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BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80 |
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Unterhaltsansprüche während der Zeit des Getrenntlebens und nachehelicher Unterhalt - Klage auf Abänderung der Unterhaltsansprüche wegen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse - Veränderung der Rechtslage durch Inkrafttreten des 1. EheRG
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Kurzfassungen/Presse
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BGB § 1569
Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts
Papierfundstellen
- NJW 1981, 978
- MDR 1981, 392
- FamRZ 1981, 242
- JR 1981, 242
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.09.1980 - IVb ZR 545/80
Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Gegen die Inanspruchnahme aus dem Urteil für die Zeit nach der Scheidung der Ehe kann sich der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage zur Wehr setzen, während der Unterhaltsberechtigte Ehegatte für den nachehelichen Unterhalt auf eine neue Klage verwiesen ist (Ergänzung zum Senatsurteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 545/80 - BGHZ 78, 130).Sie ist vom Senat im Urteil vom 24. September 1980 - IV b ZR 545/80 (BGHZ 78, 130 = FamRZ 1980, 1099 m. Anm. Mutschier) für das bis zum 30. Juni 1977 geltende Recht verneint worden.
Die mit der Eheschließung von den Ehegatten füreinander übernommene Verantwortung, die letztlich der eigentliche Entstehungsgrund sowohl für die eheliche wie für die nachehelich Unterhaltspflicht ist (BGHZ 20, 127, 134 f.; BGH FamRZ 1980, 1099), ist in der nachehelichen Unterhaltspflicht abgeschwächt.
Prozeßökonomische Erwägungen rechtfertigen es nicht, sich über die Verschiedenheit der Ansprüche hinwegzusetzen und ein Fortwirken des Titels über den ehelichen Unterhaltsanspruch nach der Scheidung zu bejahen (vgl. zu allem eingehend BGHZ 78, 130).
- BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Für den Fall, daß das Berufungsgericht erneut über die vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Aufrechnung gegen den Unterhaltsanspruch zu entscheiden haben sollte, wird darauf hingewiesen, daß die Zulässigkeit der Aufrechnung nicht - wie im angefochtenen Urteil geschehen - dahingestellt bleiben darf; die Entscheidung, daß die Gegenforderung nicht besteht, setzt voraus, daß die Aufrechnung zulässig ist (BGH MDR 1961, 932; RGZ 132, 305). - BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55
Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Die mit der Eheschließung von den Ehegatten füreinander übernommene Verantwortung, die letztlich der eigentliche Entstehungsgrund sowohl für die eheliche wie für die nachehelich Unterhaltspflicht ist (BGHZ 20, 127, 134 f.; BGH FamRZ 1980, 1099), ist in der nachehelichen Unterhaltspflicht abgeschwächt.
- BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56
Ausschluß aus einem Verband
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
In der Revisionsinstanz kann der Kläger nicht von dem in den Vorinstanzen verfolgten Abänderungsbegehren zu einem Antrag nach § 767 ZPO übergehen (vgl. BGHZ 28, 131, 136 f.). - BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78
Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung; …
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Beide Klagen unterscheiden sich im Streitgegenstand und im Antrag (BGH FamRZ 1979, 573, 575 m. Anm. Baumgärtel FamRZ 1979, 791). - BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80
Bestimmung des Endes der Ehedauer
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Dabei kann der Kläger vor dem Berufungsgericht die Bedenken geltend machen, die er mit der Revision gegen die Erwägungen und Feststellungen erhoben hat, aufgrund deren das Berufungsgericht in dem angefochtenen Urteil einen Ausschluß oder eine Beschränkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1579 Abs. 1 Nr. 1 BGB trotz der Annahme einer kurzen Ehedauer - die nach den bisherigen Feststellungen rechtlich nicht zu beanstanden wären (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 26. November 1980 - IV b ZR 542/80) - verneint hat. - OLG Hamburg, 02.06.1979 - 15 WF 38/79
