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   BayObLG, 21.01.1982 - BReg. 1 Z 122/81   

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https://dejure.org/1982,3102
BayObLG, 21.01.1982 - BReg. 1 Z 122/81 (https://dejure.org/1982,3102)
BayObLG, Entscheidung vom 21.01.1982 - BReg. 1 Z 122/81 (https://dejure.org/1982,3102)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Januar 1982 - BReg. 1 Z 122/81 (https://dejure.org/1982,3102)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindeswohl; Gefährdung; Gefahr; Schädigung; Verhältnismäßigkeit; Zweckmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1666

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 638
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Diese darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler nachgeprüft werden, nämlich darauf, ob das Beschwerdegericht den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG FamRZ 1992, 1206 ; FamRZ 1991, 237 ; FamRZ 1982, 638/639; BayObLGZ 1951, 412/418 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat in diesem Fall jedoch auch nachzuprüfen, ob der Tatrichter das Ergebnis eines Gutachtens kritiklos hingenommen hat oder ob er unter Nachvollziehung der Gedankengänge des Sachverständigen dessen tatsächliche Feststellungen wie auch die von ihm gezogenen Schlüsse auf ihre Tragfähigkeit geprüft und sich eine eigene Überzeugung gebildet hat (BayObLG FamRZ 1982, 638/639; FamRZ 1985, 837/838).

  • BayObLG, 27.04.2004 - 1Z BR 21/04

    Echtheitsprüfung bei Testament

    Stützt sich der Tatrichter auf ein Gutachten, so muss die Beweiswürdigung weiter ergeben, dass das Gericht selbständig und eigenverantwortlich geprüft hat, ob es dem Gutachten folgen kann (BayObLG FamRZ 1982, 638/639; Rpfleger 1985, 240/241; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 65).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 104/04

    Keine Einziehung des Erbscheins bei Schriftgutachten zur Echtheit des Testaments

    Stützt sich der Tatrichter auf ein Gutachten, so muss die Beweiswürdigung weiter ergeben, dass das Gericht selbständig und eigenverantwortlich geprüft hat, ob es dem Gutachten folgen kann (BayObLG FamRZ 1982, 638/639; Rpfleger 1985, 240/241; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 15 Rn. 65).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 206/97

    Berücksichtigung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vom

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts läßt jedoch Rechtsfehler (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1206 ; FamRZ 1991, 237 ; FamRZ 1982, 638/639) nicht erkennen.
  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92

    Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte

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  • BayObLG, 26.02.1992 - 1Z BR 10/92

    Kindesmissbrauch; Beeinträchtigung; Kindeswohl; Einschreiten; Rechtfertigung;

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  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 1a Z 34/89

    Beschwerde einer Mutter gegen die Entziehung der Personensorge für ihr Kind

    Die Maßnahmen dürfen nicht allein auf bloße Zweckmäßigkeitsgründe abgestellt werden (BayObLG FamRZ 1982, 638; Palandt/Diederichsen BGB 48. Aufl. § 1666 Anm. 2).
  • OLG Hamburg, 10.02.1983 - 15 UF 32/83
    Im übrigen hat das Bayerische Oberste Landesgericht seine Auffassung möglicherweise geändert, indem es in seiner Entscheidung vom 21. Januar 1982 (FamRZ 1982, 638) die Anhörung eines sechs Jahre alten Kindes für erforderlich gehalten hat.
  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 42/92
    Es durfte annehmen, dass die Gefährdung gegenwärtig oder doch so nahe bevorstehend und so ernst zu nehmen ist, dass sich bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BayObLG DAVorm 1983, 78/81; FamRZ 1982, 638 ).
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