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   BGH, 23.04.1954 - V ZR 159/52   

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https://dejure.org/1954,1999
BGH, 23.04.1954 - V ZR 159/52 (https://dejure.org/1954,1999)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1954 - V ZR 159/52 (https://dejure.org/1954,1999)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1954 - V ZR 159/52 (https://dejure.org/1954,1999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 1954, 370
  • FamRZ 1954, 110
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52

    Wertschuldklausel

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - V ZR 159/52
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem in der Entscheidung BGHZ 9, 56 erörterten dadurch, daß in erster Linie ein RM-Betrag geschuldet war, während in der Entscheidung BGHZ 9, 56 der feste RM-Betrag nur hilfsweise geschuldet war.

    Hiergegen scheidet ein Verstoß gegen § 3 des Währungsgesetzes, der unter anderem das Eingehen von Geldschulden, deren Betrag in Deutscher Mark durch den Preis von Gütern bestimmt werden soll, von behördlicher Genehmigung abhängig macht, aus, weil § 3 sich nicht auf Vereinbarungen bezieht, die vor der Währungsreform getroffen worden sind (BGHZ 9, 56 [63]).

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - V ZR 159/52
    Aber der Bundesgerichtshof hat sich bereits zu der weitergehenden ersten Auslegung bekannt (Urteil vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - LM BGB § 139 Nr. 4 = NJW 1952, 299; Beschluß vom 11. März 1952 - V BLw 8/51 - DNotZ 1952, 360 = RechtdLandw 1952, 123), und an dieser Auslegung ist festzuhalten.
  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 8/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1954 - V ZR 159/52
    Aber der Bundesgerichtshof hat sich bereits zu der weitergehenden ersten Auslegung bekannt (Urteil vom 8. Januar 1952 - I ZR 70/51 - LM BGB § 139 Nr. 4 = NJW 1952, 299; Beschluß vom 11. März 1952 - V BLw 8/51 - DNotZ 1952, 360 = RechtdLandw 1952, 123), und an dieser Auslegung ist festzuhalten.
  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 199/99

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots;

    aa) Auch wenn die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung auf einer unvollständigen Grundlage beruht und deshalb die Absprache auf Übertragung der Gesellschaftsanteile unwirksam war, kann der Kooperationsvertrag gemäß § 139 BGB wirksam sein, wenn dieses Geschäft an sich nicht dem Genehmigungserfordernis unterliegt und die Beteiligten es auch ohne das die Genehmigungsbedürftigkeit begründende Geschäft geschlossen hätten (Staudinger/Engler, BGB, 13. Aufl., § 1828 Rdn. 37; Palandt/Diederichs, BGB, 60. Aufl., § 1821 Rdn. 11; vgl. auch BGH, Urt. v. 23.4.1954 - V ZR 159/52, FamRZ 1954, 110; hinsichtlich der ähnlichen Rechtslage bei § 313 BGB: BGH, Urt. v. 22.9.1992 - III ZR 100/91, NJW-RR 1993, 14).
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63

    Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen

    Sollen aber die Wirkungen einer Rechtshandlung, wie hier der Eheschließung, über den Geltungsbereich des Grundgesetzes hinausgehen, so können dessen Grundsätze, wie z.B. das Recht auf freie Eheschließung, mag dieses Recht auch für alle Menschen gelten, nicht entgegen dem ausländischen Recht zur Anwendung kommen (vgl. dazu BGH in FamRZ 1954, 110).
  • BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63

    Rechtsmittel

    Sollen aber die Wirkungen einer Rechtshandlung, wie hier der Eheschließung, über den Geltungsbereich des Grundgesetzes hinausgehen, so können dessen Grundsätze, wie z.B. das Recht auf freie Eheschließung, mag dieses Recht auch für alle Menschen gelten, nicht entgegen dem ausländischen Recht zur Anwendung kommen (vgl. dazu BGH in FamRZ 1954, 110).
  • BGH, 08.07.1964 - V ZR 178/63

    Rechtsmittel

    Eine solche Genehmigung bezieht sich jedoch auf die vertragliche Bestimmung, wie sie sich objektiv darstellt und von den zur Entscheidung über die Verpflichtung zur Leistung berufenen Stellen, d.h. den Gerichten, nötigenfalls ausgelegt wird (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1954, V ZR 159/52, DNotZ 1954, 370).
  • BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 25/57
    Genehmigt ist der Vertrag mit dem Inhalt, der sich aus der Vertragsurkunde in Verbindung mit den für das Geschäft gesetzlich aufgestellten Rechtsnormen ergibt (so für die vormundschaftgerichtliche Genehmigung RGZ 61, 207,209; BGH Urt. v. 23. April 1954 - V ZR 159/52 - LM BGB § 139 Nr. 9).
  • BGH, 30.09.1954 - V ZB 15/54

    Rechtsmittel

    Es bestand hierzu auch keine Veranlassung, weil § 3 Satz 2 des Währungsgesetzes eine besondere Genehmigung nur für die "Eingehung" bestimmter Verbindlichkeiten erfordert, sich somit nur auf künftige, nach dem Inkrafttreten des Währungsgesetzes getroffene Abmachungen bezieht (vgl. BGHZ 9, 56 [63] und Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1954 V ZR 159/52).
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