Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.01.1980

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.09.1979 - 14 UF 36/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2313
OLG Köln, 20.09.1979 - 14 UF 36/79 (https://dejure.org/1979,2313)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.09.1979 - 14 UF 36/79 (https://dejure.org/1979,2313)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. September 1979 - 14 UF 36/79 (https://dejure.org/1979,2313)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines PKW als Hausrat; Zuständigkeit des Amtsgerichts als Familiengericht Verfahren nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats (HausratsVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 249
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Naumburg, 04.09.2003 - 8 UF 211/02

    Hausratsverteilungsverfahren wegen eines einzigen im Verteilungsstreit

    Zwar ist allgemein ein PKW nicht als Haushaltsgegenstand anzusehen, jedoch ist eine hiervon abweichende Beurteilung gerechtfertigt, wenn er gemeinsam für private Zwecke, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der gemeinsamen Kinder, zu Wochenendfahrten usw. benutzt wird (OLG Köln in FamRZ 1980, S. 249; Müller in Schnitzler: Münchner Anwaltshandbuch Familienrecht, § 18 Rz. 11).
  • OLG Hamm, 20.09.2001 - 5 U 225/99

    Anspruch auf Herausgabe eines PKW; Zugehörigkeit eines PKW zum Hausrat im Sinne

    Einige Judikate lassen die private Benutzung oder Mitbenutzung ausreichen, ohne dass ein Überwiegen der privaten Nutzung erörtert würde (OLG Köln, FamRZ 1980, 249; AG Freiburg, FamRZ 1998, 1231).
  • KG, 17.01.2003 - 13 UF 439/02

    Hausratsteilung: Pkw als Haushaltsgegenstand; Zuweisung des Pkw zur vorläufigen

    Das allein mag es noch nicht rechtfertigen, ihr das Fahrzeug jetzt zur Nutzung zuzuweisen (vgl. OLG Köln FamRZ 1980, 249).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.1982 - 2 WF 98/82
    Ein Kraftfahrzeug rechnet nur dann zum Hausrat, wenn es für Familienzwecke bestimmt ist, dagegen nicht, wenn es lediglich zu der Berufsausübung benutzt wird (vgl. KG FamRZ 1975, 164, 165; OLG Karlsruhe FamRZ 1976, 93; OLG Köln FamRZ 1980, 249; Müller-Gindullis in MünchKomm, BGB § 1 HausrVO Rdn. 10); für die letztere Alternative spricht mangels anderweitiger Anhaltspunkte der Vortrag der Verfügungsklägerin, daß der Pkw von ihr zur Berufsausübung benötigt werde, während der Verfügungsbeklagte offenbar - wie aus der von ihm unmittelbar nach der Trennung der Parteien vorgenommenen Veräußerung geschlossen werden kann - auf das Fahrzeug keinen Wert gelegt hat.

    Ein Pkw kann nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden (vgl. dazu etwa OLG Köln FamRZ 1980, 249 mwN).

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 1/83

    Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Streitigkeit um einen Pkw

    Ein Personenkraftwagen kann nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden (vgl. dazu etwa OLG Köln FamRZ 1980, 249 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 03.02.1988 - 5 UF 400/87

    Anspruch auf Wirtschaftsgeld; Teil des Familienunterhaltes; Haushaltsführende

    Trennen sich die Eheleute, so besteht für die Zeit danach ein Anspruch auf Zahlung von Wirtschaftsgeld nicht mehr (allg. Meinung, vgl. [u. a.] OLG Hamm, FamRZ 1980, 249 ).
  • OLG Hamm, 11.07.1989 - 7 UF 140/89

    Personenkraftwagen; Wertung als Hausratsgegenstand

    Danach und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann ein Pkw nur unter besonderen Umständen als Hausratsgegenstand angesehen werden, etwa dann, wenn er nach der gemeinsamen Zweckbestimmung beider Ehegatten nicht überwiegend für berufliche Zwecke eines Ehegatten, sondern gemeinsam für private Zwecke, insbesondere zum Einkauf, zur Betreuung der Kinder, zu Wochenendfahrten usw. benutzt wird, wobei die bloße Mitbenutzung des Fahrzeugs für eheliche und familiäre Bedürfnisse aus ihm noch keinen Gegenstand des gemeinsamen Haushalts macht (BayObLG. FamRZ 1982.399 [hier: IV (480) 177 b]; OLG Köln, FamRZ 1980, 249 ; OLG Hamm, FamRZ 1983, 72).
  • OLG Nürnberg, 25.03.1982 - 10 UF 413/82
    Zum Hausrat gehört auch der Pkw Fiat 131. Er würde nur dann nicht zum Hausrat zählen, wenn er beruflichen Zwecken des Antragstellers gedient hätte (OLG Köln FamRZ 1980, 249; Münch- Komm/Müller-Gindullis, § 1 HausrVO Rdn. 10 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.1980 - 2 UF 556/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,21963
OLG Hamm, 24.01.1980 - 2 UF 556/79 (https://dejure.org/1980,21963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.1980 - 2 UF 556/79 (https://dejure.org/1980,21963)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 1980 - 2 UF 556/79 (https://dejure.org/1980,21963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1360, 1360a, 1361; ZPO §§ 323, 767
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; keine Identität zwischen dem Anspruch auf Wirtschaftsgeld und dem Anspruch auf Trennungsunterhalt; Vollstreckungsgegenklage.

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 28.06.1982 - 17 WF 37/82

    Abänderung des Unterhaltstitels; Zeit früheren Getrenntlebens; Ehegatten;

    Daß der in dem Vergleich geregelte Unterhaltsanspruch zumindest in der titulierten Form weggefallen ist, kann der Kläger mit der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO geltend machen (vgl. allgemein BGH FamRZ 1982, 470 = BGHF 3, 73, sowie zu dem Verhältnis von Familien- und Trennungsunterhalt OLG Hamm FamRZ 1980, 249; OLG München FamRZ 1981, 450).
  • OLG München, 12.02.1981 - 16 UF 1419/80

    Zu einer Klage auf Abänderung eines Vergleichs über die Gewährung von

    a) In Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1980, 249) ist der Senat der Ansicht, daß zwischen dem Anspruch auf Zahlung eines Haushaltsgeldes aus §§ 1360, 1360a BGB und dem Unterhaltsanspruch des getrennt lebenden Ehegatten aus § 1361 BGB keine Identität besteht.
  • OLG Hamm, 27.06.1980 - 5 WF 79/80
    Keine Identität von ehelichem und nachehelichem Unterhalt mit der Folge, daß bei Rechtskraft der Scheidung Unterhaltstitel über Trennungsunterhalt durch eine Vollstreckungsgegenklage beseitigt werden können, nehmen an: OLG Karlsruhe NJW 1979, 822; KG FamRZ 1979, 822; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 2 WF 212/77 - juris [Ls], und Urteil vom 26. Februar 1980 - 6 UF 83/79 - FamRZ 1980, 793; OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 1978 - 3 UF 473/77 - juris; FRES 2, 426; FamRZ 1980, 249.
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