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   BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78   

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https://dejure.org/1980,1548
BGH, 23.01.1980 - IV ZR 2/78 (https://dejure.org/1980,1548)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1980 - IV ZR 2/78 (https://dejure.org/1980,1548)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 (https://dejure.org/1980,1548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Tochter gegenüber dem Elternteil auf Zahlung einer Unterhaltsrente - Bemessung der Leistungsfähigkeit der Eltern - Erweiterte Unterhaltsverpflichtung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit - Bereinigtes Nettoeinkommen - Krankenversicherung - Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1577, § 1582
    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Rang des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1603, § 1609
    Rangverhältnis mehrerer Unterhaltsgläubiger

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 934
  • MDR 1980, 475
  • FamRZ 1980, 555
  • Rpfleger 1980, 181
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BGH, 27.10.2021 - XII ZB 123/21

    Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht

    Zudem ordnet § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB die gesteigerte Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern als - von der Grundregel des § 1603 Abs. 1 BGB abweichende - spezielle Regel an, um der besonderen familienrechtlichen Verantwortung von Eltern gegenüber ihren Kindern Rechnung zu tragen (vgl. schon BGH Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555, 556), und beschreibt auf diese Weise den insoweit bestehenden grundsätzlichen Umfang der unterhaltsrechtlichen Elternverpflichtung.
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZR 273/02

    Berechnung des Unterhalts im Mangelfall; Vorrang von minderjährigen und

    Hingegen kommt ein nachrangig Berechtigter mit seinem Anspruch nur zum Zuge, soweit nach voller Befriedigung der vorrangigen Ansprüche ein freier Betrag verbleibt (BGH Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555, 557).
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Entgegen der Auffassung der Revision ist ihr Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann bei der Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 591).
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