Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.1979

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77   

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https://dejure.org/1979,612
BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77 (https://dejure.org/1979,612)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1979 - X ZR 40/77 (https://dejure.org/1979,612)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1979 - X ZR 40/77 (https://dejure.org/1979,612)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens - Maßstab für die Überprüfung eines Schiedsgutachtens auf offenbare Unrichtigkeit - Offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens und daruas folgender Schiedsspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines Schiedsgutachtens auf offenbare Unrichtigkeit; Offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens und daruas folgender Schiedsspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ergebnis des Gutachtens, Offenbare Unrichtigkeit, Schiedsgutachter, Schwerwiegende Begründungsmängel, Verbindlichkeitsgrundsatz

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1885
  • MDR 1979, 577
  • FamRZ 1979, 692
  • DB 1979, 1743
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.06.1952 - II ZR 104/51

    Nachprüfung eines Schiedsgutachtens

    Auszug aus BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
    Zutreffend und im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist auch die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, daß im Falle der Leistungsbestimmung durch ein Schiedsgutachten § 319 Abs. 1 BGB anwendbar ist, daß jedoch bei offenbarer Unrichtigkeit die Unverbindlichkeit geltend gemacht werden kann (RGZ 96, 60; 152, 204; BGHZ 6, 339 [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51] ; BGH LM § 317 BGB Nr. 7).
  • BGH, 02.02.1977 - VIII ZR 155/75

    Erhöhung einer Pacht - Verzinsung des Kapitaleinsatzes bei Grundbesitz -

    Auszug aus BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77
    Führen schon in dem Gutachten ausdrücklich niedergelegte Erwägungen, die von einem Fachmann auf den ersten Blick als unrichtig erkannt werden, zu der Feststellung, daß das Gutachten unverbindlich ist, dann gilt dies erst recht, wenn die Ausführungen des Gutachtens so lückenhaft sind, daß der Fachmann das Ergebnis aus dem Gesamtzusammenhang des Schiedsgutachtens überhaupt nicht überprüfen kann (BGH NJW 1977, 801, 802).
  • OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 14 U 3/14

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Umfang und Auslegung eines

    Die Überprüfung hat sich aber darauf zu beschränken, ob das in dem Schiedsgutachten gewonnene Ergebnis offenbar unrichtig ist, darf dagegen nicht zu dessen voller Überprüfung auf sachliche Richtigkeit führen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 20 m. w. N.).

    (b) Die Einwände der Berufung gegen das Gutachten P. greifen nicht durch; jedenfalls eine offenbare Unrichtigkeit liegt - worauf es, wie erwähnt, allein ankommt (s. etwa BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 20) - nicht vor; dem Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens (BB 17 f., GA 604 f.) zur Wertbestimmung nach dem "Stuttgarter Verfahren" war und ist daher nicht nachzugehen (§ 412 Abs. 1 ZPO).

    Abgesehen davon käme es ohnehin nur auf den Sachverhalt an, der dem Gutachter Dr. P. unterbreitet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 22; v. 23.11.1984 - V ZR 120/83 - Tz. 11; Urt. v. 14.07.1986 - II ZR 249/85 - Tz. 7).

    Abgesehen davon käme es ohnehin nur auf den Sachverhalt an, der dem Gutachter Dr. P. unterbreitet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.1979 - X ZR 40/77 - Tz. 22; Urt. v. 23.11.1984 - V ZR 120/83 - Tz. 11; Urt. v. 14.07.1986 - II ZR 249/85 - Tz. 7).

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 1/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit häuslicher Krankenpflege - Schiedsspruch

    b) Die bei Schiedssprüchen nach § 132a Abs. 2 SGB V maßgebliche "Unbilligkeit" kann sowohl darin bestehen, dass der Schiedsspruch auf schwerwiegenden verfahrensrechtlichen Mängeln (zB Begründungsmängel, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, vgl BGH NJW 1979, 1885; BGH NJW 1991, 2698; OLG Schleswig SchlHA 1999, 236) beruht, als auch darin, dass das gefundene Ergebnis materiell unrichtig ist oder gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (zB durch einseitige Berücksichtigung der Interessen einer Partei oder wenn sich die Leistungsbestimmung völlig über die Entwicklung am betreffenden Markt hinwegsetzt).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 55/92

    Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau - Abrechnungsmethode des BSG

    Demgegenüber verwenden die Zivilgerichte bei "Doppelverdienerehen" nahezu einhellig die sogenannte "Differenzmethode", wonach zunächst das niedrigere Einkommen vom höheren Einkommen abgezogen wird und der geringer Verdienende vom Differenzbetrag einen Bruchteil (2/5 bis 1/2) erhält (vgl. zB BGH, FamRZ 1979, 692; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl. Rz 55; abweichend allerdings noch OLG Karlsruhe, FamRZ 1982, 486; OLG Stuttgart, FamRZ 1983, 1233).

    Ausgangspunkt für eine unterhaltsrechtliche Aufteilung der vorhandenen Einkommen unter die geschiedenen Ehegatten ist der Halbierungsgrundsatz (vgl. BGH, FamRZ 1979, 692, 694; 1981, 442, 444; 1984, 988, 990; 1988, 265, 267; Kalthoener/Büttner, aaO, Rz 26), der nach der Rechtsprechung des BGH insbesondere auch bei Rentnern Anwendung findet (vgl. BGH, FamRZ 1982, 894).

    Der BGH hat regelmäßig Quotelungen von 2/5 zu 3/5 (vgl. BGH, FamRZ 1979, 692, 694; 1981, 442, 444) und 3/7 zu 4/7 (vgl. BGH, FamRZ 1982, 252, 253; 1982, 887, 889; 1988, 256, 259; 1989, 842, 844) gebilligt.

    Denn der BGH (vgl. FamRZ 1979, 692, 694) führt zur Begründung seiner Methode nicht nur aus, daß jedem Erwerbstätigen von seinem Einkommen mehr als die Hälfte zugebilligt werden müsse, sondern leitet seine Methode bei einer Rechnung mit Fünfteln wie folgt ab: Der Unterhaltsanspruch betrage 2/5 der Differenz des Einkommens, nämlich 2/5 des Einkommens des Mehrverdienenden zuzüglich 3/5 des Einkommens des Minderverdienenden, wovon dann das Einkommen des Minderverdienenden noch abzuziehen sei.

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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1979 - IVb ZR 189/77   

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https://dejure.org/1979,456
BGH, 13.06.1979 - IVb ZR 189/77 (https://dejure.org/1979,456)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1979 - IVb ZR 189/77 (https://dejure.org/1979,456)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1979 - IVb ZR 189/77 (https://dejure.org/1979,456)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1578
    Berechnung des Unterhalts bei Berufstätigkeit beider Ehegatten; Anwendung der Differenzberechnung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1985
  • FamRZ 1979, 692
  • FamRZ 1979, 693
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Den Unterhaltsanspruch nach einer von der Halbteilung abweichenden Quote der zusammengerechneten Einkünfte zu bemessen, wie es im angefochtenen Urteil geschehen ist, widerspricht dem Grundsatz der gleichmäßigen Teilhabe der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard (BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f; Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539, 541).
  • BGH, 01.10.1986 - IVb ZR 68/85

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens

    Die Bedenken, die der Bundesgerichtshof gegen die Bemessung des Unterhalts nach einer Quote der addierten Einkommen der Ehegatten erhoben hat (BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.; Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 566/80 - FamRZ 1981, 539, 541) wirken sich nicht aus, wenn der Tatrichter, wie es hier geschehen ist, eine jeweils gleichhohe (hälftige) Beteiligung an den die ehelichen Lebensverhältnissen prägenden beiderseitigen Einkünften für angemessen erachtet.
  • BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82

    Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der

    Zwar geht diese Berechnungsart davon aus, daß die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Einkommen beider Ehegatten bestimmt worden sind und daß beide Ehegatten auch weiterhin mit ihren Einkommen zu dem dadurch festgelegten Lebensbedarf (§ 1578 Abs. 1 BGB) beitragen müssen (vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 566/80

    Unterhaltspflicht - Schwere Verfehlung - Leistungsfähigkeit - Freiwillige Aufgabe

    Daß in Fällen beiderseitiger Einkommen aus Erwerbstätigkeit der Unterhaltsbedarf des berechtigten Ehegatten nicht nach einer Quote der addierten Einkommen zu bemessen ist, hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 13. Juni 1979 (IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693 f.) dargelegt.
  • BGH, 10.12.1980 - IVb ZR 534/80

    Maßgeblichkeit der ehelichen Lebensverhältnisse für den nachehelichen

    Die Berücksichtigung des besonderen Aufwands, der mit einer Berufstätigkeit verbunden ist, kann zwar dazu führen, daß bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs den Erwerbstätigen jeweils mehr als die Häfte ihres Einkommens zugerechnet wird (BGH FamRZ 1979, 692, 694).

    Sie ist an den ehelichen Lebensverhältnissen orientiert und enthält nach Sachlage keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Revisionsklägers (BGH FamRZ 1979, 692, 693 f.; NJW 1980, 2247, 2248).

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 38/96

    Unterhaltsanspruch für Geschiedenenwitwenrente

    b) Liegt zwischen der Scheidung und der Geltendmachung/Entstehung des Anspruchs - wie hier - ein längerer Zeitraum, so sind vom Zeitpunkt der Scheidung an alle Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse an diesem Maßstab zu messen; die - konkrete - Unterhaltsbedürftigkeit ist hiernach unter Berücksichtigung ua des Einkommens der Unterhaltsberechtigten sowie der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (§ 59 EheG) zu beurteilen (vgl hierzu BGH FamRZ 1979, 692 f).

