Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.10.1979

Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1979 - IV ZR 103/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1443
BGH, 03.10.1979 - IV ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,1443)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - IV ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,1443)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - IV ZR 103/78 (https://dejure.org/1979,1443)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,1443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zugewinnausgleich - Berechnung des Zugewinnausgleichs - Soldat auf Zeit - Übergangsgebührnis - Anwartschaft auf Übergangsgebührnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1373

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 229
  • MDR 1980, 128
  • FamRZ 1980, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 27.08.2003 - XII ZR 300/01

    Berücksichtigung eines Bankguthabens auf dem laufenden Girokonto beim Endvermögen

    Rechtsverhältnisse, die wiederkehrende Ansprüche auf Unterhaltsleistungen vermitteln, sind daher im Rahmen des § 1375 BGB bei der Berechnung des Endvermögens des Unterhaltsberechtigten nicht zu berücksichtigen, soweit sie künftiges Einkommen vorwegnehmen und ihre Berücksichtigung den Zugewinnausgleich in die Zeit nach der Beendigung des Güterstandes verlängern würde (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 103/78 - NJW 1980, 229 m.N.).
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 525/80

    Einbeziehung einer Kriegsopferrente in den Versorgungsausgleich

    Das Anfangsvermögen umfaßt alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert (BGH Urteil vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 103/78 = FamRZ 1980, 39; MünchKomm/Gernhuber § 1375 Rdn. 7; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts Rdn. 740; Soergel/Siebert/Lange BGB 10. Aufl. § 1374 Rdn. 7), d.h. alle Sachen, die dem Ehegatten gehören, und alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstandes bereits entstanden sind (Staudinger/Thiele BGB 12. Aufl. § 1374 Rdn. 3).

    Hingegen sind nicht zu berücksichtigen alle vor dem Eintritt des Güterstandes begründeten Rechts- und Dauerschuldverhältnisse, die Ansprüche auf künftig fällig werdende wiederkehrende Einzelleistungen - insbesondere auf Arbeitsentgelt oder Unterhaltszahlungen - vermitteln (BGH Urteil vom 3. Oktober 1979 aaO; Staudinger aaO Rdn. 5; Schwab aaO Rdn. 742, 743), da sie keinen gegenwärtigen Vermögenswert des Berechtigten darstellen sondern sein künftiges Einkommen sichern sollen (Soergel/Siebert/Lange aaO § 1376 Rdn. 15).

    Damit würden durch die - für die vermögensrechtliche Bewertung erforderliche - Kapitalisierung der späteren Bezüge künftige Einnahmen des Beklagten vorweggenommen werden mit der Folge, daß der Zugewinnausgleich unzulässigerweise in die Zeit nach Beendigung des Güterstandes verlängert würde (BGH FamRZ 1980, 39 m.N.).

  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

    Rentenansprüche sind künftiges Einkommen und ihre Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich hätte diesen in die Zeit nach Beendigung des Güterstandes verlängert (BGH-Urteil vom 3. Oktober 1979 IV ZR 103/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 229).
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80

    Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung

    Deshalb können künftiges Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und dementsprechend die wiederkehrenden noch nicht fällig gewordenen Rentenleistungen für künftig entgehenden Arbeitsverdienst nicht im Endvermögen berücksichtigt werden (vgl. BGH Urteile vom 3. Oktober 1979 - IV ZR 103/78 = NJW 1980, 229 = FamRZ 1980, 39; vom 14. Januar 1981 - IV b ZR 525/80 = NJW 1981, 1038 = FamRZ 1981, 239); dagegen ist die am Stichtag bereits vorhandene Abfindung für künftige Leistungen, wie auch das Schmerzensgeld (BGHZ 80, 384), zum Endvermögen zu rechnen.
  • BFH, 15.10.2003 - X R 29/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausgleichsrente nach § 1587g BGB

    Rentenansprüche sind künftiges Einkommen und ihre Berücksichtigung beim Zugewinnausgleich hätte diesen in die Zeit nach Beendigung des Güterstandes verlängert (BGH-Urteil vom 3. Oktober 1979 IV ZR 103/78, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1980, 229).
  • LG Offenburg, 03.02.2023 - 1 T 9/23

    Pfändbarkeit von Übergangsgebührnissen eines früheren Soldaten

    Denn Übergangsgebührnisse gemäß § 11 SVG sind als laufendes Einkommen für eine Übergangszeit aus einem früheren Dienstverhältnis anzusehen (BGH, Urteil vom 03.10.1979 - IV ZR 103/78, juris Rn. 19; OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 UF 82/97, juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.10.1979 - IV ZR 102/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2673
BGH, 03.10.1979 - IV ZR 102/78 (https://dejure.org/1979,2673)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1979 - IV ZR 102/78 (https://dejure.org/1979,2673)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1979 - IV ZR 102/78 (https://dejure.org/1979,2673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1375
    Einbeziehung der Anwartschaft eines Soldaten auf Zeit auf Übergangsgebührnisse in den Zugewinnausgleich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 39
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht