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   BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80   

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BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80 (https://dejure.org/1981,1180)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1981 - IVb ZR 513/80 (https://dejure.org/1981,1180)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 (https://dejure.org/1981,1180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Nichtverlesung eines Scheidungsantrages in der Hauptverhandlung - Möglichkeiten der Heilung von Verfahrensfehlern durch Stellung eines Antrages auf Zurückweisung der Berufung - Ehedauer als Voraussetzung für die Durchführung eines Verfahrens auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 944
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1978 - VIII ZR 282/77

    Klage des Hauseigentümers auf Zahlung erhöhten Mietzinses - Rechtsverstoß des

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80
    Das Berufungsurteil wird jedenfalls von der Erwägung getragen, daß ein möglicher Verstoß gegen § 308 ZPO vor dem Familiengericht im Berufungsrechtszug durch den - schriftsätzlich angekündigten und in der mündlichen Verhandlung verlesenen - Antrag des Antragstellers auf Zurückweisung der Berufung sowie den hilfsweise gestellten Scheidungsantrag geheilt worden ist (vgl. BGH NJW 1979, 2250; RGZ 157, 23, 24; Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 308 Anm. I 1 c; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 39. Aufl. § 308 Anm. 1 D; Thomas/Putzo ZPO 11. Aufl. § 308 Anm. 1 d).

    Mit dem Antrag auf Zurückweisung der Berufung hat sich der Antragsteller das Urteil des Familiengerichts - auch hinsichtlich des Scheidungsausspruchs - zu eigen gemacht (BGH NJW 1979, 2250), und er hat damit zu erkennen gegeben, daß es bei dem Scheidungsausspruch auch im zweiten Rechtszug sein Bewenden haben sollte (RGZ 157, 24).

  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr - nach Erlaß des Berufungsurteils - in dem Beschluß vom 21. März 1979 (BGHZ 74, 39, 47) [BGH 21.03.1979 - IV ZB 142/78] dargelegt, daß der Versorgungsausgleich seine gesetzliche Grundlage in dem Gedanken der einmal auf Lebenszeit angelegt gewesenen ehelichen Lebens- und damit Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten habe, der dazu führe, daß beim Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglichen gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung nunmehr auf die Ehegatten aufzuteilen seien.

    Das Berufungsgericht hat sich mit seiner Entscheidung im Rahmen der ihm als Tatsacheninstanz obliegenden Aufgabe gehalten, unter Beachtung der Härteklausel des § 1587 c BGB eine dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs - auch im Hinblick auf die familienrechtlichen Grundsatznormen der Art. 6 Abs. 1 und 3 Abs. 2 GG - entsprechende angemessene Lösung für den hier vorliegenden, durch eine besonders kurze Ehedauer gekennzeichneten Einzelfall zu finden (vgl. BGHZ 74, 38, 57, 58; MünchKomm/Maier Ergänzungsband § 1587 c Rdn. 13).

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 7/79
    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80
    Wie der Bundesgerichtshof nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung in dem Beschluß vom 27. Februar 1980 (IV ZB 7/79 - FamRZ 1980, 552 bis 554) näher dargelegt hat, ist der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit nach § 1587 Abs. 2 BGB für den Versorgungsausgleich auch in den Fällen maßgebend, in denen das Scheidungsverfahren vor dem Inkrafttreten des 1. EheRG durch Erhebung einer Ehescheidungsklage nach altem Recht rechtshängig geworden ist, unabhängig davon, ob es im Verlauf des Verfahrens zu einem Verfahrensstillstand gekommen, oder ob das Verfahren fortlaufend betrieben worden ist.
  • BGH, 26.11.1980 - IVb ZR 542/80

    Bestimmung des Endes der Ehedauer

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80
    Ihre Auffassung, daß die Ehe mindestens bis zur Verkündung des Berufungsurteils am 18. Oktober 1978 - und damit länger als vier Jahre - gedauert habe, steht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wie sie in dem Urteil vom 26. November 1980 (IVb ZR 542/80 = FamRZ 1981, 140) dargelegt und begründet worden ist.
  • RG, 26.01.1938 - VI 220/37

    Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80
    Das Berufungsurteil wird jedenfalls von der Erwägung getragen, daß ein möglicher Verstoß gegen § 308 ZPO vor dem Familiengericht im Berufungsrechtszug durch den - schriftsätzlich angekündigten und in der mündlichen Verhandlung verlesenen - Antrag des Antragstellers auf Zurückweisung der Berufung sowie den hilfsweise gestellten Scheidungsantrag geheilt worden ist (vgl. BGH NJW 1979, 2250; RGZ 157, 23, 24; Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 308 Anm. I 1 c; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 39. Aufl. § 308 Anm. 1 D; Thomas/Putzo ZPO 11. Aufl. § 308 Anm. 1 d).
  • RG, 27.01.1938 - V B 13/37

    1. Fällt der Rangrücktritt einer bereits eingetragenen Hypothek hinter eine

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80
    Mit dem Antrag auf Zurückweisung der Berufung hat sich der Antragsteller das Urteil des Familiengerichts - auch hinsichtlich des Scheidungsausspruchs - zu eigen gemacht (BGH NJW 1979, 2250), und er hat damit zu erkennen gegeben, daß es bei dem Scheidungsausspruch auch im zweiten Rechtszug sein Bewenden haben sollte (RGZ 157, 24).
  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1587 c Nr. 1 BGB zu berücksichtigende Umstände könnten auch darin bestehen, dass eine Versorgungsgemeinschaft wegen ungewöhnlich kurzer Ehedauer nicht entstanden (Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 - FamRZ 1981, 944, 945) oder durch lange Trennung der Ehegatten aufgehoben worden sei (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 577/80 - FamRZ 1984, 467, 469 f.; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 928/80 - FamRZ 1985, 280, 281 f.; vom 28. Oktober 1992 - XII ZB 42/91 - FamRZ 1993, 302, 303; vom 19. Mai 2004 - XII ZB 14/03 - FamRZ 2004, 1181, 1182 f. und vom 28. September 2005 - XII ZB 177/00 - FamRZ 2005, 2052, 2053).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Der Verstoß gegen § 123 SGG ist nicht dadurch geheilt worden, dass der Kläger im Berufungsverfahren beantragt hat, die Berufung zurückzuweisen, sich den (antragsüberschreitenden) Urteilsausspruch des SG damit zu eigen gemacht und sein Klagebegehren entsprechend erweitert hat (so aber vgl BGH Urteile vom 24.6.1981 - IVb ZR 513/80 - Juris RdNr 9, vom 19.3.1986 - IVb ZR 19/85 - Juris RdNr 7, vom 20.4.1990 - V ZR 282/88 - BGHZ 111, 158, 161, vom 12.1.1994 - VIII ZR 165/92 - BGHZ 124, 351, 370, vom 6.10.1998 - XI ZR 313/97 - NJW 1999, 61, 62 jeweils zu § 308 Abs. 1 ZPO; vgl bereits RG vom 26.1.1938 - VI 220/37 - RGZ 157, 23, 24) .
  • OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

    Der Bundesgerichtshof hat zudem in einem älteren Urteil zu dieser Frage entschieden, dass eine extrem kurze Ehedauer von etwa sechs Wochen ohne Hinzutreten weiterer Umstände einen Ausschluss des nachehelichen Unterhalts wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 Nr. 1 BGB rechtfertige (BGH, Urteil vom 24.06.1981, IVb ZR 513/80, FamRZ 1981, S. 944 ff., recherchiert bei juris, 3. Leitsatz und Rn. 18 - 23).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute

    aa) Solche im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1587 c Nr. 1 BGB besonders zu berücksichtigenden Umstände können darin bestehen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft wegen der außergewöhnlichen Kürze des Zusammenlebens nicht entstanden ist (Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 - FamRZ 1981, 944, 945) oder durch eine lange Trennung der Ehegatten aufgehoben wurde (BGHZ 75, 241, 269 f.; Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 577/80 - FamRZ 1984, 467, 469 f.; vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 928/80 - FamRZ 1985, 280, 281 und vom 19. Mai 2004 - XII ZB 14/03 - FamRZ 2004, 1181, 1183 m.w.N.).
  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Ein etwaiger Verstoß des Amtsgerichts gegen § 308 ZPO wäre jedenfalls dadurch geheilt, daß der Ehemann in zweiter Instanz die Zurückweisung der Berufung der Ehefrau beantragt und sich dadurch das Verbundurteil des Amtsgerichts in allen Punkten zu eigen gemacht hat (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 - FamRZ 1981, 944 f m.w.N.; s.a. OLG Frankfurt FamRZ 1982, 809, 812).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2016 - L 6 VH 4633/14

    Soziales Entschädigungsrecht - strafrechtliche Rehabilitierung - DDR-Unrechtshaft

    In diesem Falle wird davon ausgegangen, dass sich der Kläger die Antragsüberschreitung des erstinstanzlichen Urteils zu Eigen macht und - nachträglich - einen entsprechenden Verurteilungsantrag stellt, ggfs. nur hilfsweise zu seinem weiter aufrecht erhaltenen Hauptantrag (vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 - Juris Rz. 9 und vom 6.10.1998 - XI ZR 313/97 - NJW 1999, 61, 62; vgl. bereits Reichsgericht [RG], Urteil vom 26. Januar 1938 - VI 220/37 - RGZ 157, 23, 24).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Denn schon wegen einer derart kurzen Dauer der Ehe kann die innere Rechtfertigung für eine unbeschränkte Unterhaltsverpflichtung fehlen, was das Berufungsgericht nach den von ihm angeführten Beispielen offenbar nicht gesehen hat (für den Fall extrem kurzer Ehedauer vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 - FamRZ 1981, 944, 945 f).
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts, daß die Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB auch dann mit dem Ende des Monats endet, der der Erhebung des Scheidungsantrags (oder der Scheidungsklage nach früherem Recht) vorausgeht, wenn das Scheidungsverfahren über längere Zeit ausgesetzt war oder geruht hat, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ZB 7/79 = FamRZ 1980, 552 ff.; Urteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 = FamRZ 1981, 944, 945).
  • KG, 15.06.1982 - 15 UF 874/79

    Vermögensausgleich; Ehe; Dauer; Kurz; Ehedauer

    Diese Voraussetzungen sind entgegen der Ansicht des Amtsgerichts nicht bereits dadurch erfüllt, daß die Ehezeit nur 24 Monate gedauert hat (die Lebensgemeinschaft knapp elf Monate), und deshalb von einer gemeinsamen Lebensleistung nicht gesprochen werden könne, denn der Versorgungsausgleich findet seine Grundlage und Rechtfertigung nicht in einer gemeinsamen Lebensleistung der Ehegatten, sondern "in dem Gedanken der einmal auf Lebenszeit angelegt gewesenen ehelichen Lebens- und damit Versorgungsgemeinschaft der E- hegatten«, der dazu führt, "daß beim Zerbrechen der ehelichen Lebensgemeinschaft die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglichen gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung nunmehr auf die Ehegatten aufzuteilen« sind (BGH FamRZ 1981, 944, 945 = BGHF 2, 695).

    Nun läßt allerdings die Rechtsprechung gleichwohl bei extrem kurzen Ehezeiten die Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB zu, und die Literatur folgt dem weitgehend (zum Beispiel BGH FamRZ 1981, 944, 945 = BGHF 2, 695 - etwa sechs Wochen Ehezeit mit sechs Tagen Lebensgemeinschaft; AmtsG Charlottenburg FamRZ 1978, 186 - vier Monate Ehezeit bei nur vier Wochen Zusammenlebens, dies aber nur Nebengrund; AmtsG Kamen FamRZ 1978, 122 - zwei Monate E- hezeit mit nur sechs Tagen Lebensgemeinschaft; Maier, aaO; Diederichsen in Palandt, BGB 41. Aufl. § 1587c Anm. 2; Erman/Ronke, BGB 7. Aufl. § 1587c Rdn. 6; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 28 V 8; weitergehend allerdings OLG Düsseldorf FamRZ 1980, 64 - jedoch extrem hoher Anteil des Getrenntlebens von acht Jahren, davon sieben bis acht Monate Haftzeit, knapp vier Monate Lebensgemeinschaft und beiderseitige wirtschaftliche Verselbständigung seit der Trennung).

    Der Grund kann aber nur darin liegen, daß es - wie es auch der Bundesgerichtshof (FamRZ 1981, 944, 945 = BGHF 2, 695; auch Gernhuber, aaO) hervorgehoben hat - angesichts der ungewöhnlich kurzen Ehedauer gar nicht erst zu einer Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten gekommen ist.

  • OLG Köln, 26.08.1997 - 4 UF 164/96

    Ausschluss oder Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit;

    Die vom Antragsteller ferner aufgeworfene Frage, ob eine "kurze Ehedauer" vorliegt, bedarf im Rahmen des Versorgungsausgleichs keiner Erörterung; der Versorgungsausgleich findet nämlich grundsätzlich auch bei kurzer Ehedauer statt, da eine entsprechende Anwendung der für den Unterhaltsanspruch geltenden Vorschrift des § 1579 Nummer 1 BGB auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 1981, 944; OLG Hamm FamRZ 1985, 78).

    Soweit eine grobe Unbilligkeit im Sinne des § 1587 c Nummer 1 BGB angenommen worden ist, bezieht sich dies auf eine extrem kurze Ehe, wie etwa nur sechs Wochen (BGH FamRZ 1981, 944) oder ein Monat und nur 6-tägiges Zusammenleben (vgl. KG NJW 1979, 168) oder wenn wegen der kurzen Ehe der Versorgungsausgleich im Bagatellbereich bliebe (vgl. OLG Schleswig FamRZ 1980, 1132).

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 74/82

    Für Versorgungsausgleich maßgeblicher Zeitpunkt bei längerem Zusammenleben wegen

  • BGH, 19.03.1986 - IVb ZR 19/85

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Umdeutung des Klagebegehrens; Überprüfung

  • LAG München, 01.06.2006 - 4 Sa 68/06

    Schwerbehinderter Mensch/Gleichgestellter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 640/06

    Dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

  • OLG Frankfurt, 08.07.2003 - 3 UF 120/03

    Getrenntlebenunterhalt: Abänderungsantrag für einstweilige Anordnung bei

  • OLG Saarbrücken, 24.10.2002 - 9 UF 120/02

    Rentenanwartschaften; Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Kurze Ehezeit;

  • OLG Schleswig, 17.12.2001 - 15 UF 141/01

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

  • OLG Köln, 16.07.1997 - 26 UF 31/97

    Zulässigkeit der Vorabscheidung, Scheidung, Folgesache, Versorgungsausgleich

  • OLG Köln, 31.05.1985 - 4 UF 374/84

    Unterhaltsausschluß; Ehedauer; Berechnung der Ehedauer; Scheidungsantrag

  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 665/80

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Versagung des Unterhaltsanspruchs wegen

  • OLG Frankfurt, 10.11.1981 - 3 UF 6/81

    Anforderungen an einen Scheidungsantrag; Falsches Datum der letzten mündlichen

  • OLG Stuttgart, 28.01.1985 - 15 UF 552/84
  • OLG Koblenz, 10.01.1983 - 13 UF 834/82

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse;

  • OLG Hamm, 29.06.1987 - 10 UF 188/87
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