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   BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79   

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BVerwG, 14.12.1979 - 5 ER 243.79 (https://dejure.org/1979,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1979 - 5 ER 243.79 (https://dejure.org/1979,1428)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1979 - 5 ER 243.79 (https://dejure.org/1979,1428)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 834
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem

    Der Wechsel eines der gewählten Wissenssachgebiete stellt in einem solchen Fall auch bei Beibehaltung des gewählten Studiengangs grundsätzlich einen Fachrichtungswechsel dar (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, u. Urt. v. 23.2.1994 - 11 C 10.93 -, FamRZ 1994, 999; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.6.1977 - VI 2223/76 -, FamRZ 1978, 212; BayVGH, Urt. v. 16.6.2011 - 12 BV 10.2187 - Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl. Stand August 2017, § 7 Rn. 47.4).

    Denn nur in diesem Fall könnte nach dem der zeitlichen Begrenzung der Förderung zugrundeliegenden Zweck des § 7 Abs. 3 BAföG der Austausch eines Unterrichtsfachs als eine bloße Verlagerung des Studienschwerpunktes und nicht als Fachrichtungswechsel gewertet werden (BVerwG, Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834; Beschl. v. 10.11.1980 - 5 B 12.80 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 17).

  • BVerwG, 08.06.1989 - 5 C 68.86

    Ausbildungsförderung - Grundentscheidung - Rücknahme - Nicht schutzwürdiges

    Der Fächerwechsel von Physik zu Biologie war dagegen kein Fachrichtungswechsel, sondern nur eine Schwerpunktverlagerung, weil das eine Studiensemester Physik als Fachsemester Biologie angerechnet worden ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 - ).
  • VG München, 04.01.2017 - M 15 E 16.5367

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung für ein Masterstudium

    Nach dem der zeitlichen Begrenzung der Förderung zugrundeliegenden Zweck der gesetzlichen Regelung kann ein Wechsel der Studiengänge grundsätzlich nur dann als eine bloße Schwerpunktverlagerung gewertet werden, wenn damit eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis hin zum Studienabschluss nicht verbunden ist - andernfalls ist von einem Fachrichtungswechsel auszugehen (BVerwG vom 14.12.1979 - 5 ER 243/79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 13).

    Hinzukommt, dass eine Schwerpunktverlagerung nur dann angenommen werden kann, wenn damit keine Verlängerung der Gesamtstudienzeit einhergeht (BVerwG vom 14.12.1979 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 20.06.2018 - 1 B 108/18

    Ausbildungsförderung; Grundanspruch; Bologna-Prozess; Fachrichtungswechsel;

    Nach dem der zeitlichen Begrenzung der Förderung zugrundeliegenden Zweck der gesetzlichen Regelung kann ein Wechsel der Studiengänge grundsätzlich nur dann als eine bloße Schwerpunktverlagerung gewertet werden, wenn damit eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis hin zum Studienabschluss nicht verbunden ist - andernfalls ist von einem Fachrichtungswechsel auszugehen (BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 1979 - 5 ER 243.79 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 212/06

    Abgrenzung von Fachrichtungswechsel und Schwerpunktverlagerung

    Ist wegen der Identität der Ausbildungsinhalte nach den entsprechenden Ausbildungsbestimmungen in den Studienordnungen von einer Schwerpunktverlagerung und nicht von einem Fachrichtungswechsel i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG auszugehen, so folgt anderes auch nicht aus dem Umstand, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung davon ausgeht, dass der Wechsel des Faches nur dann eine Schwerpunktverlagerung und nicht einen Fachrichtungswechsel darstellen könne, wenn mit dem Wechsel eine Verlängerung der Gesamtstudiendauer nicht verbunden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.11.1980 - 5 B 12/80 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 17; Beschl. v. 14.12.1979 - 5 ER 243/79 -, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 13).
  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 10.93

    Anforderungen an einen Fachrichtungswechsel - Rechtmäßigkeit des Wechsels vom

    Generell nämlich führt bei einem Mehrfachstudium jeder Wechsel eines nicht nur untergeordneten einzelnen Faches zum Fachrichtungswechsel (vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 - ).
  • VGH Hessen, 26.02.2003 - 5 UE 467/02

