Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,526
BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80 (https://dejure.org/1981,526)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - IVb ZB 764/80 (https://dejure.org/1981,526)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - IVb ZB 764/80 (https://dejure.org/1981,526)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,526) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung in Versorgungsausgleich - Nachentrichtung - Freiwilliger Beitrag - Rentenanwartschaft - Scheidungsantrag - Eintritt der Rechtshängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587
    Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes in den Versorgungsausgleich

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 196
  • NJW 1982, 102
  • MDR 1982, 40
  • FamRZ 1981, 1169
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.2015 - XII ZB 564/12

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berücksichtigung von in der

    Denn Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind, fallen nur insoweit in den Versorgungsausgleich, als die Beiträge bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtet worden sind (In-Prinzip; Senatsbeschluss BGHZ 81, 196, 200 = FamRZ 1981, 1169, 1170).
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Nach einem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den strittigen Fragen, insbesondere auf den Beschluß des Senats vom 3. Juni 1981 (BGHZ 81, 196), hat die Ehefrau die weitere Beschwerde zurückgenommen.

    Gleiches gilt für die Nichteinbeziehung der Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich, die nach der Erhebung der Scheidungsklage durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1981 aaO).

    Allerdings war die Rechtsfrage, ob Rentenanwartschaften, die mittels nach der Ehezeit (und der Erhebung der Scheidungsklage) entrichteter freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind, in den Versorgungsausgleich fallen, komplexer Natur und in Rechtsprechung und Literatur umstritten (Nachweise im Beschluß vom 3. Juni 1981 aaO).

  • BGH, 09.11.1983 - IVb ZB 887/80

    Einbeziehung von Anrechten auf Kapitalleistungen aus privatrechtlichen

    Eine solche Möglichkeit schafft noch keine auszugleichenden Versorgungsanrechte (vgl. auch BGHZ 81, 196, 210).

    Wenn - wie hier - abzugrenzen ist, ob ein Anrecht in den Versorgungsausgleich fällt oder aber einem Ausgleich nach Maßgabe des Güterrechts unterliegt, muß diese Stichtagsregelung, um die notwendige Harmonisierung zwischen Versorgungs- und Zugewinnausgleichsregelung herbeizuführen, dahin modifiziert werden, daß der Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgebend ist (BGHZ 81, 196, 208 ff.).

    Sie sind in der unterschiedlichen Ausgestaltung des güterrechtlichen Vermögensausgleichs einerseits und des Versorgungsausgleichs andererseits begründet und können sich in ähnlicher Weise auch in anderen Fällen ergeben, in denen ein Ehegatte davon absieht, vorhandene Vermögenswerte in ausgleichspflichtige Versorgungsanrechte umzuwandeln (vgl. BGHZ 81, 196, 204) .

  • BGH, 20.06.2007 - XII ZB 126/04

    Einbeziehung von durch Wiederauffüllung für Zeiten einer früheren Ehe erworbenen

    Diese bislang für die Nachentrichtung von Beiträgen entwickelten Grundsätze (für die Nachentrichtung freiwilliger Beiträge vgl. etwa Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196 = FamRZ 1981, 1169, vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684 und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - FamRZ 1993, 292, 293; für die Nachentrichtung von Beiträgen aufgrund einer Heiratserstattung Senatsbeschluss vom 13. November 1996 - XII ZB 140/96 - FamRZ 1997, 414) müssen auch für die Entrichtung von solchen Beiträgen gelten, mit denen ein Ehegatte in einer späteren Ehe Versorgungsanrechte, die in einer früheren Ehe begründet und aufgrund des bei Auflösung dieser früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleichs gemindert worden sind, wiederauffüllt (§ 187 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80

    Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde

    Im einzelnen wird auf die Senatsentscheidung BGHZ 81, 196 verwiesen.

    In den Versorgungsausgleich sind danach auch Rentenanwartschaften einzubeziehen, die in der Ehe zeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für voreheliche Zeiten begründet worden sind (BGHZ 81, 196, 2o3).

  • BGH, 03.07.1980 - IVb ZR 887/80

    Erhebung von Gerichtskosten bei fehlerhafter Zulassung eines Rechtsmittels

    Eine solche Möglichkeit schafft noch keine auszugleichenden Versorgungsanrechte (vgl. auch BGHZ 81, 196, 210).

    Wenn - wie hier - abzugrenzen ist, ob ein Anrecht in den Versorgungsausgleich fällt oder aber einem Ausgleich nach Maßgabe des Güterrechts unterliegt, muß diese Stichtagsregelung, um die notwendige Harmonisierung zwischen Versorgungs- und Zugewinnausgleichsregelung herbeizuführen, dahin modifiziert werden, daß der Zeitpunkt des Ein tritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags maßgebend ist (BGHZ 81, 196, 208 ff.).

