Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung für längere Zeit
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 1981, 763
- ZfBR 1995, 264
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 22.06.1995 - VII ZR 118/94
Verzicht: Auslegung
An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichtes sind strenge Anforderungen zu stellen im Anschluß an BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 = FamRZ 1981, 763 und vom 16. November 1993 - XI ZR 70/93 = NJW 1994, 379.bb) Im übrigen hat das Berufungsgericht verkannt, daß an die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 = FamRZ 1981, 763 und vom 16. November 1993 - XI ZR 70/93 = NJW 1994, 379).
- OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des …
Da er erst mit rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft gegen den Bekl. geltend gemacht werden konnte, begann die Verjährungsfrist auch erst im Jahr 2001 zu laufen (BGH, FamRZ 1981, 763).Darin allein, dass der Anspruch auf Unterhalt während der Zeit des Zusammenlebens nicht geltend gemacht worden ist, liegt noch kein Verzicht (BGH, FamRZ 1981, 763).
Es ist durchaus möglich, dass er die Verwirklichung des Anspruchs aus anderen, nachvollziehbaren Gründen gescheut hat (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1981, 763).
Die Annahme der Verwirkung wird auch nicht durch die Vorschrift des § 1613 III BGB ausgeschlossen, welche die Härte und wirtschaftliche Belastung aus der rückwirkenden Geltendmachung des Anspruchs zu erleichtern geeignet ist (BGH, FamRZ 1981, 763).
- BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93
Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines …
Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muß ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, FamRZ 1981, 763 und vom 18. April 1989 - X ZR 85/88, WM 1989, 1180, 1182).
- OLG Dresden, 29.01.1999 - 8 W 1964/98
Auslegung der Rücksendung einer Bürgschaftsurkunde
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, derder Senat beitritt, ist es - allgemeinen Rechtsgrundsätzen entsprechend - möglich, dass ein Erlass- oder Verzichtsvertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommt (BGH WM 1995, 1677 unter II 2 b: Verzicht auf die Hälfte einer Bürgschaftsforderung; BGH FamRZ 1981, 763 unter 1 a: Verzicht auf Unterhaltsansprüche durch Untätigbleiben).Auf die näheren Umstände, vor allem auf ein mögliches Motiv für den einseitigen Verzicht, stellt die höchstrichterliche Rechtsprechung in erster Linie ab, wenn es um die Frage geht, ob der Erklärungsempfänger eine Äußerung oder ein bestimmtes Verhalten des Gegners als Ausdruck von dessen Verzichtswillen auffassen darf (vgl. BGH WM 1995, 1677 unter II 1; BGH WM 1984, 271 unter II 2 b; BGH FamRZ 1981, 763 unter 1 a; ähnlich auch OLG Hamburg, NJW 1986, 1691, 1692).
- OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 9 UF 196/99
Unterhaltsansprüche bei Vaterschaftsfeststellung - Zeitpunkt der Geltendmachung - …
Im Übrigen ist auch die bereits zuvor dargestellte Sperrwirkung des § 1600 d Abs. 4 BGB hinsichtlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen vor rechtskräftiger Vaterschaftsfeststellung zu beachten, welche zur Folge hat, dass die Verjährungsfrist für Unterhaltsansprüche jedenfalls nicht vor der rechtskräftigen Feststellung der Vaterschaft zu laufen beginnt (so zum alten Recht - § 1600 a Satz 2 BGB - BGH, FamRZ 1981, 763 ;… siehe auch Soergel-Niedenführ, BGB , 13. Aufl. 1999, § 204 Rdn. 6).Nach der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, führt dies dazu, dass eine Verwirkung nur in absoluten Ausnahmefällen eintreten kann; grundsätzlich muss die Hoffnung des Vaters, nicht als Vater in Anspruch genommen zu werden, hinter der Schutzwürdigkeit des klagenden Kindes zurückstehen (OLG München, FamRZ 1986, 504, 505;… im Ergebnis auch Palandt-Diederichsen, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1613 Rdn. 30;… MünchKomm-Köhler, BGB , 3. Aufl. 1992, § 1615 d - a. F. - Rdn. 3 a;… Erman-Holzhauser, BGB , 9. Aufl. 1993, § 1615 f. - a. F. - Rdn. 4; unklar LG Aachen, FamRZ 1986, 1040, 1041; im Ergebnis wohl auch BGH, FamRZ 1981, 763, 764).
