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   BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77   

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https://dejure.org/1979,392
BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77 (https://dejure.org/1979,392)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1979 - IV ZR 159/77 (https://dejure.org/1979,392)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 (https://dejure.org/1979,392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Scheidungsklage als maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinns - Gefahr der Manipulation und böswilligen Verringerung des Zugewinns zum Nachteile des anderen Ehegatten - Bedeutung vorausgegangener Verfahren - Berücksichtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1384
    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 2099
  • MDR 1980, 41
  • FamRZ 1979, 905
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
    Dagegen ist die Feststellung rechtserheblicher Tatsachen oder einzelner rechtserheblicher Vortragen und Elemente eines Rechtsverhältnisses oder auch bloßer Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs nach allgemeiner Ansicht nicht möglich (BGHZ 22, 43, 47 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]/48; Senat in VersR 1975, 440).
  • BGH, 08.03.1967 - IV ZR 306/65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
    Zwar hätte eine fortbestehende Rechtshängigkeit des ersten Rechtsstreits trotz der Tatsache, daß er ruhte und seit längerer Zeit nicht mehr betrieben wurde, für das zweite Verfahren ein von Amts wegen zu beachtendes Prozeßhindernis dargestellt und zur Abweisung der zweiten Klage durch Prozeßurteil führen müssen (vgl. Senat in FamRZ 1967, 460, 461); Auswirkungen auf das Scheidungsurteil würden sich daraus indessen nicht ergeben.
  • BGH, 02.11.1966 - IV ZR 229/65

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berechnung des Zugewinns

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
    Diese Auslegung hat er bereits in dem auch vom Oberlandesgericht zitierten Urteil BGHZ 46, 215 für den Fall abgelehnt, daß die Scheidungsklage abgewiesen oder zurückgenommen und die Ehe auf die Widerklage geschieden worden ist.
  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73

    Verhandlungsbegriff - Leistungsfreiheit - Feststellungsklage -

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
    Dagegen ist die Feststellung rechtserheblicher Tatsachen oder einzelner rechtserheblicher Vortragen und Elemente eines Rechtsverhältnisses oder auch bloßer Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs nach allgemeiner Ansicht nicht möglich (BGHZ 22, 43, 47 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]/48; Senat in VersR 1975, 440).
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
    Das gilt auch für die hier erhobene Zwischenfeststellungsklage (vgl. BGH NJW 1977, 1288, 1289 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 36/74]/1290).
  • Drs-Bund, 23.10.1952 - BT-Drs I/3802
    Auszug aus BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77
    Hierbei läßt es jedoch frühere Rechtsstreitigkeiten, die nicht zur Scheidung der Ehe geführt haben, außer acht ohne Rücksicht darauf, ob die Eheleute zu der Lebens- und Wirkungsgemeinschaft, die den inneren Grund für die Zugewinngemeinschaft darstellt (vgl. Begründung zu § 1393 Abs. 2 des Regierungsentwurfs BT-Drucks. I/3802 S. 62), zurückgekehrt sind oder die Zerwürfnisse angedauert haben.
  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Die Revisionserwiderung macht insoweit ohne Erfolg geltend, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77, NJW 1979, 2099, 2101, vom 3. März 1982 - VIII ZR 10/81, WM 1982, 543, 544 und vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93, WM 1995, 410, 411) die Berechnungsgrundlage für einen streitigen Anspruch nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann.
  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 7/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Unzulässig ist danach eine Feststellungsklage gerichtet etwa darauf, welcher Stichtag für eine Wertberechnung anzusetzen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 -, Rdnr. 16) oder nach welcher Bezugsgröße (Nennwert, "wahrer Wert", Verkehrswert) ein Entgelt zu berechnen sei (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93 -, Rdnr. 7).
  • OLG Brandenburg, 13.11.2019 - 4 U 8/19

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Unzulässig ist danach eine Feststellungsklage gerichtet etwa darauf, welcher Stichtag für eine Wertberechnung anzusetzen (BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 -, Rdnr. 16) oder nach welcher Bezugsgröße (Nennwert, "wahrer Wert", Verkehrswert) ein Entgelt zu berechnen sei (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1994 - II ZR 269/93 -, Rdnr. 7).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Denn der Kläger hat diesen vom Landgericht als unzulässig angesehenen Antrag (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 - FamRZ 1979, 905, 906 unter II) im zweiten Rechtszug umgestellt, so daß der Senat sich allein schon angesichts dieser Prozeßgeschichte nicht in der Lage sieht, den nunmehr zu beurteilenden Antrag im Sinne des ursprünglich gestellten Antrages auszulegen.
  • OLG Köln, 17.12.1996 - 3 U 40/96

    Erbrecht Ausgleichung Teilungsquote Feststellungsklage

    Der diesbezügliche Feststellungsantrag ist unzulässig; denn nur das Rechtsverhältnis selbst, nicht aber seine Vorfragen oder einzelne Elemente, insbesondere die Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs, können Gegenstand der Feststellungsklage sein (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rdnr. 3; BGH NJW 79, 2099 und 82, 1878).
  • OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16

    Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Voraussetzungen

    Während nach einer Meinung vertreten wird, dass die Rechtshängigkeit desjenigen Verfahrens entscheidend sei, das letztlich zur Scheidung geführt hat, und damit der Stichtag des zweiten Scheidungsverfahrens zugrunde gelegt wird (BGH, FamRZ 1979, 905; Palandt / Brudermüller, BGB, 75. Aufl., § 1384 Rz. 7), soll nach anderer Auffassung die Zustellung des späteren Scheidungsantrages für die Anwendung des § 1384 BGB nur dann maßgebend sein, wenn sie nach der Rücknahme des älteren Scheidungsantrages erfolgt (BGH, FamRZ 2006, 260 für den Versorgungsausgleich; Johannsen / Henrich / Jaeger, aaO, § 1384 Rz. 4).

    Nach der Auffassung des Senats wäre der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.07.1979 (FamRZ 1979, 905) beizutreten, die das Zugewinnausgleichsverfahren betrifft und nicht nur den Sinn und Zweck des § 1384 BGB im Gesamtgefüge des Scheidungsrechts zugrunde legt, sondern es in der Mehrzahl der Fälle auch für geboten erachtet, an den Beginn des zweiten Scheidungsverfahrens anzuknüpfen, weil sonst der Berechnung des Zugewinns ein Zeitpunkt zugrunde gelegt würde, der nicht nur längere Zeit, unter Umständen jahrelang, zurückläge, sondern auch durch die zwischenzeitliche Entwicklung des ehelichen Verhältnisses überholt wäre.

  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs können Inhalt eines Feststellungsurteils zwar auch einzelne Beziehungen oder Folgen eines Rechtsverhältnisse, auch Umfang und Inhalt einer Leistungspflicht sein, nicht aber einzelne rechtserhebliche Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses oder bloße Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs (BGHZ 22, 43, 48; Urt. v. 16. Oktober 1985 - IVa ZR 49/84, NJW-RR 1986, 104, 105; Urt. v. 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77, NJW 1979, 2099, 2101; RGZ 158, 164, 166; RG WarnRspr 1926 Nr. 139; LZ 1925, 210).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der

    Die Rechtserheblichkeit einer Tatsache begründet jedoch nicht ihre Feststellungsfähigkeit (vgl. BGH, NJW 1979, 2099).

    Dieser Linie folgend haben der Bundesgerichtshof und sich anschließend das Oberlandesgericht Köln auch die Zulässigkeit eines Antrages auf Feststellung, dass zu einem bestimmten Stichtag das Vermögen als Endvermögen i.S.d. § 1375 BGB anzusehen ist, abgelehnt, da es sich lediglich um eine rechtserhebliche Vorfrage handele (BGH, NJW 1979, 2099; ebenso OLG Köln, FamRZ 2003, 539).

  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Nicht zulässig ist nach der in der höchstrichterlichen Rechtsprechung gefestigten Auffassung eine Feststellung zur Klärung einzelner Vorfragen, zur Klärung der Elemente eines Rechtsverhältnisses oder zur Klärung der Berechnungsgrundlagen eines Anspruchs oder einer Leistungspflicht (vgl. BGHZ 68, 332 = NJW 1977, 1288; BSG, MDR 1973, 441; BGH, NJW 1979, 2099 = FamRZ 1979, 906; VersR 1979, 1118).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 73/86

    Ende der Ehezeit bei Übergang von Klage auf Aufhebung der Ehe zum

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits unter Hinweis auf die rechtsähnliche Regelung in § 1384 BGB für Fälle entschieden, in denen das Scheidungsverfahren ausgesetzt gewesen war oder längere Zeit geruht hatte (Urteil vom 11. Juli 1979 - IV ZR 159/77 = FamRZ 1979, 905); ebenso für den Fall, daß der ursprüngliche Scheidungsantrag in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt, die Ehe aber - in demselben anhängigen Verfahren - auf einen Antrag des Gegners geschieden wird (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 650/80).

    In einem solchen Fall fehlt es an einem einheitlichen Verfahren, und die Scheidung erfolgt nicht mehr in dem Rechtsstreit, der durch den (ersten) Scheidungsantrag ausgelöst wurde, selbst wenn die gerichtliche Auseinandersetzung in engem zeitlichen Zusammenhang praktisch ununterbrochen fortgesetzt worden ist (Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1981 aaO, Seite 154; Urteil vom 11. Juli 1979 aaO; vgl. auch BGHZ 46, 215 ff).

    Von einer solchen geht das Gesetz aber in § 1587 Abs. 2 BGB ebenso wie in § 1384 BGB aus (Urteil vom 11. Juli 1979 aaO).

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

  • OLG Koblenz, 22.12.1980 - 13 UF 563/80
  • OLG Hamm, 13.03.1980 - 4 WF 185/79
  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 14/85

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Rücknahme des

  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80

    Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

  • OLG Bremen, 29.10.1997 - 4 WF 75/97

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen

  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80

    Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen -

  • OLG Köln, 29.10.2001 - 21 UF 17/01

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrages hinsichtlich des Stichtages für das

  • OLG Frankfurt, 26.02.1982 - 4 WF 134/81

    Berechnungszeitpunkt für Bestand des Grundvermögens

  • BGH, 15.10.1981 - IX ZR 81/80

    Stichtag für die Berechnung des Endvermögens bei Zurücknahme des

  • BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 6/84

    Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag - Einhaltung von

  • OLG Hamm, 11.12.1986 - 4 UF 380/86

    Auskunftspflicht; Einrede aus § 1381 BGB; Annahme eines

  • AG Hann. Münden, 14.12.2015 - 6 F 1/15

    Zugewinnausgleich - Stichtag für die Berechnung des Endvermögens

  • OLG Karlsruhe, 12.06.1980 - 16 UF 52/80

    Auskunftsanspruch; Vorlage von Belegen; Wertermittlung; Antragstellung;

  • OLG Nürnberg, 20.04.1998 - 7 UF 473/98

    Zugewinnausgleichsforderung aus einer ehelichen Gütergemeinschaft; Geltendmachung

  • OLG Karlsruhe, 21.06.1989 - 1 U 1/89

    Feststellungsklage; Nacherbfall; Erbe; Erblasser; Ausgleichspflichtig

  • OLG Köln, 25.04.1985 - 21 UF 254/84

    Zugewinnausgleichsanspruch; Zugewinn; Scheidungsverfahren; Tod eines Ehegatten

  • BGH, 15.10.1981 - IX ZR 85/80

    Maßgeblichkeit des Scheidungsantrags für die Ermittlung des Ehezeitendes

  • OLG Zweibrücken, 27.10.1998 - 5 WF 118/98

    Bestimmung des Termins der mündlichen Verhandlung in einem Scheidungsverfahren;

  • BAG, 08.09.1983 - 6 AZR 48/82
  • LG Frankenthal, 23.10.2013 - 2 S 85/13

    Zulässigkeit einer Feststellungklage bzgl. der Vorfrage hinsichtlich

  • LG Potsdam, 04.10.2006 - 2 O 19/06

    Gasversorgungvertrag: Ausschluss einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle für

  • OLG Frankfurt, 03.12.1982 - 1 UF 137/82
  • LG Frankfurt/Main, 21.09.2004 - 5 O 91/04

    Verfahrensrecht - Klage auf Feststellung, dass übliche Vergütung geschuldet ist?

  • OLG Hamburg, 31.10.1986 - 14 U 129/85

    Anspruch auf Rechnungsbeträge aus Heizungskostenabrechnungen und

  • OLG Frankfurt, 31.03.2000 - 5 UF 171/98
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