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   BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80   

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https://dejure.org/1982,181
BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 (https://dejure.org/1982,181)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1982 - IVb ZB 925/80 (https://dejure.org/1982,181)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80 (https://dejure.org/1982,181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    ZPO § 114 S. 1, § 118 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - Beurteilung der Erfolgsaussicht beim Prozesskostenhilfegesuch wenn während des Verfahrens eine erhebliche Rechtslage entschieden wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1104 (Ls.)
  • MDR 1982, 564
  • FamRZ 1982, 367
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 764/80

    Einbeziehung der Zusatzversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Nach einem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den strittigen Fragen, insbesondere auf den Beschluß des Senats vom 3. Juni 1981 (BGHZ 81, 196), hat die Ehefrau die weitere Beschwerde zurückgenommen.

    Gleiches gilt für die Nichteinbeziehung der Rentenanwartschaften in den Versorgungsausgleich, die nach der Erhebung der Scheidungsklage durch Nachentrichtung freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind (Senatsbeschluß vom 3. Juni 1981 aaO).

    Allerdings war die Rechtsfrage, ob Rentenanwartschaften, die mittels nach der Ehezeit (und der Erhebung der Scheidungsklage) entrichteter freiwilliger Beiträge für die Ehezeit begründet worden sind, in den Versorgungsausgleich fallen, komplexer Natur und in Rechtsprechung und Literatur umstritten (Nachweise im Beschluß vom 3. Juni 1981 aaO).

  • OLG Frankfurt, 09.07.1979 - 15 W 53/79
    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Es ist in der Rechtspraxis, auch derjenigen des Bundesgerichtshofes, anerkannt, daß die hinreichende Erfolgsaussicht eines Rechtsbegehrens bejaht werden kann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger ungeklärter Rechtsfragen abhängt, ohne daß diese Fragen bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren entschieden werden müßten (BFH BB 1981, 1387; OLG Schleswig MDR 1979, 942; OLG Bamberg FamRZ 1979, 1059, 1060; OLG Frankfurt NJW 1979, 2214; Berkemann NJW 1980, 2027; aus der Kommentarliteratur, jeweils zu § 114 ZPO: Baumbach/Lauterbach/Hartmann 40. Aufl. Anm. 2 B a; Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. Rdn. 30; Thomas/Putzo 11. Aufl. Anm. 3 a; Wieczorek 2. Aufl. Anm. B III b 1; Zöller/Schneider 13. Aufl. Anm. VI 2 d).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Wie der Senat mit Beschluß vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 = FamRZ 1982, 58 - entschieden hat, kann Prozeßkostenhilfe rückwirkend und auch noch nach Abschluß des Verfahrens bewilligt werden, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt worden ist.
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts, daß die Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB auch dann mit dem Ende des Monats endet, der der Erhebung des Scheidungsantrags (oder der Scheidungsklage nach früherem Recht) vorausgeht, wenn das Scheidungsverfahren über längere Zeit ausgesetzt war oder geruht hat, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ZB 7/79 = FamRZ 1980, 552 ff.; Urteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 = FamRZ 1981, 944, 945).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 7/79
    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Die Auffassung des Oberlandesgerichts, daß die Ehezeit gemäß § 1587 Abs. 2 BGB auch dann mit dem Ende des Monats endet, der der Erhebung des Scheidungsantrags (oder der Scheidungsklage nach früherem Recht) vorausgeht, wenn das Scheidungsverfahren über längere Zeit ausgesetzt war oder geruht hat, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ZB 7/79 = FamRZ 1980, 552 ff.; Urteil vom 24. Juni 1981 - IVb ZR 513/80 = FamRZ 1981, 944, 945).
  • OLG Schleswig, 23.05.1979 - 11 W 13/79
    Auszug aus BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
    Es ist in der Rechtspraxis, auch derjenigen des Bundesgerichtshofes, anerkannt, daß die hinreichende Erfolgsaussicht eines Rechtsbegehrens bejaht werden kann, wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger ungeklärter Rechtsfragen abhängt, ohne daß diese Fragen bereits im Prozeßkostenhilfeverfahren entschieden werden müßten (BFH BB 1981, 1387; OLG Schleswig MDR 1979, 942; OLG Bamberg FamRZ 1979, 1059, 1060; OLG Frankfurt NJW 1979, 2214; Berkemann NJW 1980, 2027; aus der Kommentarliteratur, jeweils zu § 114 ZPO: Baumbach/Lauterbach/Hartmann 40. Aufl. Anm. 2 B a; Stein/Jonas/Leipold 20. Aufl. Rdn. 30; Thomas/Putzo 11. Aufl. Anm. 3 a; Wieczorek 2. Aufl. Anm. B III b 1; Zöller/Schneider 13. Aufl. Anm. VI 2 d).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18

    Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber

    Der Antrag auf einstweilige Anordnung der Herausgabe des betroffenen Kindes an die Beschwerdeführerin hat in dem für die Verfahrenskostenhilfeprüfung maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. BGH, FamRZ 1982, 367) nicht die für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nach §§ 76 Abs. 1 FamFG; 114 ZPO erforderliche Aussicht auf Erfolg.
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    (1) Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in einer früheren Entscheidung (vgl. BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564) ist für die rechtliche Beurteilung der Erfolgsaussicht der Erkenntnisstand des Gerichts im Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich.

    Schon dies schließt es generell aus, auf den Kenntnisstand des Gerichts zum tatsächlichen Zeitpunkt seiner Entscheidung abzustellen (unzutreffend daher BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564).

    Das Gericht dürfe die Erfolgsaussicht nicht wider besseres Wissen bejahen (vgl. BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80, MDR 1982, 564).

    (3) Die bedürftige Partei kann nicht generell darauf verwiesen werden, zunächst das Prozesskostenhilfeverfahren durchzuführen, bevor sie das Hauptsacheverfahren einleitet, um dadurch das Risiko einer Belastung mit bereits entstandenen Kosten zu vermeiden (so für die Rechtsmitteleinlegung BGH, 27. Januar 1982, IVb ZB 925/80; allgemein Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck, a. a. O., Rn. 428).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Anders liegt der vom Senat entschiedene Fall, dass eine zunächst zweifelhafte Rechtsfrage während des Prozesskostenhilfeverfahrens höchstrichterlich geklärt worden ist (Senatsbeschluss vom 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80 - FamRZ 1982, 367; zur ähnlichen Fragestellung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH Beschluss vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02 - NJW-RR 2005, 438 mwN).
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