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 12/87
Kostenersatz bei Ehelichkeitsanfechtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05
Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes …
Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776). - BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84
Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige
b) Die Überleitungsanzeige des Klägers vom 29. August 1977, durch die eine Überleitung in Höhe von - nur - 120 DM monatlich bewirkt wurde, enthält, wie keiner näheren Darlegung bedarf, nicht etwa einen Verzicht auf die weitergehenden Rechtswirkungen der vorangegangenen Rechtswahrungsanzeige; insoweit fehlt es an der Erklärung, eine Rechtsposition aufzugeben (vgl. - allgemein - Senatsurteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 - FamRZ 1981, 763 ). - BSG, 22.09.1993 - 10 RKg 6/93
BGB § 1600a S. 1, 2; BKGG § 1 Abs. 1 S. 1; BKGG § 9 Abs. 3; SGB …
Hierbei ist lediglich umstritten, ob die Verjährung des Unterhaltsanspruchs eines nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater bis zur Feststellung der Vaterschaft nach § 202 Abs. 1 BGB gehemmt ist oder ob sie überhaupt erst mit der Feststellung der Vaterschaft zu laufen beginnt; für die letztgenannte Ansicht spreche, daß der Anspruch i.S. von § 198 BGB erst als "entstanden" anzusehen sei, wenn er ausgeübt werden könne (offengelassen in BGH vom 20. Mai 1981, FamRZ 1981, 763 mwN zu beiden Meinungen). - OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08
Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker
Insoweit besteht der allgemeine Erfahrungssatz, dass ein Erlass bzw. Verzicht nicht zu vermuten ist und im Zweifel eine dahingehende Erklärung eng auszulegen ist (BGH, FamRZ 1981, 763; BGH, NJW 1994, 379 [380]; BGH, NJW-RR 1996, 237;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 397 Rn 4 m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 7 U 671/03
Immobilien - Forderungsverzicht bei Herausgabe der Grundschuldurkunde?
- BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87
- KG, 22.05.2003 - 8 U 271/02
Gewerberaummiete: Abänderung gesamtschuldnerischer Haftung bei Mitmietern; …
- KG, 20.12.2004 - 8 U 66/04
Mietrecht - Verwirkung des Kündigungsrechts wegen nichtgezahlter Kaution
- OLG Koblenz, 22.11.2006 - 2 U 564/06
Erlass auf Forderung durch einfaches Kopfnicken
- OLG Celle, 21.04.2004 - 15 UF 6/04
Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Kindesunterhaltsurteils: Hinderungsgrund …
- OLG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 U 34/05
Berechtigte Annahme des Verzichts auf eine titulierte Forderung durch …
- BGH, 17.06.1993 - IX ZR 158/92
- OLG Düsseldorf, 22.01.2000 - 24 U 92/99
Gewerberaummietrecht
- OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 16 UF 135/98
Kürzung des Betreuungsunterhalts bei Herbeiführung einer Schwangerschaft durch …
- OVG Schleswig-Holstein, 04.03.1994 - 3 L 226/93
- OLG Karlsruhe, 12.09.2005 - 16 UF 153/05
Kindesunterhalt: Erfolgsaussicht der Berufung gegen eine Verurteilung zur Zahlung …
- BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 217/81
- OLG München, 25.04.1996 - 19 U 2945/95
- OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1994 - 3 L 106/93
