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   BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59   

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https://dejure.org/1960,235
BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59 (https://dejure.org/1960,235)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1960 - VI ZR 51/59 (https://dejure.org/1960,235)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1960 - VI ZR 51/59 (https://dejure.org/1960,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2
    Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen Unterhalt; Ersatz einer entgangenen Witwenrente

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 246
  • NJW 1960, 120
  • NJW 1960, 1200
  • MDR 1960, 575
  • FamRZ 1960, 225
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.03.1937 - VI 313/36

    Kann die Witwe eines verunglückten Beamten auch für die Zeit nach seinem

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  • BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90

    Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung

    Da Ehegatten einander nicht nur gemäß § 1361 Abs. 1 Satz 2 und § 1578 Abs. 3 bei Trennung und nach der Scheidung, sondern gemäß § 1360 BGB auch in intakter Ehe Vorsorgeunterhalt für den Fall des Alters schulden (vgl. BGHZ 32, 246, 248f.; 74, 38, 46; Senatsurteil vom 1.4.1987 - IVa ZR 26/86 - NJW 1987, 3131f.), kann es sein, daß eine unbenannte oder sogar ausdrücklich zur Alterssicherung bestimmte Zuwendung einem entsprechenden Anspruch objektiv entspricht.
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 213/11

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer privaten Rentenversicherung bei

    In Übereinstimmung mit diesem Zweck hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das 1. EheRG den erwerbstätigen Ehegatten für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltsverantwortung gesehen (BGHZ 74, 38, 46 = FamRZ 1979, 477, 479; BGH Urteile vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97; vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325 und BGHZ 32, 246 = FamRZ 1960, 225).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Hier habe die Zivilrechtsprechung - abweichend von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - die Auffassung vertreten, daß der getötete erwerbstätige Ehegatte auf Grund seiner Unterhaltspflicht gehalten gewesen sei, seine Arbeitskraft auch zur Alterssicherung des anderen Ehegatten einzusetzen (vgl. BGHZ 32, 246).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Der Zweck der Sicherstellung künftigen Unterhalts beider Ehegatten wird nicht zuletzt durch die Tatsache bestätigt, daß die derzeitigen Versorgungssysteme nach dem Tode des Versicherten (Beamten) dem überlebenden Ehegatten (unter näher bestimmten Voraussetzungen) regelmäßig eine Hinterbliebenenversorgung gewähren (vgl. Begründung der Bundesregierung a.a.O. S. 155; 2. Bericht des BT-Rechtsausschusses a.a.O. S. 19; Stellungnahme des BMJ a.a.O. S. 218, 237; Bogs a.a.O. S. 81; von Maydell a.a.O. S. 173; Palandt/Diederichsen a.a.O. Einf. 3 b vor § 1587; vgl. auch BGH FamRZ 1960, 225, 226; BVerfGE 22, 349, 368; a. A.: Dieckmann in Festschrift für Bosch, S. 119, 138 f, und Schwab FamRZ 1977, 768, 770; beide Autoren berücksichtigen jedoch nicht den Zusammenhang des Erwerbs der Versorgungsanwartschaften mit der auf Lebenszeit angelegten ehelichen Gemeinschaft).

    In Übereinstimmung mit diesem Zweckgedanken hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon bisher den erwerbstätigen Ehegatten, im allgemeinen also den Ehemann, für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten (regelmäßig der Ehefrau) zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltspflicht gesehen (BGH LM § 844 Abs. 2 BGB Nr. 2 und Nr. 11; BGH FamRZ 1960, 225).

    Die so begründeten Versorgungsanwartschaften sind demnach aufgrund der ehelichen Unterhaltspflicht, und zwar auch schon nach dem bis zum 30. Juni 1977 geltenden Rechtszustand, zur Sicherung beider Ehegatten bestimmt (vgl. BGH FamRZ 1960, 225, 226).

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 54/09

    Versorgungsausgleich: Erwerb des Versorgungsanrechts während der Ehe aus dem

    In Übereinstimmung mit diesem Zweckgedanken hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schon vor der Einführung des Versorgungsausgleichs durch das 1. EheRG den erwerbstätigen Ehegatten für verpflichtet gehalten, nicht nur für den gegenwärtigen, sondern entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch für die dauernde Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen; die Grundlage für diese während der gesamten Ehezeit fortlaufend bestehende Verpflichtung hat der Bundesgerichtshof in der ehelichen Unterhaltspflicht gesehen (BGHZ 74, 38, 46 = FamRZ 1979, 477, 479; BGH Urteile vom 3. Dezember 1951 - III ZR 68/51 - VersR 1952, 97; vom 26. Mai 1954 - VI ZR 69/53 - VersR 1954, 325 und vom 29. April 1960 - VI ZR 51/59 - FamRZ 1960, 225).
  • BFH, 27.11.1985 - II R 148/82

    Erbschaftsteuer - Persönlich haftender Gesellschafter - Tod des Gesellschafters -

    Weder ein Rückgriff auf das Gutachten des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 21. Mai 1931 I D 1/30 (RFHE 29, 137) noch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten zur Alterssicherung des anderen Ehegatten (vgl. Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 844 Abs. 2 BGB Nr. 2, 11, Versicherungsrecht - VersR - 1956, 38, BGHZ 32, 246, VersR 1971, 717, BGHZ 74, 38, 46, die von der Rechtsprechung des Reichsgerichts - RG - abwich, vgl. Juristische Wochenschrift - JW - 1906, 570, 571, RGZ 152, 356, 359; 155, 20; 164, 65, 71; 165, 219, 221; unklar RGZ 159, 21, 23), geben Veranlassung zu einer Änderung der Rechtsprechung.

    Hier hat die Zivilrechtsprechung (abweichend von der Rechtsprechung des RG) die Auffassung vertreten, daß der getötete erwerbstätige Ehegatte aufgrund seiner Unterhaltspflicht gehalten gewesen wäre, seine Arbeitskraft auch zur Alterssicherung des anderen Ehegatten auszunutzen (vgl. z. B. BGHZ 32, 246).

  • OLG München, 19.03.2010 - 10 U 3870/09

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Zurückverweisung wegen fehlerhafter Schätzung von

    Der Senat weist hierzu unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 29.04.60 (MDR 1960, 575) darauf hin, dass im Hinblick darauf, dass nachteilige Schadensfolgen erst zukünftig entstehen werden, für die Klägerin zu 1) möglicherweise nur ein Feststellungsanspruch in Betracht kommen kann.
  • BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer

    Der Bundesgerichtshof hat es sogar als eine Rechtspflicht des erwerbstätigen Ehegatten angesehen, entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen für die dauernde, über seinen eigenen Tod hinausgehende Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen (BGHZ 74, 38, 46; 32, 246, 248 f; Senatsurteil vom 21. Oktober 1981 - IVa ZR 228/80 -).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 152/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs einer Witwe wegen Verletzung des

    Aus der Entscheidung des Senats vom 29. April 1960 (BGHZ 32, 246) läßt sich ebenfalls nichts für eine ausdehnende Anwendung des § 844 Abs. 2 BGB auf den Fall einer Körperverletzung herleiten.
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

    Er bemißt sich objektiv nach dem Lebensstil vergleichbarer Kreise auf der Grundlage des Einkommens beider Ehegatten und schließt die Kosten der Alterssicherung der Eheleute ein (vgl Palandt-Diederichsen, BGB, 57. Aufl, § 1360a RdNrn 1, 2; BGHZ 32, 246).
  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 97/68

    Ehemann - Unfallversicherung - Unerlaubte Handlung - Unfallrente - Schadenersatz

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80

    Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen

  • FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97

    Mietverhältnis zwischen Eheleuten als Gestaltungsmissbrauch

  • LSG Brandenburg, 20.04.1999 - L 2 LW 2/98
  • BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80

    Pflichtteilsanspruch eines Sohnes aus erster Ehe gegen die Ehefrau des Erblassers

  • OLG Stuttgart, 13.10.1978 - 15 UF 144/78

    Anfechtung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich; Regelungen des

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