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   BGH, 01.10.1975 - IV ZR 121/74   

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https://dejure.org/1975,1737
BGH, 01.10.1975 - IV ZR 121/74 (https://dejure.org/1975,1737)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1975 - IV ZR 121/74 (https://dejure.org/1975,1737)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1975 - IV ZR 121/74 (https://dejure.org/1975,1737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschlechtlicher Verkehr während der Empfängniszeit - Grenzen der Beweiserhebung im Verfahren auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft - Ansicht der Naturwissenschaftler über die Bedeutung der Vaterschaftswahrscheinlichkeitswerte - Aufklärung der Abstammungsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 369
  • MDR 1976, 127
  • FamRZ 1976, 24
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1973 - IV ZR 10/72

    Besonderer Nachweis einer Beiwohnung in der Empfängniszeit -

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - IV ZR 121/74
    Durch Urteil vom 9. März 1973 - IV ZR 10/72 = FamRZ 1973, 85 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Denn ein weiterer, durch andere Beweismittel zusätzlich zu führender Nachweis der behaupteten Beiwohnung kann entbehrlich sein, wenn diese angesichts der inzwischen erreichbaren sehr hohen Wahrscheinlichkeitswerte bei der genetischen Zuordnung eines Kindes durch die moderne Paternitätsbegutachtung nach der Überzeugung des Tatrichters als mitbewiesen gilt (so bereits BGH, Urteil vom 1. Oktober 1975 ­ IV ZR 121/74 ­ FamRZ 1976, 24, 25; Palandt/Diederichsen BGB 65. Aufl. § 1600 d Rdn. 10).
  • BGH, 19.12.1990 - XII ZR 31/90

    Nachweis der Vaterschaft

    Greift das Gericht ohne vorherige Ausnützung der ihm zur Verfügung stehenden Beweismöglichkeiten auf die Regelung des § 1600 o Abs. 2 Satz 1 BGB zurück, so verstößt es gegen seine Aufklärungspflicht (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 121/74 - NJW 1976, 369, 370; 7. Juni 1978 - IV ZR 128/77 - NJW 1978, 1684).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2000 - 9 UF 289/98

    Positiver Vaterschaftsnachweis - schwerwiegende Zweifel -

    Der (direkte) Nachweis der biologischen Vaterschaft, der Vorrang gegenüber der in § 1600 d Abs. 2 BGB getroffenen Vermutungsregelung genießt (Palandt-Diederichsen, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1600 d , Rdn. 9; zum alten Recht Staudinger-Rauscher, BGB , 13. Aufl. 1997, § 1600 o, Rdn. 1; i. E. auch BGH, NJW 1976, 369, 370), ist angesichts der überzeugenden Feststellungen des eingeholten Gutachtens, denen sich der Senat anschließt, erbracht.
  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 65/88

    Feststellung der Vaterschaft bei Geschlechtsverkehr der Kindesmutter mit einem

    Die Vaterschaftsfeststellung nach dieser Vorschrift setzt voraus, daß das Gericht von der Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes voll überzeugt ist (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 121/74 - FamRZ 1976, 24, 25; Urteil vom 7. Juni 1978 - IV ZR 128/77 - FamRZ 1978, 586).
  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 128/77

    Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Einholung eines HLA-Gutachtens von

    Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, gibt es zwei verschiedene Wege zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft (FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369; Urteil vom 12. Dezember 1975 - IV ZR 153/74).
  • BGH, 28.01.1982 - IX ZR 33/81

    Erfordernis einer Beweiserhebung bei Bestehen einer abstrakten

    Wenn die Vaterschaft erwiesen wäre, ergäbe sich die Tatsache der Beiwohnung im Wege des Rückschlusses (BGH FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 153/74

    Offensichtlich gesetzwidrige Zulassung der Revision - Beweis der Abstammung -

    Der Senat hat aus diesen Erwägungen heraus das Urteil eines Oberlandesgerichts aufgehoben, in dem dieses ausgeführt hatte, es habe zwar nicht die volle Überzeugung von der Vaterschaft (§ 1600 o Abs. 1 BGB) des in Anspruch genommenen Mannes gewinnen können; auch sei die Kindesmutter nicht so glaubwürdig, daß man die Beiwohnung allein aufgrund ihrer Aussage als erwiesen ansehen könne; jedoch würde die Glaubwürdigkeit ihrer Angaben über den Geschlechtsverkehr durch verschiedene Umstände, darunter auch das Ergebnis der serostatistischen Untersuchung, gestützt (Urteil vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 121/74 = FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369).
  • KG, 06.11.1987 - 3 U 2126/87
    Darin liegt im übrigen grundsätzlich auch der Beweis des Geschlechtsverkehrs der Kindesmutter mit dem Beklagten in der gesetzlichen Empfängniszeit (vgl. BGH NJW 1976, 369).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 87/80

    Positive Vaterschaftsfeststellung aufgrund eines serologischen Gutachtens -

    Wenn die Vaterschaft erwiesen wäre, ergäbe sich die Tatsache der Beiwohnung im Wege des Rückschlusses (BGH FamRZ 1976, 24 = NJW 1976, 369).
  • KG, 01.02.1980 - 3 U 2593/79
    Ob die Aussage der Mutter, sie habe in der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem Beklagten geschlechtlich verkehrt, zutrifft, ist für die Entscheidung nicht mehr erheblich: Es ist erwiesen, daß der Kläger bei ihrem Geschlechtsverkehr mit dem Beklagten empfangen worden ist, und nicht bei einem Geschlechtsverkehr mit einem anderen Mann, falls dieser in der Empfängniszeit stattgefunden haben sollte (vgl. BGH NJW 1976, 369).
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