    Verlängerung der Förderungshöchstdauer - Studienabschlussprognose

    Dies wäre dann der Fall, wenn damit eine Verlängerung der Gesamtstudienzeit bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss verbunden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.12.1979 - 5 ER 243.79 -, FamRZ 1980, 834, und Beschluss vom 10.11.1980 - 5 B 12.80 -).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 63.79

    Förderungsart bei Doppelstudium - Berufsqualifizierender Abschluss -

    Wenn das später hinzugetretene Studium indessen als Hauptstudium betrieben wird, kann der Auszubildende Ausbildungsförderung nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 BAföG beanspruchen, es sei denn, der Austausch von Erststudium und Zweitstudium stellt sich als eine bloße Verlagerung eines Studienschwerpunktes dar; das ist anzunehmen, wenn die Studienzeiten der früheren Ausbildung in vollem Umfange als Fachsemester des (neuen) Hauptstudiums angerechnet werden (vgl. Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 - FamRZ 1980, 834).
  • BVerwG, 25.10.1989 - 5 C 25.86

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel - Studienveranstaltungen im

    Abgesehen davon, daß wegen der unterschiedlichen Festsetzungen der Förderungshöchstdauer für die Studien der Evangelischen Theologie, für das Lehramt an Gymnasien sowie der Architektur in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 30, Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 und Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Förderungshöchstdauerverordnung vom 9. November 1972 in der Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 25. Februar 1983 (BGBl. I S. 220) diese Studiengänge als drei unterschiedliche und jeweils selbständige Fachrichtungen zu betrachten sind, könnte die hier zu beurteilende Studienplanung sich allenfalls dann zugunsten der Klägerin auswirken, wenn die Studienleistungen, die sie in dem einen Semester ihres Lehramtsstudiums erbracht hat, auf das Wunschstudium der Architektur in vollem Umfang, d.h. als ein Semester des Architekturstudiums, hätten angerechnet werden können (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 - ).
  • BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78

    Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel -

    Mit Beginn des Sommersemesters 1976 hat der Kläger einen erneuten Fachrichtungswechsel vorgenommen, indem er das Studienfach Theaterwissenschaften gegen das Fach Anglistik als Nebenfach ausgetauscht hat (s. dazu Tz. 7.3.4 Buchst. b der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift vom 25. August 1976 zum BAföG [GMBl. S. 386]; vgl. ferner Beschluß vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 5 ER 243.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 13).
  • BVerwG, 10.11.1980 - 5 B 12.80

    Abgrenzung zwischen einer Verlagerung des Studienschwerpunkts und eines

  • BVerwG, 08.11.1984 - 5 C 119.81

    Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Neigungsmangel - Neigungswandel -

  • VG Potsdam, 20.04.2020 - 7 L 139/20
  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 9 TG 4955/88

    BAföG: Wechsel an die EAP Europäische Wirtschaftshochschule -

  • BVerwG, 17.11.1980 - 5 B 45.80

    Einordnung eines von Ausländern im Ausland durchgeführten Studiums unter das

  • BVerwG, 15.03.1994 - 11 B 25.94

    Bedeutung der Fremdsprachenkenntnisse für einen Studiengang - Aufklärungspflicht

  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187

    BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel

  • VG Augsburg, 16.07.2015 - Au 3 K 15.385

    Prozesskostenhilfe

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2014 - 1 O 50/14

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht - Fachrichtungswechsel bei

  • VG München, 20.05.2014 - M 15 E 14.1854

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung;

  • VG München, 01.10.2015 - M 15 K 13.2170

    Ausbildungsförderung - Fachrichtungswechsel

  • VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.02601

    Wiederholter Neigungswandel im Studium verwehrt Ausbildungsförderung

  • VG München, 27.05.2014 - M 15 E 14.2185

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung;

  • VG München, 13.08.2013 - M 15 E 13.3132

    Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz; Ausbildungsförderung;

  • VG Bayreuth, 28.09.2020 - B 8 K 19.725

    Kein Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Fachrichtungswechsel aufgrund

  • VG Ansbach, 05.07.2010 - AN 2 K 09.02155

    Förderschädlichkeit des Austausches eines Hauptfaches im Lehramtsstudium (erst)

  • VG Augsburg, 23.03.2010 - Au 3 K 09.1407

    Magisterstudium; Nebenfach; Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund

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