Rechtsprechung
   BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1627
BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92 (https://dejure.org/1973,1627)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1973 - IV ZR 62/92 (https://dejure.org/1973,1627)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1973 - IV ZR 62/92 (https://dejure.org/1973,1627)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1627) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnis einer Abstammungsklage nach dem NEG zu einem klageabweisenden Unterhaltsurteil nach altem Recht.

Papierfundstellen

  • FamRZ 1974, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BGH, 14.11.1973 - IV ZR 62/92
    Mit der Frage, welche Anforderungen der Beurteilung des Begriffs der "schwerwiegenden Zweifel" zugrundezulegen sind, hat sich der erkennende Senat in seinem in BGHZ 61, 165 (= FamRZ 1973, 596 = NJW 1973, 1924 ) veröffentlichten Urteil v. 06.06.73 - IV ZR 164/71 - eingehend auseinandergesetzt.
  • OLG Jena, 28.05.2003 - 1 UF 503/02

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft nach früherer

    Dazu hat der BGH (FamRZ 1974, 87) entschieden, dass der frühere Grundsatz aufrecht erhalten worden ist, wonach ein Statusurteil die Rechtskraft eines Unterhaltsurteils durchbricht.
  • OLG Zweibrücken, 17.04.1980 - 6 U 39/79
    Beide Gutachten rechtfertigen die Feststellung, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist (vgl. BGH FamRZ 1974, 87).
  • OLG Stuttgart, 27.03.1980 - 16 U 31/79
    Auch die Abweisung der negativen Abstammungsklage des Erblassers, die deswegen erfolgte, weil dessen Vaterschaft in jenem Verfahren positiv festgestellt wurde, hat zur Folge, daß das Urteil nach §§ 640h, 640 Abs. 2 ZPO für und gegen alle, also auch gegen die Erben des als Vater der Beklagten festgestellten Mannes wirkt (vgl. BGH FamRZ 1974, 87; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 641i Anm. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht