Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 10.08.2015

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23053
OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15 (https://dejure.org/2015,23053)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.08.2015 - 20 WF 294/15 (https://dejure.org/2015,23053)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. August 2015 - 20 WF 294/15 (https://dejure.org/2015,23053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Kinderfreibetrages gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b ZPO im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei einem paritätischen Wechselmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b
    Berücksichtigung des Kinderfreibetrages gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b ZPO im Rahmen der Prozesskostenhilfe bei einem paritätischen Wechselmodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei Wechselmodell

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kinderfreibetrag für jedes Elternteil bei Wechselmodell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1151
  • FamRZ 2016, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.02.2007 - 19 W 1/07

    Prozesskostenhilfe, Unterhaltsleistungen, Unterhaltsfreibeträge

    Auszug aus OLG Dresden, 05.08.2015 - 20 WF 294/15
    Denn auch bei einem Kind, das im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern lebt, die beide über Erwerbseinkommen verfügen, also grundsätzlich auch beide anteilig dem Kind betreuungs- und barunterhaltspflichtig sind, kann jeder Elternteil aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung den vollen Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 b ZPO in Anspruch nehmen (OLG Hamm MDR 2007, 973; ebenso Zöller/Geimer, 30. Aufl. 2014, § 115 ZPO Rdn. 31; Motzer in: Münchner Kommentar 4. Aufl. 2013, § 115 ZPO Rdn. 34).
  • BGH, 19.01.2022 - XII ZB 276/21

    Zur Frage, ob der Freibetrag nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst b ZPO

    Teilweise wird auch in diesem Fall mit den vom Beschwerdegericht angeführten Argumenten ein voller Abzug des Kinderfreibetrags befürwortet (vgl. OLG Dresden FamRZ 2016, 253 Rn. 3; MünchKommZPO/Wache 6. Aufl. § 115 Rn. 42; Zöller/Schultzky ZPO 34. Aufl. § 115 Rn. 36; BeckOK ZPO/Reichling [Stand: 1. September 2021] § 115 Rn. 33; Gottschalk in Gottschalk/Schneider Prozess- und Verfahrenskostenhilfe 10. Aufl. Rn. 308; Musielak/Voit/Fischer ZPO 18. Aufl. § 115 Rn. 18; Jokisch FuR 2018, 13, 14; wohl auch Nickel FamRB 2020, 444, 445; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG 3. Aufl. § 115 ZPO Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2020 - 5 WF 117/20

    Verfahrenskostenhilfe: Nur hälftige Anrechnung der Kinderfreibeträge bei

    Betreuen Eltern ihre Kinder in einem paritätischen Wechselmodell können im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe die Kinderfreibeträge nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2b ZPO jeweils nur hälftig von dem bedürftigen Elternteil in Anspruch genommen werden (entgegen OLG Dresden FamRZ 2016, 253).

    Die Vertreter der Auffassung, die jedem Elternteil den vollen Kinderfreibetrag zubilligen, wenn das Kind im Wechselmodell paritätisch abwechselnd in den Haushalten beider Eltern betreut wird (OLG Dresden FamRZ 2016, 253; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Auflage, § 115 Rz. 36; Wache, MüKoZPO/Wache, 6. Aufl. 2020, ZPO § 115 Rn. 42), argumentieren damit, dass auch im Falle eines Kindes, das bei intakter Ehe im gemeinsamen Haushalt seiner Eltern lebt, die beide über Erwerbseinkommen verfügen und insoweit auch beide dem Kind betreuungs- und barunterhaltspflichtig sind, nach der h. M. jeder Elternteil aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung den vollen Freibetrag nach § 115 Abs. 1 Nr. 2b ZPO in Anspruch nehmen könne, wobei dies nicht unumstritten ist (vgl. zum Streitstand OLG Hamm MDR 2007, 973).

  • OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15

    Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um

    Im Rahmen der Prozesskostenhilfe kann jeder Elternteil den Unterhaltsfreibetrag für Kinder nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2b) ZPO in vollem Umfang in Anspruch nehmen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 5.8.2015, MDR 2015, 1151; LAG Hamm, Beschl. v. 6.3.2012, 14 Ta 629/11, juris; jew. m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 08.02.2021 - 13 WF 11/21

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Dann aber könnten Eltern, die sich die Unterhaltspflichten in getrennten Haushalten teilten, nicht schlechter gestellt werden (vgl. OLG Dresden, FamRZ 2016, 253; Zöller/Schultzky, ZPO, 33. Aufl., § 115 Rn 36; Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenkostenhilfe, 9. Aufl., § 6 Rn. 308; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 115 Rn. 49; Wache in: MünchKomm ZPO, 6. Aufl., § 115 Rn. 42).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2020 - 9 WF 266/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung einer Ratenzahlung in einem

    Auch mit Blick auf den sozialhilferechtlichen Charakter der Verfahrenskostenhilfe ist daher gerechtfertigt, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Elternteil, der das Kind gerade nicht betreut, nur bezogen auf die Hälfte der Zeit für die Kosten der Lebensführung des Kindes aufkommt (wie hier OLG Frankfurt, FamRZ 2020, 1746 - Rdnr. 13 bei juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht - 4. Familiensenat, Beschluss vom 1. Februar 2019, Az. 13 WF 13/19 - Rdnr. 5 bei juris; a.A. [Absetzung in voller Höhe des Freibetrages] OLG Dresden FamRZ 2016, 253 - Rdnr. 3 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.08.2015 - 13 WF 765/15   

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https://dejure.org/2015,54781
OLG Koblenz, 10.08.2015 - 13 WF 765/15 (https://dejure.org/2015,54781)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.08.2015 - 13 WF 765/15 (https://dejure.org/2015,54781)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. August 2015 - 13 WF 765/15 (https://dejure.org/2015,54781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht einer Prozesspartei zum Einsatz eines Bausparguthabens für die Prozesskosten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 3; § 90 Abs. 2 SGB 12
    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des Einsatzes eines Bausparguthabens zur Verfahrenskostendeckung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115 Abs. 3 ; § 90 Abs. 2 SGB 12
    Pflicht einer Prozesspartei zum Einsatz eines Bausparguthabens für die Prozesskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 253
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 120/08

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren in einer Familiensache: Zumutbarkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.08.2015 - 13 WF 765/15
    Ein das Schonvermögen überschreitende Bausparguthaben ist grundsätzlich für die Prozesskosten zu verwerten, es sei denn, die Verwertung würde eine unzumutbare Härte darstellen (Anschluss BGH, 9. Juni 2010, XII ZB 120/08, FamRZ 2010, 1643 ).(Rn.6).
  • OLG Hamm, 20.11.2023 - 4 WF 126/23

    Auszahlung einer Lebensversicherung; einzusetzendes Vermögen; Tilgung eines

    Die bloße Absicht, später mit vorhandenem Vermögen eine Verbindlichkeit abzulösen, ist aber nicht geschützt (OLG Koblenz, Beschluss vom 10.08.2015 - 13 WF 765/15, FamRZ 2016, 253, juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 15 C 14.2047

    Einsetzung von Schonvermögen bei Prozesskostenhilfe

    Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob zu dem von der Klägerin für die Rechtsverfolgung einzusetzenden Vermögen auch das - nach den vorgelegten Unterlagen derzeit an die Bank zur Sicherung des Grundstücksdarlehens verpfändete - Bausparguthaben selbst zählt, das mit der angegebenen Höhe (* ... Euro) das nach § 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO i.V. mit § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII geschützte Schonvermögen der Klägerin (maximal ... Euro) übersteigt (zur grundsätzlichen Obliegenheit, Bausparvermögen für die Rechtsverfolgung einzusetzen vgl. LSG Sachsen-Anhalt, B.v. 4.3.2016 - L 3 R 122/14 - juris Rn. 8; OLG Sachsen-Anhalt, B.v. 23.5.2013 - 8 WF 95/13 (VKH) - FamRZ 2014, 410 = juris Rn. 5; OLG Koblenz v. 10.8.2015 - 13 WF 765/15 - FamRZ 2016, 253 = juris Rn. 12).
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