    Sie sind in der unterschiedlichen Ausgestaltung des güterrechtlichen Vermögensausgleichs einerseits und des Versorgungsausgleichs andererseits begründet und können sich in ähnlicher Weise auch in anderen Fällen ergeben, in denen ein Ehegatte davon absieht, vorhandene Vermögenswerte in ausgleichspflichtige Versorgungsanrechte umzuwandeln (vgl. BGHZ 81, 196, 204).

  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81

    Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete

    Rentenanwartschaften, die ein in der Rentenversicherung für Angestellte versicherter selbständig Erwerbstätiger durch nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages entrichtete Beiträge erwirbt, unterfallen dem Versorgungsausgleich auch dann nicht, wenn damit belegte Versicherungszeiten in die Ehezeit fallen (im Anschluß an den Senatsbeschluß BGHZ 81, 196).

    Rentenanwartschaften aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, die durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind, unterliegen dem Versorgungsausgleich nicht, wenn die Beiträge erst nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages entrichtet worden sind; dieses sogenannte In-Prinzip gilt auch dann, wenn der für die Nachentrichtung etwa erforderliche Antrag noch in der Ehezeit gestellt war (Senatsbeschluß BGHZ 81, 196).

  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 4/92

    Versorgungsausgleich bei Nachentrichtung freiwilliger Beträge in der gesetzlichen

    Zuzustimmen ist dem Ansatzpunkt des Berufungsgerichts, daß auch solche Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind, die in der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für voreheliche Zeiten begründet worden sind (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 196; vom 16. März 1983 - IVb ZB 807/80 - FamRZ 1983, 683, 684).

    Der Senat hat deshalb entschieden, daß zur Harmonisierung von Versorgungs- und Zugewinnausgleichsregelung der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags als Ende der Ehezeit zugrunde zu legen ist, wenn zwischen dem Monatsende vor Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit durch Beiträge für die Ehezeit Anwartschaften begründet worden sind (Senat BGHZ 81, 196, 208).

  • BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90

    Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

    Dem Versorgungsausgleich unterfallen auch Anwartschaften, die ein Ehegatte während der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge begründet hat (Senatsbeschluß BGHZ 81, 196, 200) [BGH 03.06.1981 - IVb ZB 764/80].
  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 121/96

    Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind auch Versorgungsanwartschaften, die mittels in der Ehezeit für voreheliche Zeiten nachentrichteter freiwilliger Beiträge erworben worden sind, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (sog. In-Prinzip, grundlegend BGHZ 81, 196).
  • BGH, 29.09.1982 - IVb ZB 866/81

    Begründung einer Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

  • BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von

  • OLG Köln, 07.01.1999 - 14 UF 238/97

    Regelung des nachehelichen Versorgungsausgleichs; Einbeziehung von durch

  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 81/87

    Bewertung von Versorgungsanrechten beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer

  • BGH, 09.01.1991 - XII ZB 104/90

    Anrechnung von in der Ehezeit durch Nachentrichtung freiwilliger Beträge für

  • BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 62/84

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen Begründung von Anwartschaften

  • OLG Celle, 09.02.1999 - 18 UF 91/95

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Scheidung; Versicherungen mit

  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 2/84

    Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit

  • OLG Koblenz, 19.12.1991 - 11 UF 934/91

    Versorgungsausgleich; Berechnung der Ehezeit; Gesetzliche Rentenversicherung

  • OLG Nürnberg, 24.06.1996 - 7 UF 82/96

    Einbeziehung von Anwartschaften aufgrund durch Dritte nachgezahlter Beiträge in

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 6 UF 20/00

    Versorgungsausgleich: Abänderung einer Entscheidung - Pflichten des

  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 515/80

    Stattfinden eines Versorgungsausgleichs zwischen geschiedenen Ehegatten in Fällen

  • OLG Nürnberg, 10.11.1994 - 10 UF 2678/94

    Aufhebung der bestehenden Gütergemeinschaft durch Ehevertrag nach Trennung

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1986 - 2 UF 242/85

    Nachzahlungen; Pflichtbeitrag; Pflichtversicherung; Rente

  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZB 3/83

    Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs - Widerspruch des anderen Ehegatten -

  • BGH, 07.12.1983 - IVb ZB 682/81

    Einbeziehung der Anrechte eines Ehepartners aus einer Lebensversicherung in den

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ZB 592/81

    Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung im Bereich der Zusatzversorgung des

  • BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 924/80

    Regelung eines Versorgungsausgleichs bei Scheidung einer Ehe - Einbeziehung von

  • BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 510/81

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Berechnung der zu übertragenden

  • OLG Köln, 28.07.1983 - 14 UF 75/83
  • OLG Stuttgart, 21.05.1980 - 17 UF 334/79
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1981 - IVb 764/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6418
BGH, 03.06.1981 - IVb 764/80 (https://dejure.org/1981,6418)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1981 - IVb 764/80 (https://dejure.org/1981,6418)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1981 - IVb 764/80 (https://dejure.org/1981,6418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,6418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1372
    Einbeziehung von Rentenanwartschaften aufgrund freiwilliger Beitragsentrichtung in den Versorgungsausgleich

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 1169
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht