamb Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 12. Aufl. Rn. 28, 1052; weitergehend gegen den Vorwegabzug des Kindesunterhalts OLG Hamburg FamRZ 1992, 1187, 1188 und FamRZ 1986, 1001; anderer Ansicht OLG Stuttgart MDR 2012, 1417; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 151, 152; FA-FamR/Maier 10. Aufl. 6. Kapitel Rn. 681; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1578 Rn. 211; Johannsen/Henrich/Hammermann Familienrecht 6. Aufl. § 1573 Rn. 40).
  • BGH, 17.12.2008 - XII ZR 9/07

    Familienrecht - Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens und Unterhalt

    Auszug aus BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15
    Allerdings haben solche Einkommensverbesserungen unberücksichtigt zu bleiben, die auf eine unerwartete und vom Normalverlauf abweichende Entwicklung zurückzuführen sind (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 179, 196 = FamRZ 2009, 411 Rn. 25).
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 51/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse

  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZR 43/83

    Berücksichtigung einer Nachzahlung aufgrund rückwirkender Bewilligung einer Rente

  • OLG Hamburg, 23.04.1992 - 2 UF 7/92

    Kein schematischer Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Errechnung des

  • OLG Hamburg, 25.07.1986 - 12 WF 105/86

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt; Einkommensdifferenz; Zeitraum nach Scheidung

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08

    Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

  • BGH, 18.04.2012 - XII ZR 65/10

    Nachehelicher Unterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus Kind bezogenen

  • OLG Stuttgart, 01.08.2012 - 11 WF 161/12

    Nachehelicher Unterhalt: Vorwegabzug des Kindesunterhalts bei der Berechnung des

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 30/10

    Trennungsunterhaltsanspruch: Berücksichtigungsfähigkeit von Einkommen des

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 599/13

    Kindesunterhalt: Barunterhaltspflicht bei Wechselmodell; Abgrenzung zum

  • BGH, 16.01.2013 - XII ZR 39/10

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbedarfsberechnung für einen aus dem Ausland

  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des

    Unter Umständen können die wirtschaftlichen Verhältnisse auch für weitere Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bedeutsam sein, so etwa für das Bestehen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - FamRZ 2016, 203 Rn. 14 und Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 14 f.).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 201/16

    Elternunterhalt: Leistungsfähigkeit bei vom Unterhaltsschuldner an sein

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist die Betreuung des Kindes nicht unmittelbar einkommensmindernd, sondern kann sich unter den Voraussetzungen der §§ 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2, 1615 l Abs. 2 Satz 4 und 5 BGB die daneben geleistete Erwerbstätigkeit als überobligatorisch darstellen (Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 17).

    Trifft die Kinderbetreuung mit einer Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils zusammen, ist nach neuerer Senatsrechtsprechung nicht ein pauschaler Betreuungsbonus zu gewähren (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 229/11 - FamRZ 2013, 109 Rn. 29), sondern hängt es von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, inwieweit das erzielte Einkommen ganz oder teilweise als überobligatorisch unberücksichtigt bleibt (Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 17).

  • BGH, 19.02.2020 - XII ZB 358/19

    Voraussetzungen für Trennungsunterhalt

    Die Bemessung des Unterhaltsbedarfs erfolgt wegen des Maßstabs der ehelichen Lebensverhältnisse entsprechend den auch für den nachehelichen Unterhalt nach § 1578 Abs. 1 BGB geltenden Grundsätzen (Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 12 mwN).

    Entscheidend ist derjenige Lebensstandard, der nach den ehelichen Lebensverhältnissen vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus angemessen erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 12 und Senatsurteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 73/86 - FamRZ 1989, 838, 839).

  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 613/16

    Zurverfügungstehen von Geld für anderweitigen Mindestkindesunterhalt durch den

    (c) Dem steht auch nicht aus dogmatischer Sicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei einem Unterhaltsanspruch Bedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit zeitgleich vorliegen müssen (Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 24 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2005, 1051).
  • BGH, 15.12.2022 - III ZR 192/21

    A) Die Verfahrensführung des Richters wird im Entschädigungsprozess nach § 198

    Macht der Entschädigungskläger - wie hier - für bestimmte Zeiträume zu Unrecht einen Entschädigungsanspruch geltend, so ist sein Antrag insoweit abzuweisen und kann gemäß § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht mit anderen Zeiträumen verrechnet werden, für die er nach Auffassung des Gerichts eine geringere Entschädigung fordert, als ihm zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1989 aaO [Schadensersatzrente]; Beschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15, NJW 2016, 322 Rn. 24 [Unterhalt]).
  • OLG Hamm, 04.03.2024 - 4 UF 5/23

    Anschlussbeschwerde, Gesamtschuldnerausgleich, Unterhaltsverfahren,

    Abweichendes kann sich indes aus der Notwendigkeit der Betreuung gemeinsamer Kinder ergeben (BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - XII ZB 7/15, FamRZ 2016, 199).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2019 - 9 UF 49/19

    Berücksichtigung nachehelicher Einkommensteigerungen bei der Unterhaltsberechnung

    Bei einem sog. Karrieresprung ist das erhöhte Einkommen nicht mehr eheprägend (BGH FamRZ 2016, 199), weil bei Einkommenssteigerungen aufgrund Karrieresprungs der Ehegatte nicht bessergestellt werden soll, als er während der Zeit des intakten Zusammenlebens stand und aufgrund einer schon absehbaren Entwicklung ohne die Trennung stehen würde.
  • OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15

    Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen

    Die Überzahlungen sind zeitbezogen geltend zu machen, eine Angabe der (Mindest-)Gesamtsumme ist insoweit nicht ausreichend (vgl. für den Fall von Geltendmachung des Unterhalts BGH, Beschluss vom 11.11.2015 - XII ZB 7/15 -, juris: Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 13 UF 212/19

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Maß des eheangemessenen Unterhalts nach den

    Die Bemessung des Unterhaltsbedarfs erfolgt wegen des Maßstabs der ehelichen Lebensverhältnisse entsprechend den auch für den nachehelichen Unterhalt nach § 1578 Abs. 1 BGB geltenden Grundsätzen (BGH FamRZ 2016, 199 Rn. 12 mwN).

    Zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs ist vor allem auf die von den Ehegatten erzielten Einkünfte abzustellen, soweit diese die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben (vgl. BGH NJW 2020, 1674 Rn. 15; FamRZ 2016, 199 Rn. 12; FamRZ 1989, 838 [839]).

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2016 - 6 UF 112/15

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung luxemburgischer Familienleistungen

    Der Senat folgt bezüglich der danach vorzunehmenden Rückstandsberechnung - wie in der Senatsverhandlung angekündigt - unbeschadet der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 -, juris m.w.N.) im Ausgangspunkt der Rechenweise des Familiengerichts, indem er die vom Antragsgegner insgesamt geschuldeten mit den von ihm bereits gezahlten Unterhaltsrenten verrechnet und sodann den Gesamtrückstand quotenmäßig - entsprechend der Höhe der jeweils geschuldeten Unterhaltsrenten - auf die beiden Antragstellerinnen aufteilt.
  • OLG Saarbrücken, 23.03.2021 - 6 UF 136/20

    1. Sieht der Unterhaltsberechtigte trotz besonders günstiger

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2021 - 3 WF 134/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Anspruch auf

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2021 - 6 UF 136/20

    Anspruch auf Trennungsunterhalt; Darlegungslast für einen Unterhaltsbedarf;

  • OLG Frankfurt, 24.02.2022 - 1 WF 4/22

    Streitwertfestsetzung bei Stufenverfahren auf Leistung von Trennungsunterhalt

  • OLG Dresden, 14.07.2022 - 23 UF 34/22
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36874
BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15 (https://dejure.org/2015,36874)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15 (https://dejure.org/2015,36874)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 (https://dejure.org/2015,36874)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die nach dem Tod ihres Sohnes verwehrte Beteiligung der Beschwerdeführerin an dem von diesem eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 172 Abs 1 FamFG, § 181 FamFG
    Nichtannahmebeschluss: Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art 6 Abs 1 GG) begründet kein Beteiligungsrecht der Eltern des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren; Gerichtliche Verwehrung der Beteiligung der Mutter (Beschwerdeführerin) an dem vom Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art 6 Abs 1 GG) begründet kein Beteiligungsrecht der Eltern des während des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens verstorbenen rechtlichen Vaters

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren; Gerichtliche Verwehrung der Beteiligung der Mutter (Beschwerdeführerin) an dem vom Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Oma bleibt Oma

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vaterschaftsanfechtung - und der Tod des anfechtenden Vaters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vaterschaftsanfechtung für Verstorbenen: Oma kann ihre "Enkelschaft" nicht anfechten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Großmutter kann Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung ihres Sohnes nach dessen Tod nicht fortsetzen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 21.01.2016)

    "Aufgedrängtes" Enkelkind: Frau scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 199
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 2269/15
    Insbesondere folgt aus dem grundrechtlichen Schutz familiärer Bindungen zwischen nahen Verwandten (Art. 6 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 136, 382 ) nicht umgekehrt, dass der Beschwerdeführerin hier von Verfassungs wegen die Möglichkeit eingeräumt werden müsste, durch Fortführung des von ihrem Sohn eingeleiteten Vaterschaftsanfechtungsverfahrens die rechtliche Verbindung zu ihrem - nach Einschätzung des verstorbenen Sohnes mutmaßlich nicht biologisch von diesem abstammenden - Enkelkind zu lösen.
  • OLG Oldenburg, 13.01.2020 - 11 WF 397/19

    Fortsetzung eines Abstammungsverfahrens nach dem Tod des Kindesvaters; Antrag auf

    Zu einem solchen Antrag ist ein Erbe nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht berechtigt (BGH, Beschl. v. 28.07.2015, Az. XII ZB 671/14 - juris; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. November 2015 - 1 BvR 2269/15 -, juris).
  • LG Gießen, 24.11.2021 - 3 O 383/20
    Im Übrigen wäre die Beklagte auch hier nicht Klärungsberechtigt, wie sich aus § 181 FamFG ergibt (BGH NJW 2015, 2888; verfassungsrechtlich unbedenklich: BVerfG BeckRS 2016, 40560; vgl. auch BGH FamRZ 2005, 1067; OLG Karlsruhe NZFam 2017, 414; OLG Nürnberg FamRZ 2015, 771; Keidel/Engelhardt Rn. 2; BJS FamFG/Löhnig Rn. 3; aA Musielak/Borth/Borth/Grandel § 172 Rn. 2; BeckOK FamFG/Weber, 40. Ed. 1.7.2021, FamFG § 181 Rn. 2.2).
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