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Das Oberlandesgericht hat in seinem in FamRZ 1979, 702 veröffentlichten Berufungsurteil die Identität des Unterhaltsanspruchs der Beklagten für die Dauer des Getrenntlebens einerseits und für die Zeit nach der Ehescheidung andererseits bejaht; es hat deshalb angenommen, daß die Unterhaltsurteile, gegen die sich die Klage richtet, auch hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts einem Abänderungsbegehren nach § 323 ZPO zugänglich seien, und insoweit die Klage aufgrund einer sachlichen Prüfung der geltend gemachten Abänderungsgründe abgewiesen. - BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52
Erfordernisse eines bindenden Beschlusses
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Zwar kann der prozessuale Anspruch, der Gegenstand eines Urteils ist, auf mehreren aus demselben Lebenssachverhalt sich ergebenden materiell-rechtlichen Ansprüchen beruhen, die auf dasselbe Ziel gerichtet sind (BGHZ 9, 22, 27;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 39. Aufl. § 2 Anm. 2 m.w.N.). - RG, 21.04.1931 - II 241/30
1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach …
Auszug aus BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80
Für den Fall, daß das Berufungsgericht erneut über die vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Aufrechnung gegen den Unterhaltsanspruch zu entscheiden haben sollte, wird darauf hingewiesen, daß die Zulässigkeit der Aufrechnung nicht - wie im angefochtenen Urteil geschehen - dahingestellt bleiben darf; die Entscheidung, daß die Gegenforderung nicht besteht, setzt voraus, daß die Aufrechnung zulässig ist (BGH MDR 1961, 932; RGZ 132, 305).
- BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87
Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen
Soweit die Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (§§ 1570 ff. BGB) gegeben waren, entstand für die Klägerin ein neues Recht auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen (zu den Unterschieden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242). - BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80
Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum
Insoweit würde Ähnliches gelten wie für einen Titel auf Trennungsunterhalt, der nicht für den Zeitraum nach der Ehescheidung fortwirkt (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242 - NJW 1981, 978 [BGH 14.01.1981 - IVb ZR 575/80]). - OLG Brandenburg, 22.04.2008 - 10 UF 226/07
Nachehelicher Unterhalt: Befristung eines Aufstockungsunterhalts; ehebedingte …
Nach § 1574 BGB a. F. war von ihm zu erwarten, seinen Unterhalt nach der Scheidung durch eigene Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise selbst zu verdienen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1981, 242/243;… Wendl/Pauling, a.a.O., § 4, Rdnr. 17 und 42 f.).Dieser gesteigerten Verantwortung der Ehegatten füreinander während der noch bestehenden Ehe entspricht es, dass die eheliche und die nacheheliche Unterhaltspflicht unterschiedlich stark ausgestaltet ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1981, 242/243).
- BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92
Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung
Angesichts der Unterschiede in der Ausgestaltung der ehelichen und der nachehelichen Unterhaltspflicht (vgl. dazu etwa Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 -FamRZ 1981, 242, 243) erscheint auch nicht gerechtfertigt, sie auf solche Ansprüche entsprechend anzuwenden. - BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts
Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann im Rahmen des § 1361 Abs. 2 BGB nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, als dies gemäß § 1574 BGB nach der Scheidung der Ehe der Fall ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 243). - BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81
Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers
Ein solcher Klagegrund wäre - wie vom Kläger geltend gemacht - mit dem Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils entstanden, wenn die einstweilige Anordnung nur eine Unterhaltsregelung für die Zeit bis zur Scheidung der Ehe und nicht auch für die Zeit danach enthalten würde (vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Falle eines Unterhaltstitels in der Hauptsache: Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 244).Nach § 620 f ZPO tritt die einstweilige Anordnung über den Ehegattenunterhalt mit der Rechtskraft der Ehescheidung nicht ohne weiteres außer Kraft, sondern sie gilt auch für die Zeit danach noch bis zum Wirksamwerden einer anderweitigen Regelung des Unterhalts fort (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 a.a.O. S. 243).
Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei dem Unterhaltsanspruch des Ehegatten während bestehender Ehe und dem Unterhaltsanspruch nach der Scheidung sowohl materiell- wie verfahrensrechtlich um verschiedene Ansprüche handelt (Senatsurteil vom 14. Januar 1981 a.a.O. im Anschluß an BGHZ 78, 130).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Eine Identität zwischen dem Unterhaltsanspruch eines getrennt lebenden Ehegatten und dem Unterhaltsanspruch nach der Scheidung hat der Senat mit Urteil vom 14. Januar 1981 (IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242) abgelehnt. - BGH, 24.03.2010 - XII ZB 193/07
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Trennungsunterhaltstitels: Begrenzung …
Das gilt auch, wenn der Unterhaltsschuldner die rechtsvernichtende Einwendung im Sinne des § 767 ZPO vorträgt, der Unterhaltstitel erstrecke sich von vornherein nur auf den Trennungsunterhalt und nicht auf den nachehelichen Unterhalt (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 244).Das ergibt sich aus dem vom türkischen Familiengericht angewandten türkischen Unterhaltsrecht, das - ebenso wie das deutsche Recht (vgl. insoweit Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 243 f.;… Senatsbeschluss vom 21. April 1999 - XII ZB 158/98 - FamRZ 1999, 1497 und Wendl/Pauling aaO § 4 Rdn. 14) - zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt unterscheidet.
- OLG Köln, 10.12.2009 - 21 UF 133/09
Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aufgrund einer entgegenstehenden und …
Danach schließen es die Unterschiede in der Ausgestaltung des § 1361 BGB und der §§ 1569 ff. BGB aus, die Ansprüche auf Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt als einheitlichen und kontinuierlichen Anspruch aufzufassen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981, IVb ZR 575/80, NJW 1981, 978, 979 sowie Urteil vom 24. September 1980, IVb ZR 545/80, NJW 1980, 2811, zum bis 30. Juni 1977 geltenden § 1361 BGB und zu den §§ 58 ff. EheG).Denn bei Trennungs- und Nachehelichenunterhalt handelt es sich - wie oben dargelegt - um verschiedene Streitgegenstände (BGH, FamRZ 1981, 242 ff = NJW 1981, 978;… vgl. auch FA-FamR/Gerhardt, Kap. 6, Rz. 622;… Zöller/Vollkommer, ZPO, § 323 Rz. 16).
Das ist hier nicht der Fall, denn der BGH hat in den auch hier zum Verhältnis von § 1361 BGB und § 1933 Satz 3 BGB i. V. m. §§ 1569 ff. BGB entsprechend anwendbaren Entscheidungen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1981, IVb ZR 575/80, NJW 1981, 978, 979 sowie Urteil vom 24. September 1980, IVb ZR 545/80, NJW 1980, 2811, zum bis 30. Juni 1977 geltenden § 1361 BGB und zu den §§ 58 ff. EheG) die Verschiedenheit der Ansprüche aus § 1361 BGB und §§ 1569 ff BGB und damit auch der Streitgegenstände bereits ausdrücklich festgestellt.
- BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91
Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des …
Auch kann er bereits während der Trennungszeit eine einstweilige Anordnung gemäß § 620 Nr. 6 ZPO erwirken, die gemäß § 620f ZPO für die Zeit nach der Scheidung fortwirkt, bis eine anderweite Regelung wirksam wird (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 243). - OLG Hamm, 17.07.1981 - 5 UF 154/81
- OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 40/09
Voraussetzungen der Abtrennung der Folgesache nachehelicher Unterhalt; …
- OLG München, 23.06.1981 - 4 UF 21/81
- BGH, 02.12.1981 - IVb ZR 638/80
Rechtswirkung eines Urteils über die Errichtung einer Unterhaltsrente
- BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 556/80
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse; …
- BGH, 03.12.1986 - IVb ZR 80/85
Einrede des Schiedsvertrages gegenüber Vollstreckungsabwehrklage
- BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80
Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den …
- BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83
Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei …
- BGH, 14.12.1983 - IVb ZR 29/82
Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bei Verlust des bisherigen …
- BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82
Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes
- BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87
Überleitung des Unterhaltsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten
- BGH, 09.11.1983 - IVb ZR 14/83
Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß unter geschiedenen Ehegatten
- BGH, 21.04.1999 - XII ZB 158/98
Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer unterhaltsrechtlichen Auskunftsklage
- OLG Celle, 26.02.1991 - 18 UF 162/90
Zulässige Anmahnung nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft der Scheidung
- BGH, 30.06.1982 - IVb ZR 732/80
Abänderungsklage auf Aufhebung der Unterhaltsverpflichtungen eines Ehemannes …
- OLG Hamm, 28.09.1982 - 3 UF 54/82
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und Unterhalt für ein volljähriges Kind ; …
- OLG Hamburg, 20.07.1981 - 15 WF 140/81
- BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 557/80
Vollstreckungsabwehrklage gegen die Zwangsvollstreckung aus einem …
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 653/80
Ehegatten aus unterschiedlichen Nationen; Unterhaltsanspruch; Anspruch auf die …
- OLG Koblenz, 23.10.2006 - 13 WF 984/06
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines Verzichts auf Trennungsunterhalt; …
- OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 1 WF 168/06
Aussetzung des Scheidungsverfahrens einschließlich der Folgesache nachehelicher …
- BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 658/80
Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt
- BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 326/81
Erwerbsobliegenheit des Unterhalt begehrenden Ehegatten
- BGH, 18.03.1981 - IVb ZR 585/80
Unterhaltsanspruch von getrennt lebenden Ehegatten - Übergangsfälle des Art. 12 …
- OLG Karlsruhe, 14.12.2004 - 20 UF 99/04
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbefristung nach 12jähriger kinderloser Ehe
- OLG Karlsruhe, 06.02.1997 - 5 WF 12/97
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen über die einstweilige …
- OLG Düsseldorf, 08.12.1986 - 2 UF 150/86
Berufungserweiterung; Getrenntlebensunterhalt; Geschiedenenunterhalt; …
- BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 370/81
Ausgleichspflicht für eine während der Ehezeit verursachte, jedoch erst danach …
- OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86
Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt
- BGH, 15.10.1981 - IX ZR 27/80
Rechtsweg bei Ablehnung einer Leistung durch die Entschädigungsbehörde
- OLG Zweibrücken, 03.08.1998 - 5 WF 75/98
Prozesskostenhilfe zur Verfolgung nachehelichen Ehegattenunterhalts; Anspruch auf …
- OLG Saarbrücken, 28.05.1997 - 9 UF 102/96
- OLG München, 18.10.1993 - 12 WF 1032/93
Streitwert einer Vollstreckungsgegenklage
- OLG Hamburg, 07.09.1990 - 2 UF 102/89
Anspruch auf Trennungsunterhalt nach deutschem Recht
- BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 41/83
Einordnung einer Rechtswahrungsanzeige als eine der Mahnung ähnliche Warnfunktion …
- OLG Köln, 23.03.1983 - 21 WF 198/82
Stufenklage; Abänderungsklage; Abänderungsklage in Form einer Stufenklage
- OLG Hamm, 17.07.1987 - 7 UF 234/87
- BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 303/81
Trennungsunterhalt keine Folgesache - Herauslösung einer Unterhaltssache aus dem …
- OLG Braunschweig, 21.04.1982 - 2 WF 38/82
- OLG Stuttgart, 27.04.1981 - 15 WF 114/81
Rechtskräftige Scheidung als Einwendung i.R.e. Vollstreckungsgegenklage gegenüber …
- BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 668/80
Inhalt eines Urteils über den Unterhaltsanspruch eines getrenntlebenden Ehegatten …
- OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 281/80
- OLG Düsseldorf, 02.04.1981 - 6 UF 44/81
- OLG Koblenz, 27.08.1986 - 11 WF 1065/86
- OLG Schleswig, 27.01.1982 - 8 WF 288/81