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   BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81   

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BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81 (https://dejure.org/1981,2029)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1981 - IVb ZB 846/81 (https://dejure.org/1981,2029)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 (https://dejure.org/1981,2029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerde an den BGH - Beschluß des OLG - Familiensachen

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1104
  • MDR 1982, 473
  • FamRZ 1982, 162
  • VersR 1982, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.12.1977 - I ZB 27/77

    Statthaftigeit der sofortigen Beschwerde vorm BGH gegen einen Beschluss des

    Auszug aus BGH, 02.12.1981 - IVb ZB 846/81
    Das bedeutet, daß auch § 341 Abs. 2 ZPO sinngemäß anzuwenden ist, die Verwerfung des Einspruchs durch Beschluß also der sofortigen Beschwerde (§§ 567 Abs. 3 Satz 2, 577 ZPO) unter liegt, wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (BGH Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 = LM ZPO § 567 Nr. 12).

    Von dieser Beurteilung geht ersichtlich auch der genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 1977 (aaO) aus.

  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 259/10

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig durch das

    Bereits zu dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Prozessrecht war anerkannt, dass ein Berufungsurteil, mit dem nach mündlicher Verhandlung ein Einspruch verworfen wurde (§ 341a ZPO), (nur) mit der Wertrevision oder der Zulassungsrevision im Sinne des § 546 ZPO a.F. anfechtbar war (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - IV ZB 4/91, NJW 1992, 1701, 1702; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 341 Rn. 13); dementsprechend war nach früherem Recht bei Einspruchsverwerfung durch Beschluss in einer Familiensache die sofortige Beschwerde nur bei Zulassung durch das Oberlandesgericht eröffnet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81, NJW 1982, 1104 f; vom 9. Juni 1999 - XII ZB 2/99, BGHR ZPO § 341 Abs. 2 Familiensache 1).
  • BGH, 09.06.1999 - XII ZB 2/99

    Keine sofortige Beschwerde zum BGH gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts im

    In Familiensachen des § 621 Abs. 1 Nr. 4 und 5 ZPO findet gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen worden ist, die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie zugelassen hat (§§ 341 Abs. 2, 542 Abs. 3, 567 Abs. 4 Satz 2, 621 d ZPO; Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162, 163).
  • BGH, 19.01.1999 - VI ZB 30/98

    Begriff des unbekannten Aufenthalts

    Das Rechtsmittel ist statthaft gemäß §§ 566, 542 Abs. 3 i.V.m. § 341 Abs. 2 ZPO, weil das Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluß den Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil vom 13. Dezember 1994 als unzulässig verworfen hat und gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision zulässig wäre (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Dezember 1981 - IVb 846/81 - NJW 1982, 1104).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZB 35/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein

    Ausgenommen ist zwar unter anderem - durch die Verweisung in § 567 Abs. 4 Satz 2 auch auf die §§ 542 Abs. 3, 341 Abs. 2 ZPO - der Fall, daß das Oberlandesgericht den Einspruch gegen ein von ihm erlassenes Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß als unzulässig verworfen hat, sofern gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 - NJW 1978, 1437 und vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - NJW 1982, 1104).
  • BGH, 22.04.1998 - XII ZB 36/98

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs

    In Familiensachen nach § 621 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 ZPO findet gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts, durch die ein Einspruch gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig verworfen worden ist, die sofortige Beschwerde zum Bundesgerichtshof nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie zugelassen hat (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162).
  • BGH, 29.03.1995 - VIII ZB 9/95

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs durch das

    Eine weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts ist nämlich auch im Rahmen des Wiedereinsetzungsantrages nur nach Maßgabe des § 568 a ZPO statthaft, d.h., wenn gegen ein Urteil gleichen Inhalts die Revision stattfinden würde (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 = NJW 19.02.1104 f; Beschluß vom 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77 = LM ZPO § 567 Nr. 12; Zöller/Herget a.a.O., Rdnr. 14 zu § 341), was vorliegend, wie dargelegt, nicht der Fall ist.
  • BGH, 24.11.1986 - II ZB 9/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Die sinngemäße Anwendung dieser Bestimmung auf das Berufungsverfahren bedeutet, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (Beschl. v. 20. Dezember 1977 - I ZB 27/77, NJW 1978, 1437; Beschl. v. 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81, NJW 1982, 1104 f), daß es hier darauf ankommt, ob gegen ein inhaltsgleiches Urteil des Oberlandesgerichts die Revision zulässig (§ 546 ZPO) wäre.
  • BGH, 24.10.1984 - IVb ZB 123/84

    Verwerfung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts als

    Dementsprechend hängt auch die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Verwerfung des Einspruchs davon ab, daß das Oberlandesgericht das Rechtsmittel zugelassen hat (Senatsbeschluß vom 2. Dezember 1981 - IVb ZB 846/81 - FamRZ 1982, 162 f.).
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