    Jedenfalls ist im Einklang auch mit der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1979, 692, 693; 1984, 149, 150; 1989, 842, 844; vgl hierzu auch Christl, NJW 1984, 267 f [BGH 27.04.1983 - IVb ZR 372/81]) und nach allgemeinen Grundsätzen die Frage der Quotierung der tatrichterlichen Prüfung vorbehalten.

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    In einem Urteil vom 13. Juni 1979 (IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692) hatte der frühere IV. Zivilsenat zu § 59 EheG ausgeführt, diese Vorschrift sei als "umfassende Regelung des Einflusses der eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf den Unterhaltsanspruch anzusehen"; er hatte es auf dieser Grundlage bei offensichtlich unzulänglicher Leistungsfähigkeit des Verpflichteten für möglich gehalten, ohne Festlegung der Höhe des angemessenen Unterhalts nach § 58 EheG "das geringe Einkommen des Verpflichteten unter den geschiedenen Ehegatten nach Billigkeitsgrundsätzen aufzuteilen".
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse;

    Wie die von ihm angewandte sogenannte Differenzmethode (vgl. dazu BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - NJW 1979, 1985 = FamRZ 1979, 692) zeigt, hat das Berufungsgericht bei der Ermittlung dieser Lebensverhältnisse die Summe des von beiden Parteien erzielten oder doch erzielbaren Einkommens zugrunde gelegt.
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe -

    harüber hinaus sind die unterhaltsrechtlichen Grundsätge des OLG Düsseldorf vom BGH bislang unbeanstandet geblieben (zB BGHZ 70, 151, 155; BGH, FamRZ 1979, 692, 69h, FamRZ 1981, 241, 2H2, FamR2 1982, 365, 366; FamRZ 1982, 587, 588).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Daß sich das Berufungsgericht nach den Grundsätzen dieser Tabelle ausgerichtet hat, begegnet revisionsrechtlich keinen Bedenken (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 1979 - IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692, 693; Senatsurteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 614/80).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 20/86

    Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZR 629/80

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit bei Betreuung mehrerer Kinder durch den

  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 48/80

    Hinterbliebenenrente - Scheidung - Unterhalt

  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82

    Aszendentenrente - Voraussetzungen des Anspruchs

  • BSG, 11.04.1984 - 2 RU 67/84
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 91/85

    Bindung des Richters im Abänderungsverfahren

  • BGH, 08.12.1993 - XII ZR 115/92

    Maßgeblichkeit bundesdeutschen Rechts für den Anspruch auf nachehelichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2008 - L 14 R 148/06

    Rentenversicherung

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 726/80

    Herabsetzung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs - Zur Frage, wann eine Ehe

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 61/96 R

    Geschiedenenwitwenrente - Unterhaltsanspruch - Umfang der Sachverhaltsermittlung

  • OLG Koblenz, 28.05.2014 - 13 UF 192/14

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Eheprägender Charakter von Einkünften aus einem

  • BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85

    Berechnung des Unterhaltsanspruchs - Aszendentenrente

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 724/80

    Nachehelich Unterhaltspflicht des Ehegatten zur Gewährung eines angemessenen

  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 393/81

    Unterhaltsanspruch der Ehefrau - Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine

  • OLG Hamburg, 28.04.1983 - 16 UF 2/83

    Verluste aus Vermietung; Verlustzuweisungen; Beteiligung an DS-Fonds;

  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 38/83

    Arbeitsunfall - Unterhaltsbeitrag - Entziehung der Elternrente

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 23/83

    Bemessungsgrundlagen für die Ermittlung eines Unterhaltsanspruches nach Scheidung

  • BGH, 07.07.1982 - IVb ZR 730/80

    Mehrbedarf aufgrund laufender Kosten für ein Familienwohnheim

  • OLG Stuttgart, 23.10.1979 - 17 UF 41/79
  • OLG Hamm, 11.11.1994 - 7 UF 182/94

    Anspruchsgrundlage für und Vergleichsabänderung bei nachehelichem Unterhalt

  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 82/82

    Wirkungen einer Scheidungsvereinbarung - Verhältnis von Scheidungsvereinbarung

  • BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 732/80

    Abänderungsklage auf Aufhebung der Unterhaltsverpflichtungen eines Ehemannes

  • OLG Nürnberg, 11.12.1979 - 7 UF 196/79

    Verhältnis zwischen dem ehelichen und dem nachehelichen Unterhaltsanspruch;

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 341/81

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt auf Grund einer krankheitsbedingten

  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 317/81

    Ergänzender Unterhalt - Höhe des Unterhaltsanspruchs - Differenzmethode zur

  • BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 649/80

    Zulage für erhöhten Kleiderverschleiss - Bemessung des Unterhalts unter

  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 16/82

    Anspruch auf Unterhalt bei getrennt lebenden Ehepartnern - Berechnung des

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